Ausführliche Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine

Einige Parteien haben uns auf unsere Wahlprüfsteine allgemeine Antworten zukommen lassen. Diese stellen wir hier dar. Da wir nicht ausdrücklich danach gefragt haben, liegen nicht von allen befragten Parteien allgemeine Antworten vor. Daher haben wir mit exemplarischen Antworten gearbeitet. Für die Antworten der Grünen haben wir exemplarisch die Formulierungen von Astrid Vogelheim und Siedi Serag verwendet, da diese weitestgehend identisch waren. Exemplarisch für die FDP sind die Antworten von Andreas Terhag und Daniel Winkens aufgeführt, da sie ein gemeinsames Dokument eingereicht haben. Die Parteiantworten der Piraten sind eine Zusammenführung der Antworten von Oliver Ding und Viktor Schütz, da auch diese nahezu die gleichen Formulierungen verwendet haben.

  • 1. Sind Sie dafür, Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren zu streichen?

    CDU
    Ja, Die von uns initiierte Enquetekommission "Subsidiarität und Partizipation. Zur Stärkung der (parlamentarischen) Demokratie im förderalen System aus nordrhein-westfälischer Perspektive" empfiehlt die Prüfung, inwieweit der Katalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erweitert werden kann. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, die Vorschläge unserer Enquetekommission zur Weiterentwicklung der Demokratie in den kommenden fünf Jahren umzusetzen.

    SPD
    Vielleicht, Die SPD wird auf kommunaler Ebene Verfahren prüfen, die den gemeinsamen Austausch und das kollektive Abwägen konkreter Entscheidungsprobleme beinhalten. Die in NRW in § 26 Absatz 5 der Gemeindeordnung geregelten fünf Bereiche, in denen keine Bürgerbegehren erfolgen dürfen, können hierbei ebenfalls überprüft werden. Außerdem wollen wir Kommunen dabei unterstützen, sich Regelungen für ihre Bürgerbeteiligungsverfahren (zum Beispiel Bürgerbeteiligungssatzungen) zu geben. So wird für die Menschen in den Städten und Gemeinden transparent, wie sie sich außerhalb von Wahlen einbringen können.

    FDP
    Vielleicht, Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren scheinen auf dem ersten Blick hinderlich bei der politischen Partizipation der Gesellschaft. Es gibt aber durchaus Themen, die nicht von Bürgerbegehren behandelt werden sollten. Dies sind vor allem gesellschaftspolitische Themen, die auch Grundrechte tangieren können, wie etwa der Bau von Minaretten und damit die Religionsfreiheit. Die Themenausschlüsse sollten allerdings überarbeitet werden.

    Die Grünen
    Ja, Die Demokratie kann nur resilient bleiben, wenn sich die Bürger*innen aktiv in das gesellschaftliche und politische Leben auf allen Ebenen einbringen. Elemente der direkten Demokratie ergänzen und bereichern inzwischen seit mehreren Jahrzehnten die repräsentative Demokratie auf Kommunal- und Landesebene. Auf beiden Ebenen sollte die direkte Demokratie ausgebaut werden. Daher setzen wir uns auf kommunaler Ebene für die Reduzierung von Themenausschlüssen und Unterschriftenhürden, die Streichung der Kostenschätzung sowie die Streichung der Frist bei solchen Bürgerbegehren, die sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates richten. Vor einem Bürgerentscheid sollen die Abstimmenden alle Informationen über den Abstimmungsgegenstand verpflichtend zur Verfügung gestellt bekommen.

