Erfolge 2014/2015
Demokratie-Reformen in Rheinland-Pfalz
17. Dezember 2015: Der Landtag von Rheinland-Pfalz vereinfacht die Durchführung von Bürger- und Volksbegehren. So wurde die Unterschriftenhürde von je nach Gemeindegröße sechs bis zehn Prozent auf fünf bis neun Prozent gesenkt. In den Landkreisen sinkt die Hürde von acht bis 15 Prozent auf fünf oder sechs Prozent. Gleichzeitig sinkt auch die Hürde beim Bürgerentscheid. Musste die Mehrheit für ein Bürgerbegehren hierbei bisher mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen, liegt diese Hürde jetzt bei 15 Prozent. Der Vorschlag zur Deckung der Folgekosten von Bürgerbegehren, den dessen Initiatoren machen mussten, wurde als Anforderung abgeschafft. Bei landesweiten Volksbegehren können Unterschriften jetzt frei, also etwa an Infoständen oder bei Veranstaltungen gesammelt werden. Bisher mussten unterzeichnungswillige Bürger dafür in die Rathäuser gehen. Ähnlich wie bei der Wahlkampfkostenerstattung für Parteien gibt es nun auch für Volksbegehren eine finanzielle Unterstützung vom Land. Außerdem müssen an Volksbegehren geleistete Spenden offen gelegt werden. Mehr Demokratie hatte mit Aktionen, Unterschriftensammlungen und Überzeugungsarbeit im Landtag für Reformen geworben.
Bürgerentscheid-Hürde in Hessen niedriger gelegt
17. Dezember 2015: Der Hessische Landtag senkt die Hürde für kommunale Bürgerentscheide in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Je nach Gemeindegröße reicht nun die Zustimmung von 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten zu einem Bürger- oder Ratsbegehren aus, wenn dieses eine Abstimmungsmehrheit hat. Bisher lag die Hürde bei einheitlich 25 Prozent. Neu eingeführt wurden Ratsbürgerentscheide, mit denen Räte Bürgern Entscheidungen zur Abstimmung vorlegen können. Mehr Demokratie hatte mit Überzeugungsarbeit im Landtag für die Vereinfachung von Bürgerentscheiden geworben.
Hürden für Volksbegehren in Baden-Württemberg gesenkt
25. November 2015: Der baden-württembergische Landtag senkt die Hürden für landesweite Volksbegehren. Die Unterschriftenhürde wurde von 16,6 auf zehn Prozent aller Stimmberechtigten gesenkt. Die Eintragungsfrist wurde von zwei Wochen auf drei (Amtseintragung) bzw. sechs Monate (freie Sammlung) verlängert. Für einen gültigen Volksentscheid müssen mindestens 20 statt vorher 33,3 Prozent aller Stimmberechtigten einem Volksbegehren zustimmen. Außerdem können 0,5 Prozent aller Bürger den Landtag mit einer Volksinitiative dazu verpflichten, sich mit einem Anliegen zu befassen. Mehr Demokratie hatte mit Unterschriftensammlungen, Aktionen und Überzeugungsarbeit im Landtag für die Reform geworben.
Europäische Bürgerinitiative gestärkt
28. Oktober 2015: Das Europäische Parlament beschließt eine Vereinfachung der Europäischen Bürgerinitiative. Das Mindestalter für die Unterzeichnungsberechtigung wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden, Bürger können unabhängig vom Wohnsitz unterschreiben und zwar auch ohne Vorlage einer persönlichen Identifikationsnummer. Organisatoren sollen leichter Rechtsberatung erhalten. Die Bürgerinitiativen können nun auch selbst entscheiden, wann sie mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen. Bis dahin lief die Frist vom Tag der Registrierung an. Weil man sich Letzterer nicht sicher sein konnte, erschwerte das die Vorbereitung einer Kampagne. Mehr Demokratie, Democracy International und WeMove.EU hatten am Tag der Reform 76.397 Unterschriften für einen Ausbau der EU-Bürgerinitiative zu einem funktionierenden Bürgerbeteiligungsinstrument an EU-Parlamentarier übergeben.
Bürgerbegehren in Baden-Württemberg verbessert
14. Oktober 2015: Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit von Mehr Demokratie senkt der baden-württembergische Landtag die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wird von zehn auf sieben Prozent gesenkt. Statt bisher 25 Prozent muss eine Mehrheit in einem Bürgerentscheid nur noch 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Daneben wird die Frist für Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss von sechs Wochen auf drei Monate verlängert. Zudem sind nun auch Bürgerbegehren zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen erlaubt.
Mehr Transparenz in Bremen
22. April 2015: Die Bremische Bürgerschaft beschließt eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes. In der Hansestadt müssen amtliche Informationen und Dokumente, wie z.B. Gutachten, Subventions- und Zuwendungsvergaben, wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen, Handlungsempfehlungen, Statistiken und Berichte nun in einem frei und kostenlos zugänglichen Informationsregister veröffentlicht werden. Auch Verträge der Daseinsvorsorge sowie Verträge der öffentlichen Hand und Vergütungsverträge über Gutachten ab einer bestimmten Summe sind öffentlich zugänglich. Mehr Demokratie hatte diese Reform als Teil des Bündnis für Transparenz und Informationsfreiheit angeschoben.
Bessere Bürgerbegehren in Bremerhaven
12. Februar 2015: Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung beschließt Verbesserung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt. Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren wurde von 7,5 auf fünf Prozent gesenkt. Auch sind Bürgerbegehren nun zu mehr Themen zulässig, beispielsweise können Privatisierungen anders als bisher auch Thema eines Bürgerbegehrens sein. Darüber hinaus wurde die Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung von zwei auf drei Monate verlängert. Die in Bremen geltenden Bestimmungen für Referenden zu Privatisierungen gelten nun auch in Bremerhaven. Mehr Demokratie war als Reform-Ratgeber für die Stadt tätig.
Volksbegehren in Schleswig-Holstein vereinfacht
8. Oktober 2014: Der schleswig-holsteinische Landtag senkt die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene. Für ein Volksbegehren reichen nun 80.000 Unterschriften. Bisher lag das Quorum bei fünf Prozent der Wahlbevölkerung, das waren rund 112.000 Unterschriften. Für den Erfolg eines Volksbegehrens muss die Abstimmungsmehrheit hierfür nur noch 15 statt wie bisher 25 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Mehr Demokratie hatte mit Aktionen und Gesprächen mit Politikern für die Vereinfachung der direkten Demokratie geworben.
Klage gegen Europawahl-Sperrklausel erfolgreich
26. Februar 2014: Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Klage von Mehr Demokratie gegen die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen statt. Der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit sei nicht zu rechtfertigen. Mehr als 1.000 Bürger hatten die Verfassungsbeschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützt.
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Bürger ernst nehmen
"Mein Wille ist, dass die Bürger von Zeit zu Zeit die Gelegenheit bekommen, bei wichtigen Angelegenheiten auch die politische Gestaltung zu beeinflussen. Wir verdanken ausnahmslos unsere Mandate den Bürgern. Und deshalb muss man sie ernst nehmen. Ein Ja zum Volksentscheid ist auch kein Gegensatz zur repräsentativen Demokratie"
Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister