Glossar zum Wahlrecht
Eine Erklärung wichtiger Begriffe zu Wahlrecht und Wahlsystemen finden Sie hier.
Briefwahl
Abgabe der Stimme per Brief unabhängig von der Urnenwahl. Der Wähler steckt seinen ausgefüllten Wahlzettel zusammen mit der Versicherung der persönlichen Stimmabgabe in einen Umschlag und sendet diesen an die Wahlbehörde oder gibt ihn bei einer zuständigen amtlichen Stelle ab.
Kumulieren und Panaschieren
Wahlsystem, dass die Verhältniswahl mit der Personenwahl vereint.
Kumulieren
Beim Kumulieren können die Wähler mehrere Stimmen an bestimmte Mandatsbewerber auf den Listen der Parteien vergeben und damit ihren Platz auf der Kandidatenliste verändern.
Panaschieren
Verteilen von Stimmen an verschiedene Kandidaten oder Kandidatenlisten.
Listenkreuz
Bei einer offenen Listenwahl (Personenwahl) kann ein Wähler mit dem Listenkreuz eine Partei ankreuzen, ohne sich über die einzelnen Personen auf der Liste Gedanken machen zu müssen.
Listenverbindung
Mehrere Parteien stellen eine gemeinsame Kandidatenliste auf, um zusammen mehr Stimmen zu erlangen.
Mandat
Politischer Vertretungsauftrag, den die Wähler ihren Abgeordneten erteilen.
Ausgleichsmandat
Zusatzmandat, das Fraktionen erhalten, wenn eine andere Fraktion Überhangmandate bekommen hat. Ausgleichsmandate dienen der Wahrung des Stimmverhältnisses der Fraktionen zueinander, wie es von den Wählern bestimmt wurde.
Überhangmandat
Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen, wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden.
Mandatsrelevanz
Einfluss eines Wahlsystems auf die Sitzverteilung in Parlament oder Rat.
Mandatsverlust
Einem Abgeordneten kann sein Mandat entzogen werden bei ungültigem Erwerb seiner Parlamentsmitgliedschaft, Neufeststellung des Wahlergebnisses, Wegfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen und Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
Mehrheitswahlrecht
Bei der Mehrheitswahl kann jeder Wähler genau eine Partei oder einen Kandidaten auswählen. Durch die Anzahl der Stimmen, die auf jede Alternative entfällt, ergibt sich eine Reihung.
Relative Mehrheit
Bei der Wahl mit relativer Mehrheit gilt derjenige Kandidat als Wahlsieger, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Beispiel: Die Kandidaten A, B und C erhalten A: 40 Prozent, B: 45 Prozent und C: 15 Prozent. Gewählt ist Kandidat B, obwohl 55 Prozent nicht für B gestimmt haben.
Absolute Mehrheit
Bei der Wahl mit absoluter Mehrheit muss ein Kandidat mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Ist dies im ersten Wahlgang nicht der Fall, werden in weiteren Wahlgängen schlechter gereihte Alternativen nach und nach ausgeschlossen. Die bekannteste Methode ist die Stichwahl.
Single Transferable Vote
Single Transferable Vote ist ein Personenstimmgebungsverfahren, bei dem jeder Wähler nicht nur eine Stimme für den Kandidaten seiner Wahl hat, sondern alle Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenzliste ordnen kann. Dadurch ist eine echte Personenwahl mit der Verhältniswahl verbunden.
Sitzzuteilungsverfahren
Zur Auszählung der Wählerstimmen und zur Verteilung der Stimmen an die Parteien zur Ermittlung der Mandatszahl gibt es verschiedene Verfahren.
D'Hondt-Verfahren
Das D’Hondt-Verfahren (nach dem belgischen Rechtswissenschaftler Victor D’Hondt) ist ein Sitzzuteilungsverfahren, wie es etwa bei Wahlen mit Verhältniswahlrecht benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Die Stimmen der Parteien werden dabei durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Der erste Sitz wird an die Partei vergeben, die dabei die Höchstzahl erreicht hat, Sitz 2 an die Partei, die die zweithöchste Teilungszahl erreicht hat usw. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis alle Sitze vergeben sind.
Hare-Niemeyer-Verfahren
Bei diesem nach dem Engländer T. Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer benannten Verfahren wird zur Errechnung der Sitzezahl zunächst die Stimmenzahl der einzelnen Parteien mit den zu vergebenden Parlamentssitzen multipliziert und das Ergebnis durch die Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien geteilt. Die dabei verbleibenden Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Zahlen hinter dem Komma an die Parteien vergeben.
Sainte-Laguë-Verfahren
Das Sainte-Laguë-Verfahren ist ein Sitzzuteilungsverfahren, wie es etwa bei Wahlen mit Verhältniswahlrecht benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Die Stimmen der Parteien werden dabei durch 0.5, 1.5, 2.5 usw. geteilt. Der erste Sitz wird an die Partei vergeben, die dabei die Höchstzahl erreicht hat, Sitz 2 an die Partei, die die zweithöchste Teilungszahl erreicht hat usw. Dieser Vorgang wiederholt sich, bis alle Sitze vergeben sind.