    Die Linke
    Ja, Demokratie und Mitbestimmung dürfen sich  nicht in Parlamentswahlen erschöpfen. Wir wollen Menschen ermutigen, selber Entscheidungen zu treffen, Politik vor Ort und politische Initiativen zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, die Hürden der direkten Demokratie deutlich zu senken. Unsere Forderungen lauten:
    * Die Frist, in der Bürger:innenbegehren eingereicht werden können, muss gestrichen werden; die Bürger:innen sollen Ratsbeschlüsse genauso lange wieder aufheben können, wie der Rat dies kann.
    * Die Themenausschlüsse bei Bürger:innenbegehren streichen; die Bürger:innen sollen über alles entscheiden können, über das auch der Rat entscheiden kann.
    * Die Kostenschätzung für Bürger:innenbegehren muss abgeschafft werden.
    * Bürger:innenbegehren und Bürger:innenentscheide müssen von der Verwaltung aktiv unterstützt werden; über die formale Zulässigkeit von Bürger:innenbegehren soll eine rechtsverbindliche Vorprüfung erfolgen.

    Piraten
    Ja, Kommunalpolitische Entscheidungen betreffen die Menschen vor Ort oft hautnah. Der Radweg auf meiner Straße, der Park in meinem Viertel oder die Umgestaltung des Platzes um die Ecke sind Themen und Projekte, wo Menschen Ideen entwickeln und sich einbringen können. Dieses Potenzial sollte genutzt werden und nicht beschnitten. Wir PIRATEN unterstützen Bürgerbegehren als Instrument der direkten Demokratie und setzen uns ein für eine frühzeitige Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements und der demokratischen Teilhabe am Gemeinwesenentwicklungskonzept.
    Für alle Themengebiete sollte auf kommunaler Ebene Mitbestimmung möglich sein. Wir wollen politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohner:innen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene ausbauen und Hürden für bürgerliche Mitbestimmung senken

    Volt
    Ja, Volt plädiert für eine neue Art der Politik, bei der sich die Bürger*innen befähigt fühlen, sich aktiv am demokratischen Leben zu beteiligen, und das Gefühl haben, dass ihre Stimme etwas bewirkt. Die Bürger*innen sollen in die Lage versetzt werden, sich in ihren Gemeinden zu Themen zu organisieren, die für sie wichtig sind, und nach ihren Werten zu handeln. Wir wollen, dass bei Bürger*innenabstimmungen alle Themen behandeln werden dürfen.

    ÖDP
    Ja, Grundsätzlich muss es möglich sein, dass sich Bürger*innen mit allen Themen beschäftigen dürfen.

  • 2. Sind Sie für eine Streichung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden?

    CDU
    Nein, Unsere Demokratie muss von möglichst vielen Menschen akzeptiert und gelebt werden. Daher setzen wir die Vorschläge der von uns initiierten Enquetekommission für die Weiterentwicklung der Demokratie um und stehen für eine verstärkte Teilhabe sowie Beteiligung der Menschen am politischen Gemeinwesen. Gleichzeitig bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer repräsentativen, parlamentarischen Demokratie und verstehen unsere Parlamente nicht als Hilfsorgane, sondern Herz der politischen Willensbildung. Höchster Orientierungspunkt ist dabei für uns die Menschenwürde. Sie ist unverletzlich, unveräußerlich und dem Mehrheitswillen nach unserer Verfassungsordnung nicht zugänglich.

    SPD
    Nein, Direktdemokratische Entscheidungsprozesse erhalten ihre Legitimation dadurch, dass es nicht nur interessierte Gruppen sind, die durch ihre Aktivität auf das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger einwirken, sondern gerade ein gesetzlich bestimmtes Zustimmungsquorum zwischen 10 und 20%, dass die gesamtgesellschaftliche Relevanz eines Themas verdeutlicht. Partikularinteressen und ihre Vertreter sollen durch diese Quoren gerade nicht überproportionale Berücksichtigung finden. Im Vergleich zur sonstigen Wahlbeteiligung stellen diese Quoren mithin auch vertretbare Schwellen dar.

