Archiv: Bürgermeisterabwahlen

 

Seit 1994 können die Bürgerinnen und Bürger in NRW ihre Bürgermeister und Landräte nicht nur direkt wählen, sondern auch abwählen. Dies geschieht entweder auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder - seit 2011 möglich - nach einem erfolgreichen Abwahl-Bürgerbegehren. Hier finden Sie alle bisherigen Abwahl-Bürgerbegehren und -Bürgerentscheide in Nordrhein-Westfalen.

Glossar

Erläuterungen zu allen wichtigen Wahlrechtsbegriffen finden Sie in unserem Glossar. mehr...