Sperrklausel
Durch eine Sperrklausel soll verhindert werden, dass sehr kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind und es so zu einer zu starken Zersplitterung kommt. Es wird unterschieden zwischen einer faktischen Sperrklausel, bei der durch das Wahlsystem (zum Beispiel durch Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens) als solchem eine gewisse Mindeststimmenzahl erforderlich ist, um einen Sitz zu erlangen, und einer expliziten Sperrklausel, bei der die Höhe der Sperre durch ein Gesetz vorgeschrieben ist.
Stichwahl
Eine Stichwahl wird durchgeführt, wenn bei einem vorher gehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit durch keinen Kandidaten erreicht wurde.
Stimme
Die Wahlstimme ist die Zähleinheit für die Wahlberechtigten und Wähler. Nach dem Verhältnis der Stimmen bestimmt sich die Fraktionsstärke in Parlamenten und Räten.
Erststimme
Bei der Bundestagswahl und bei einigen Landtagswahlen etwa auch in NRW wählt man mit der Erststimme einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Der Kandidat zieht direkt in das Parlament ein, sobald er die relative Mehrheit der Stimmen erreicht hat.
Zweitstimme
Durch die Zweitstimme wird bei Bundestagswahlen und auch bei Landtagswahlen in NRW die Sitzverteilung an die Parteien bestimmt. Mit der Zweitstimme wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammen gestellt werden.
Stimmensplitting
Bei einer Wahl mit mehreren Stimmen oder bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Wahlen können die Wähler ihre Stimmen an verschiedene Parteien bzw. Parteikandidaten verteilen.
Vorzugsstimme
Bei Präferenzwahlsystemen haben die Wähler haben mit ihrer Stimme für eine Partei auch die Möglichkeit eine Stimme für einen Kandidaten dieser Partei abzugeben, indem sie diesen innerhalb der Kandidatenliste der Partei ankreuzen. Damit haben die Wähler die Möglichkeit, die Listenreihenfolge der Kandidaten zu verändern und somit mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente zu nehmen.
Verhältniswahlrecht
Die Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die Parteien Kandidatenlisten aufstellen. Die Wähler wählen dann primär oder ausschließlich zwischen diesen Listen. Die Sitze werden möglichst genau im selben Verhältnis zugeteilt, wie die Wähler es bestimmt haben.
Wahl
Eine staatliche und nichtstaatliche Wahl ist die Entscheidung einer größeren Personengruppe mittels eines Wahlsystems über die Auswahl einer oder mehrerer Personen über einen festgelegten Zeitraum für ein Amt oder Gremium.
Wahlbenachrichtigung
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung eines in einem Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten über Ort und Zeit der Stimmabgabe.
Wahlkreis
Der Wahlkreis ist die kleinste Einheit des Wahlgebietes, die für die Sitzverteilung relevant ist. In diesem Wahlkreis wird i.d.R. ein Kandidat direkt in das Parlament oder den Rat gewählt.
Wahlleiter
Organ zur Organisation, Überwachung und Auswertung von Wahlen
Wahlpflicht
Gesetzliche Norm, die die Teilnahme an der Wahl vorschreibt.
Wahlprinzipien
Wahlen in Deutschland sind frei, geheim, gleich und unmittelbar.
Die freie Wahl ist die Wahl ohne Beeinflussung der Stimmabgabe von außen. Geheim ist eine Wahl, wenn die Stimmabgabe unbeobachtet etwa in einer Wahlkabine oder per Brief geschieht. Gleich ist eine Wahl, wenn jede Stimme das gleiche Gewicht und den gleichen Einfluss auf die Besetzung der Parlamente hat. Unmittelbar ist die Wahl, wenn sie ohne Zwischenstufe etwa über Wahlmänner abläuft.
Wahlprüfungsbeschwerde
Formaler Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl.
Wahlrecht
Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu Wählen. Dieses steht für Bundes- und Landestagswahlen jedem Deutschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Bei Kommunalwahlen in NRW jedem Bürger der europäischen Union der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Dieses steht für den Bundestag jedem volljährigen Deutschen zu. Wählbar als Mitglied des Landtags NRW ist grundsätzlich jeder, der das Wahlrecht besitzt. Wer gewählt werden möchte, muss allerdings seit wenigstens drei Monaten in NRW wohnen. Bei Kommunalwahlen steht das passive Wahlrecht in NRW jedem zu, der aktiv wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt ist.
Wahlurne
Verschließbarer Behälter mit einem Schlitz zum Einwerfen von Stimmzetteln bei einer staatlichen oder nichtstaatlichen Wahl bzw. Abstimmung
Zustimmungswahl
Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es kann nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Kandidat gewählt werden, sondern wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Dieses Wahlsystem ist insbesondere dort sinnvoll, wo durch eine Wahl nur ein Amt zu besetzen ist.