    FDP
    Nein, Ein Quorum ist ein vernünftiges Mittel zur Legitimation von Bürgerbegehren. Es kann nicht sein, dass nur wenige Menschen über die Belange vieler / aller entscheiden. Es ist natürlich frustrierend, dass viele Begehren durch geringe Partizipation sterben, aber zeigt dadurch ggf. die Relevanz für die Bevölkerung.
    Als Freie Demokraten wollen wir aber digitale Beteiligungsformen deutlich stärken, um mehr Menschen in demokratische Prozesse einzubinden. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger in einem einfachen, sicheren und digitalen Verfahren mit ihrer Unterschrift Volksinitiativen unterstützen können.

    Die Grünen
    Vielleicht, Je mehr Beteiligungsmöglichkeiten eine Gesellschaft hat, umso besser. Um direktdemokratische Elemente und Bürgerentscheide zu stärken wollen wir das Zustimmungsquorum senken. Wir wollen direktdemokratische Elemente und Bürgerentscheide stärken und die Teilhabe erleichtern. Dazu gehört auch eine Senkung des Zustimmungsquorums.

    Die Linke
    Ja, Demokratie und Mitbestimmung dürfen sich  nicht in Parlamentswahlen erschöpfen. Wir wollen Menschen ermutigen, selber Entscheidungen zu treffen, Politik vor Ort und politische Initiativen zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, die Hürden der direkten Demokratie deutlich zu senken.

    Piraten
    Ja, Das Quorum stellt bei kommunal ohnehin geringer Beteiligung an Wahlen ein demokratiewidriges Hindernis dar. Kommunalwahlen werden bei niedriger Wahlbeteiligung ja auch nicht für gescheitert erklärt. Die PIRATEN wollen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide auf kommunaler und Landesebene senken.
    Aus unserer Sicht wird die Möglichkeit von Bürgerentscheiden zu selten oder nur ineffektiv genutzt. Bürgerentscheide sollten nicht am Zustimmungsquorum scheitern. Wir sehen hier aber auch Verbesserungsbedarf bei der Verbreitung von Information. Wir setzen uns deshalb auch dafür ein, Bürger:innen früher als bisher in die Planung von Projekten eingebunden werden. Insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben wird die breite Öffentlichkeit oft erst in den wenigen Wochen der Einspruchsfrist im Planfeststellungsverfahren mehr oder weniger umfassend informiert. Wir fordern seitens der Stadtverwaltungen die aktive Bürger:inneneinbindung ab Beginn der Planungen.

    Volt
    Nein, Unser Ziel ist es die Bürgerinnen und Bürger mehr an den politischen Prozessen und Entscheidungen teilhaben zu lassen. Dafür müssen die Hürden für Teilnahmen an Bürgerentscheiden gesenkt werden. Wir wollen deshalb prüfen, inwieweit Bürger*innenentscheide nicht nur per Briefabstimmung, sondern auch über einen Urnengang und online über eine Internetplattform möglich sein können. Für eine verbesserte direktdemokratische Qualität müssen zudem ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

    ÖDP
    Vielleicht, Wer sich nicht für oder gegen etwas entscheidet, bedeutet sich zu enthalten oder das er/sie nicht überzeugt ist oder sich nicht informiert hat. Wenn dann nur wenige Menschen teilnehmen und dann sich auch nur eine Mehrheit von wenigen Wahlbeteiligten ergibt, ist das kritisch zu sehen.

  • 3. Sind Sie für eine Reduzierung der Unterschriftenhürde bei Volksbegehren auf 2 Prozent?

    CDU
    Vielleicht, Wir halten direktdemokratische Verfahren für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie und eine Möglichkeit, den einzelnen Menschen eine weitere Möglichkeit zu geben, das eigene Lebensumfeld mitzugestalten und Interessen sowie Perspektiven in die politische Entscheidungsfindung einzubringen.

    Die von uns initiierte Enquetekommission empfiehlt die Prüfung, inwieweit eine Absenkung der Hürden für die Antragstellung von Volksbegehren sinnvoll ist. Dieser Handlungsempfehlung werden wir folgen.

