Isselburg

Bürgerbegehren für Standort Stromberg für Feuerwehrgerätehaus

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Isselburg hatte am 26. November 2014 mit den Stimmen von CDU und Grünen entschieden, die 2010 eingeleitete Bauleitplanung für ein neues Feuerwehrgerätehaus am Standort Reeser Straße fortzusetzen. Anwohner sind deshalb besorgt. Sie fürchten Schäden an ihren Häusern aufgrund der mit dem Bau verbundenen Absenkung des Grundwasserspiegels. Auch die weit höheren Kosten und der Eingriff in die Natur bereiten den Bewohnern Sorgen.

 

Der Rat hatte bereits am 15. Dezember 2010 das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Isselburg analog zur Aufstellung des Bebauungsplanes Isselburg Nr. 16 „Feuerwehrgerätehaus“ für den Standort „Reeser Straße“ eingeleitet.

 

Am 17. Juli 2013 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, einen detaillierten Vergleich möglicher Alternativen für den Standort eines Feuerwehrgerätehauses zu erarbeiten. Bis zur Vorlage dieses Vergleichs wurde die Ausführung des Ratsbeschlusses vom 15. Dezember 2010 ausgesetzt. Danach wurde ein Architekt beauftragt, einen Kostenvergleich für die Herrichtung von Grundstücken für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (Löschzug Isselburg) am derzeitigen Standorten Münsterdeich im Stadtteil Stromberg und dem im Jahre 2010 beschlossenen Standort „Reeser Straße“ zu erstellen.

 

Nach Auswertung des vorbezeichneten Kostenvergleichs stellte die Verwaltung fest, dass sich zwischen dem derzeitigen Standort Münsterdeich und dem Standort Reeser Straße eine Differenz in Höhe von 268.166 bis 323.465 Euro zu Gunsten des Standortes Münsterdeich ergibt. Laut einer Standortanalyse aus dem Jahre 2007 ist der Standort „Reeser Straße“ gegenüber dem jetzigen Standort „Münsterdeich“ aber der deutlich bessere Standort zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Standort Stromberg sahen Vorteile in dessen zentraler Lage im Stadtgebiet und in den damit der Stadtentwicklung angepassten Einsatzgebieten. Das Planungsrecht sei hier ebenso bereits gegeben wie eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft. Ein weiterer Vorteil sein der sichere Baugrund und günstige Kosten für die Schaffung einer Zufahrt.

 

Das Grundstück Reeser Straße gehöre nicht der Stadt, es werde Jahre dauern, bis alle Voraussetzungen vom Planungsrecht, Grunderwerb bis zur Erschließung geschaffen seien. Das Grundstück liege zudem in einem Landschaftsschutzgebiet eines landesweiten Biotopverbundes. Es werde eine Baugrundsicherung erforderlich, eventuelle Schäden an der vorhandenen Wohnbebauung könnten die Baukosten noch weiter steigen lassen. Laut Kostenschätzung sei der Standort Reeser Straße rund 350.000 Euro teurer. Beim Standort Stromberg seien jedoch Kosten in Höhe von rund 150.000 Euro für ein Grundstück enthalten, das der Stadt Isselburg bereits gehöre.

 

Insgesamt könne sich die Stadt Isselburg eine derartige Verschwendung von Steuergeldern nicht leisten. Auch die Entlassung der Stadt aus der Haushaltssicherung, zwinge sie nach der Gemeindeordnung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

 

Für die Befürworter des Standortes Reeser Straße war der Standort Stromberg völlig ungeeignet. Sechs von zehn Häusern im späteren Einsatzgebiet könnten nicht in der wichtigen ersten Hilfsfrist von acht Minuten erreicht werden. Die Kosten würden am Stromberg deutlich höher ausfallen als am Standort Reeser Straße. Die notwendige Erschließungsstraße werde extrem teuer. Der Hochwasserausgleich treibe die Kosten zusätzlich. Eine Grundwasserabsenkung während des Baus könne durch das Verfahren der Pfahlgründung weitestgehend vermieden werden könne.

 

Eine Bürgerinitiative hatte am 18. Dezember 2014 ein Bürgerbegehren bei der Stadt angemeldet, um die Entscheidung rückgängig zu machen. Die Unterschriftensammlung hatte am 3. März 2015 begonnen. Am 27. April 2015 hatten die Initiatoren 1.297 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 24. Juni 2015 abgelehnt.

 

Beim Bürgerentscheid am 20. September 2015 votierten 52,5 Prozent der Abstimmenden gegen den Standort Stromberg für das Feuerwehrgerätehaus. Weil die Nein-Seite die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten nicht erreichte, ist die Abstimmung aber nicht bindend. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 36,1 Prozent.

 

Kontakt:Michael Moldenhauer

Info:

  • Abstimmungsheft der Stadt Isselburg zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

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