Erfolge 2012

Hamburg: Mehr Bürgermacht und Transparenz bei Volksentscheiden

26. September 2012: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt einstimmig eine Änderung der Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide in der Stadt. Danach können die Bürger mit einem gegenüber normalen Volksbegehren vereinfachten Verfahren verhindern, dass per Volksentscheid getroffene Entscheidungen von der Bürgerschaft wieder aufgehoben werden. Volksabstimmungen sollen i.d.R. zusammen mit Bürgerschafts- oder Bundestagswahlen stattfinden, um eine hohe Beteiligung zu garantieren. Bei einer möglichen Verfassungswidrigkeit muss der Senat Volksbegehren vor dem Volksentscheid vom Hamburger Verfassungsgericht prüfen lassen. Außerdem wurde eine Gesetzeslücke betreffend die Offenlegung der Finanzierung von Volksbegehren geschlossen. Der Gesetzesänderung war ein Volksbegehren von Mehr Demokratie und daraus folgende intensive Beratungen mit der Bürgerschaft vorausgegangen.

Klage gegen Bundeswahlrecht erfolgreich

25. Juli 2012: Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie gegen das Bundeswahlrecht statt. Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt nach Auffassung der Richter gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Kritisiert wird der Effekt des so genannten "negativen Stimmgewichts", die Vergabe von Zusatzmandaten und ausgleichslose Überhangmandate.

Bremerhaven verbessert Bürgerbegehren

5. Juli 2012: Die Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven beschließt eine Vereinfachung der Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen werden ermöglicht, die Unterschriftenhürde gesenkt und die Frist zur Unterschriftensammlung verlängert. Zulässige Bürgerbegehren entfalten eine aufschiebende Wirkung, die keine den Begehren zuwiderlaufende Handlungen mehr zulässt. Die Bürgerbegehrensvertreter erhalten ein Anhörungsrecht in der Stadtverordnetenversammlung. Beim Bürgerentscheid wird die Abstimmungshürde gesenkt und ein Informationsheft für die Stimmberechtigten eingeführt. Mehr Demokratie hatte Verbesserungen der direkten Demokratie mit einer Kampagne zur vorherigen Kommunalwahl eingefordert.

NRW: Landesfinanzen sollen vors Volk

18. Juni 2012: SPD und Grüne unterzeichnen ihren Koalitionsvertrag und vereinbaren darin eine weitreichende Vereinfachung landesweiter Volksbegehren. So soll der Ausschluss haushaltswirksamer Volksbegehren aus der Landesverfassung gestrichen und die Unterschriftenhürde gesenkt werden. Außerdem wird eine Stärkung und Verbesserung des Instruments der Volksinitiative angestrebt. Mehr Demokratie hatte mit einer Online- und Postkartenaktion für diese Änderungen geworben.

Hamburg wird Transparenzhauptstadt

13. Juni 2012: Als erstes Bundesland in Deutschland beschließt Hamburg die Einführung eines umfassenden Transparenzgesetzes. Damit ist das Land verpflichtet, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Mehr Demokratie hatte 2011 zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club eine Volksinitiative für ein Transparenzgesetz in der Hansestadt eingereicht.

Schleswig-Holstein für bundesweite Volksentscheide

13. Juni 2012: Der schleswig-holsteinische Landtag beschließt, eine Gesetzesinitiative zur Einführung bundesweiter Volksentscheide in den Bundesrat einzubringen. Mehr Demokratie hatte 2011 eine von rund 25.000 Bürgern unterstützte Volksinitiative mit dieser Forderung an das Landesparlament übergeben.

Brandenburg vereinfacht Durchführung von Volksbegehren

26. Januar 2012: Der Brandenburgische Landtag beschließt Vereinfachungen der Durchführungsbestimmungen für die direkte Demokratie auf Landesebene. So wird die Möglichkeit eingeführt, sich per Brief in die Unterschriftenlisten von Volksbegehren einzutragen. Außerdem können Listen jetzt nicht mehr nur in Rathäusern, sondern auch an anderen Orten wie Sparkassen und Apotheken ausgelegt werden. Mehr Demokratie hatte mit Zahlen die negative Wirkung der bisherigen Verfahren belegt und Verbesserungen gefordert.

Bessere Regeln für Bürgerbegehren in Hamburg

25. Januar 2012: Nach zweijährigen Verhandlungen mit Mehr Demokratie beschließt die Hamburger Bürgerschaft eine Verbesserung der Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Stadtbezirken. Beschlossen wurde u.a., die Zulässigkeit von Bürgerbegehren bereits zu Beginn der Unterschriftensammlung zu prüfen. Zu den weiteren Änderungen gehören schärfere Transparenzvorgaben für Bürgerbegehren, die Möglichkeit eines bezirklichen Schlichtungsverfahrens sowie ein leichter zu handhabendes Regelwerk für die Durchführung von Bürgerbegehren und -entscheiden.

Verantwortung geben

"Wenn man Menschen Verantwortung gibt, verhalten sie sich auch verantwortlich. Schon deshalb brauchen wir dringend auch auf Bundesebene Volksentscheide."

 

Gregor Gysi, Ex-Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion im Bundestag