    SPD
    Vielleicht, Die SPD ist für eine Prüfung, inwieweit eine Absenkung der Hürden für die Antragstellung von Volksbegehren sinnvoll ist. Das Ergebnis der Prüfung, ob eine Absenkung von derzeit acht Prozent auf zwei Prozent oder aber einen anderen Wert dabei der richtige Weg ist, soll nicht vorweggenommen werden.

    FDP
    Nein, Die Hürde erscheint auf dem ersten Blick recht hoch. Aber auch hier verweisen wir auf die Legitimation und Relevanz von Bürgerbegehren. Zu niedrige Hürden bergen immer die Gefahr populistisch ausgenutzt zu werden. Moderne und digitale Beteiligungsformen sind hingegen ein Schlüssel für mehr und transparente politische Partizipation der Gesellschaft an Bürgerbegehren.

    Die Grünen
    Ja, Auf Landesebene setzen wir uns für eine deutliche Senkung der Unterschriftenhürde bei Volksbegehren ein. Zudem sollten Unterschriften aus einer Volksinitiative bei Einreichung eines Volksbegehrens anrechenbar sein.

    Die Linke
    Ja, Unsere Forderungen lauten:
    * Die Unterschriftenhürde für die Volksinitiative soll auf 30.000 Unterschriften gesenkt werden. Eine erfolgreiche Volksinitiative muss automatisch als Zulassungsantrag auf ein Volksbegehren gelten.
    * Das Quorum für die Unterschriften für Volksbegehren soll auf zwei Prozent gesenkt werden.

    Piraten
    Ja, Wir PIRATEN setzen uns grundsätzlich dafür ein, Volksinitiativen zu stärken und Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken und politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohner:innen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.

    Volt
    Ja, Zwar gehört NRW zu den Bundesländern mit den meisten Bürger*innenbegehren, allerdings wird jedes dritte für unzulässig erklärt. Auch bei den Bürger*innenentscheiden sind zwei von fünf ungültig. Insofern besteht in NRW ein Verbesserungsbedarf bei der institutionellen Ausgestaltung von Volks- und Bürger*innenabstimmungen. Die Unterschriftenhürde bei Volksinitiativen wollen wir auf 30.000 Unterschriften beschränken und für Volksbegehren auf 2 % Stimmberechtigten senken.

    ÖDP
    Ja, Auch wenn sich durch eine Absenkung eine Erhöhung der Anzahl von Volksbegehren ergeben wird, sind Volksbegehren eine Möglichket der Basisdemokratie.

  • 4. Sind Sie für eine Abschaffung des Finanztabus bei Volksbegehren?

    CDU
    Nein, Wir stehen dafür, die Budgethoheit des Parlaments zu wahren, denn der Landtag hat als Gesamtverantwortlicher für den Haushalt über eine ausgewogene Verteilung der begrenzten staatlichen Ressourcen zu entscheiden. Aufgrund der Komplexität dieser Materie und der andernfalls möglichen Überpointierung von Partikularinteressen sprechen wir uns dafür aus, den bestehenden Status beizubehalten.

    SPD
    Vielleicht, Hinsichtlich des Haushaltsgesetzes würde durch eine Abschaffung des Finanztabus das Budgetrecht als Königsrecht des Parlaments mit einer Volksgesetzgebung kollidieren. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn das Parlament für die Deckung von Ausgaben verantwortlich wäre, nachdem diese durch direkt demokratische Entscheidungen verursacht wurden. Sollte ein Volksbegehren gegen das bestehende Finanztabu verstoßen, aber dass Budgetrecht des Parlaments unangetastet lassen, wäre eine entsprechende Aufnahme einer Ausnahmeregelung für diesen Fall zu prüfen.

