Beratung für Abwahlbegehren

 

Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde und deren Bürgermeister oder Landrat nachhaltig gestört, hat die Bürgerschaft die Möglichkeit, mittels Abwahlbegehren dessen Abwahl einzuleiten. Für die Durchführung eines solchen Abwahlbegehrens durch die Bürger stellt das Gesetz Spielregeln auf, die zu beachten sind.

Vor dem Start eines Abwahlbegehrens tauchen verschiedene Fragen auf

Wie muss die Abwahlforderung formuliert werden? Was ist bei der Gestaltung der Unterschriftenliste zu beachten? Welche Fristen müssen beachtet werden?

 

Weitere Leistungen

Wir beantworten aber nicht nur ihre Fragen zur Durchführung eines Abwahlbegehrens. Gerne geben wir Ihnen auch Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit. Bei schwierigen Fragen oder einem Rechtsstreit vermitteln wir Ihnen kompetenten Rechtsbeistand.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Beratung durch eine Mitgliedschaft oder Spende honorieren würden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

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