    FDP
    Vielleicht, Finanztabus erschweren Volksbegehren. Gleichzeitig sind diese auch ein Garant unserer Grundordnung, da somit exzessive Schulden oder Ähnliches, die aus Bürgerbegehren münden könnten, verhindert werden. Gesetze, die im Rahmen der Volksgesetzgebung entstehen, unterliegen dennoch den verfassungsrechtlichen Normen. Diese Regelung ist nicht als störende Beschränkung anzusehen, vielmehr hingegen dem Schutz unserer Grundordnung, die zuverlässig gewährleistet wird. Dennoch könnte der Spielraum hinsichtlich der Finanztabus gelockert werden.

    Die Grünen
    Ja, Volksbegehren sollten auch zu haushaltswirksamen Fragen ermöglicht werden. Für Gesetze, die im  Wege einer Volksabstimmung beschlossen werden, sollten Schutzklauseln eingeführt werden.

    Die Linke
    Ja, Demokratie und Mitbestimmung dürfen sich nicht in Parlamentswahlen erschöpfen. Wir wollen Menschen ermutigen, selber Entscheidungen zu treffen, Politik vor Ort und politische Initiativen zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, die Hürden der direkten Demokratie deutlich zu senken.

    Piraten
    Ja, Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Landesebene zu erfüllen, wonach Bürger:innen die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen.
    Wir wollen, dass Barrieren von und bei Volksbegehren abgesenkt werden. Dies muss gerade auch auf Landesebene umfassender genutzt werden können. Das Finanztabu ist dabei eine nicht zu rechtfertigende Hürde. Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Landesebene zu erfüllen, wonach Bürger:innen die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen.
    Zudem sollten verpflichtend Bürgerhaushalte der Kommunen und des Landes eingeführt werden, damit bürgerliche Mitbestimmung für Teilbereiche des Haushalts Gewohnheit wird und auch Volksvertreter erleben, dass Bürger verantwortlich mit Finanzmitteln umzugehen wissen.

    Volt
    Vielleicht, Es ist richtig, dass die meisten Vorksbegehren finanzielle Auswirkungen haben. Es stellt sich die Frage, ob für ein Anliegen mit großen finanziellen Auswirkungen ein Volksbegehren das richtige Instrument ist um eine besser Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass Volksbegehren durch Falschinformationen und Beeinflussung missbraucht werden. Hier sind Bürgerräte unter Umständen die bessere Alternative. Dazu wollen wir weitere Untersuchungen anstellen.

    ÖDP
    Vielleicht, Hier gibt es meiner Meinung verfassungsrechtliche Probleme, da das gewählte Parlament über die Finanzen bestimmt.

  • 5. Werden Sie sich im Landtag für die Durchführung von landesweiten, gelosten Bürgerräten zu wichtigen Themen einsetzen?

    CDU
    Nein, Wir stehen für eine möglichst breite Öffentlichkeitsbeteiligung, um die Akzeptanz von Maßnahmen zu fördern. Die im Grundgesetz angelegte Gewaltenteilung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den vielen berechtigten Interessen. Gerade in der heutigen Zeit hat unsere Demokratie gezeigt, wie anpassungsfähig und lösungsorientiert sie ist. Bürgerräte sind nur innerhalb des staatlich gesetzten Rahmens handlungsfähig und dürfen daher nicht mit Hoffnungen und Legitimationsansprüchen überfrachtet werden. Mit dem Beirat Klimaschutz.NRW haben wir bereits ein Gremium aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen festgeschrieben, um einen aktiven Austausch zu Klimaschutzzielen voranzutreiben.

    SPD
    Ja, Auf Landesebene werden wir Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen einsetzen und hierdurch der sozial ungleichen Teilhabe an politischen Prozessen entgegenwirken, indem möglichst viele Interessen frühzeitig eingebunden werden, die sonst keine Berücksichtigung finden. Die Erfahrungen mit Bürgerräten sollen mittelfristig in ein Bürgerbeteiligungsgesetz einfließen.

    FDP
    Ja, Wir Freie Demokraten bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. Zentrale Orte der Politik sind die Parlamente. Die repräsentative Demokratie hat einen Mehrwert durch neue Instrumente der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Der entscheidende Adressat und Auftraggeber für mehr Bürgerbeteiligung sind die Parlamente. Möglichkeiten der Bürgerberatung durch Hausparlamente, die Erweiterung des Petitionsrechts oder durch per Zufall bestimmte Bürgerräte sind hier mögliche Optionen. Dabei muss dennoch klar festgestellt sein, dass nur das Parlament legitimierte Entscheidungen trifft und die Instrumente für mehr Bürgerbeteiligung den Beratungsauftrag als Kernaufgabe haben.

    Die Grünen
    Ja, Wir setzen uns für Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen ein. Hierbei bieten sich exemplarisch Zukunftsthemen von mittlerer Reichweite an, die konkret die Lebenswelt der Bürger*innen berühren, wie das Vorgehen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung der Klimakrise oder Fragen, bei denen es eine starke Dominanz wirtschaftlicher beziehungsweise  unternehmerischer Interessen gibt. Wir empfehlen über Bürgerräte hinaus die Erprobung weiterer Beteiligungsformate auf Landesebene ebenso wie in den Kommunen. Beispielhaft seien hierfür Reallabore, Multi-Stakeholder-Triloge, Nachbarschafts- und Werkstattgespräche und Online-Dialoge erwähnt. Werden deliberative Verfahren auf kommunaler Ebene eingesetzt, sollte das Land die Kommunen bei der Durchführung unterstützen.

    Die Linke
    Ja, Wir beteiligen uns vor Ort und auf Landesebene in Bündnissen und Initiativen und setzen uns dafür ein, die Hürden der direkten Demokratie deutlich zu senken.
    Modellversuche mit Bürger:innenräten, wie sie unsere belgischen Nachbar:innen bereits praktizieren, sollen in Nordrhein-Westfalen auf kommunaler Ebene durchgeführt und auch für die Landesebene erprobt werden.

    Piraten
    Ja/Vielleicht, Parlamente sind leider sehr mit Berufpolitiker:innen besetzt und es fehlt an Diversität. Geloste Bürger:innenräte könnten mit ihrer beratenden Funktion eine gute Ergänzung für eine repräsentative Demokratie sein.

    Volt
    Ja, Bürger*innen-Räte sind ein innovatives Instrument, mit dem die Bürger*innen komplexe politische  Fragen erörtern sowie Feedback und Empfehlungen an die repräsentativen Organe vorrangig auf kommunaler, aber auch auf nationaler oder regionaler Ebene geben können. Wir setzen uns als Ergänzung der repräsentativen Demokratie in NRW für die Einrichtung von Bürger*innenräten zu konkreten Fragestellungen ein. Diese sollen per zufälligem Losverfahren zusammengestellt werden. Auf landes- und kommunaler Ebene wollen wir diese in Pilotprojekten erproben.

    ÖDP
    Ja, Solange sie nur beratende Funktionen haben!

  • 6. Sind Sie für die Einführung eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild?

    CDU
    Vielleicht, Transparenz in Politik und Verwaltung ist wichtig. Transparenz zu steigern ist auch unser Ziel. Sie ermöglicht den Menschen, sich zu informieren und sich aktiv in politische Prozesse einzubringen. Sie stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Behörden, denn sie erleichtert Kontrolle und Korruptionsbekämpfung. Bei der Frage, ob und wie wir den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern, steht für uns eine Abwägung zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Denn wir sind angetreten, um die Menschen im Land von Bürokratie zu entlasten und unsere Behörden im Dienste der Menschen effizienter zu machen.
    Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass wir schon mit dem geltenden Informationsfreiheitsgesetz und den vielen freiwilligen Veröffentlichungen im Internet einen hohen Standard von Transparenz in der öffentlichen Verwaltung gewährleisten. Strukturen eines Stadtstaates wie Hamburg lassen sich dabei nicht ohne Weiteres auf ein großes Flächenland übertragen.

    SPD
    Vielleicht, Es ist das Ziel der SPD, dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger umfassend gerecht zu werden. Hierbei ist das Informationsfreiheitsgesetz ein wichtiger Schritt. Inwieweit über die bestehende Gesetzeslage hinaus Hamburg und das dortige Transparenzgesetz für eine einfachere Informationsbeschaffung als Vorbild dienen können, muss in einer sachgerechten Prüfung abgewogen werden.

    FDP
    Ja, Das Transparenzgesetz wurde nicht zuletzt von der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft vorangetrieben. Das Gesetz war der Startschuss für moderne Bürgernähe 2.0. Weg vom Amtsgeheimnis und möglicher Korruption - hin zum Open Government. Transparenz ist in jeder Hinsicht ohne Einschränkung unterstützenswert. Die Novellierung durch rot-grün ist in Hamburg im Übrigen kläglich gescheitert, die Transparenz ist nämlich gesunken, dadurch, dass keine anonymen Anträge mehr möglich sind. Auch sind Antwortfristen deutlich verlängert. Das Hamburger Vorbild ist also nicht mehr ein vollkommenes Vorbild.

    Die Grünen
    Ja, Wir GRÜNE sind der Meinung, dass es 20 Jahre nach der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW Zeit ist für den nächsten Schritt. Wir wollen, dass sich die Menschen im Sinne des Open-Data-Prinzips möglichst vollständig informieren können wie z.B. über Straßen- und Radverkehrsflächen. Auch Statistik- und Geodaten sollen leicht zugänglich sein und weiterverwertet werden können. Personenbezogene Daten oder solche, die die öffentliche Sicherheit gefährden, sollen nicht veröffentlich werden und auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen weiterhin geschützt werden.
    Demokratie lebt vom Mitmachen, von Offenheit und Information sowie ganz besonders vom Vertrauen der Bürger*innen in die politischen Institutionen. Dieses Vertrauen wollen mit einem Transparenz- oder Informationszugangsgesetz stärken. Nur wer informiert ist, kann mitreden und fundiert mitentscheiden. Wir wollen ein faires Gleichgewicht zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik schaffen.

    Die Linke
    Ja, Wir wollen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt wird. Der Staat soll alle Informationen, Daten und Werke seines staatlichen Handelns ungefragt und selbsttätig in maschinenlesbaren Formaten frei unter freien Lizenzen im Internet auf einer geeigneten Plattform zur Verfügung stellen.

    Piraten
    Ja, Wir unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht der Bürger:innen hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für NRW einführen. Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzlich alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen. Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zugutekommen; zudem wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weiter genutzt und verarbeitet werden können. Um Innovationen, Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den “Open Data Principles” im Transparenzgesetz festschreiben.

    Volt
    Ja, Volt NRW setzt sich für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ein. Die Veröffentlichungspflichten für staatliche Stellen werden erweitert, um Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und vieles mehr für alle Menschen in einem zentralen und kostenlosen Informationsregister zugänglich zu machen. Wir setzen uns konkret für die Umsetzung des Gesetzesentwurfs der Initiative ,,NRW blickt durch” ein.

    ÖDP
    Ja

  • 7. Sind Sie für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters samt legislativem Fußabdruck?

    CDU
    Ja, Die große Koalition hat in der letzten Wahlperiode die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters beschlossen. In dieses müssen sich künftig im Prinzip alle eintragen, die politisch Einfluss nehmen und Interessen gegenüber Bundestagsabgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung vertreten. Transparenz zu steigern ist auch unser Ziel. Dementsprechend können wir uns vorstellen, auf Basis der Entscheidung im Bundestag, ein solches Register auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen.

    SPD
    Ja, Die SPD stärkt die Transparenz der politischen Willensbildung durch ein Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck.

    FDP
    Ja, Wir Freie Demokraten fordern seit langer Zeit ein Lobbyregister mit weniger Ausnahmen und mehr finanzieller Transparenz. Der Koalitionskompromiss der Großen Koalition ist allerdings leider lückenhaft. Wir setzen uns daher weiterhin dafür ein, dass die scheunentorgroßen Ausnahmen. Wir brauchen ein Lobbyregister, das den Anspruch hat, alle Arten von Interessenvertretung gleichzubehandeln. Es fehlt ein exekutiver Fußabdruck, der transparent macht, wer auf welcher Basis und aufgrund welcher Quellen welche Maßnahmen ins Werk setzen möchte. So ist das Lobbyregister eine eher halbgare Sache.

    Die Grünen
    Ja, Nach diversen Maskenskandalen in den vergangenen Jahren und vor allem dem sog. Cum/ex-Skandal, dem größten Finanzskandal der Bundesrepublik, der die Allgemeinheit viele Milliarden Euro gekostet hat, sind Regelungen zur Transparenz von Lobbytätigkeit dringend erforderlich, damit die Demokratie nicht in Gefahr gerät.

    Ein legislativer Fußabdruck soll für eine Dokumentation sorgen, wer welche Zuarbeit für gesetzliche Regelungen oder sonstige Initiativen geleistet hat. Anstöße zu Initiativen, die von außerhalb der Landesregierung oder des Landtags gegeben werden, sind an sich nicht verwerflich und Teil der Demokratie. Es ist aber wichtig, sie sichtbar zu machen, damit die Abgeordneten vor ihrer Entscheidung über die Notwendigkeit und die Motive von Maßnahmen besser informiert sind.

    Die Linke
    Ja, Unsere Position: Heute haben wir es zu tun mit Lobbyist:innen, die Gesetzesvorlagen schreiben. Konzerne nehmen mit Großspenden an Parteien Einfluss auf die Politik. Handelsabkommen werden im Geheimen ausgehandelt und Vertreter:innen der Unternehmen erhalten umfassenderen Einblick in die Unterlagen als gewählte Abgeordnete.
    Politikberatung und Lobbyismus sind grundsätzlich legitim, können jedoch nur dann demokratischen Standards genügen, wenn sie vollständig transparent stattfinden und Korruption, Bestechung, Vorteilgewährung und Vorteilnahme durch funktionierende Kontrollstrukturen ausgeschlossen sind. Unsere Forderung:
    * Ein sanktionsbewehrtes Transparenz- und Lobbyregister für Kontakte zu Landtagsabgeordneten und zur Landesregierung einführen.

    Piraten
    Ja, Lobbygruppen, Denkfabriken, Kommunikationsberater:innen und PR-Agenturen spielen eine immer größere Rolle in Politik und Öffentlichkeit. Um ein Mindestmaß an Transparenz zu erreichen, setzen wir uns für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen parlamentarischen Ebenen und im exekutiven Bereich für die Landesregierung, inklusive aller Ministerien, sowie der NRW Bank ein.

    Volt
    Ja, Undurchsichtiger Einfluss von Lobbyist*innen und Korruptionsskandale haben einen großen Anteil am fehlenden Vertrauen in Politik und Politiker*innen. Ziel ist es, das Vertrauen der Bürger*innen in die Demokratie zu stärken. Alle Bürger*innen sollen in der Lage sein, schnell und unkompliziert Informationen über die aktuellen Entwicklungen in der Politik zu erhalten. Wir fordern die Einführung eines öffentlich im Internet abrufbaren Lobbyregister für Kontakte von Mitgliedern des Landtags, der Landesregierung und den obersten Landesbehörden mit allen Interessenvertreter*innen. Neben Details zu den Interessenvertretungen sollen im Register auch ein exekutiver und legislativer Fußabdruck für die einzelnen Gesetze festgehalten werden, um deutlich aufzuzeigen, wo von wem Einfluss ausgeübt wurde.

    ÖDP
    Ja, Die "heimliche"  und manchmal "kostenintensive" Lobbyarbeit schadet unserer Demokratie. Wenn Lobbyisten dann noch Gesetze schreiben, ist die Demokratie ausgehöhlt.