Lüdinghausen

Bürgerbegehren für Erhalt der städtischen Realschule

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Lüdinghausen plante 2012 die Einrichtung einer Sekundarschule. In dieser sollten die bisherige Haupt- und Realschule der Stadt verschmelzen. Gegen diese Pläne wehrte sich eine Elterninitiative mit einem Bürgerbegehren. Sie forderte den Erhalt der Realschule in der Tüllinghofer Straße.

 

Die Realschule sei eine sehr gut funktionierende und nachgefragte Schule in Lüdinghausen und Umgebung, heißt es zur Begründung. Sie sei bei Unternehmen, Handwerk, Handel und Schulen der Sekundarstufe II anerkannt. Das Lehrerteam arbeite seit Jahren mit Einrichtungen, Betrieben und Arbeitskreisen im lokalen und regionalen Umfeld zusammen. Die Realschule biete eine verlässliche Ausbildung und ein hohes Lern- und Leistungsniveau. Das Konzept zur individuellen Förderung sichere erfolgreiche Schulabschlüsse. Die Schule habe bei mehreren landesweiten Förderprojekten unter anderem die Auszeichnung „Schule der Zukunft“ und „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ erhalten. Der Bestand der Realschule sei auch in Zukunft trotz demografischen Wandels gesichert, wie auch im Schulentwicklungsplan der Stadt festgestellt worden sei. Das Fortbestehen der Realschule sichere die Wahlfreiheit der Schulformen in Lüdinghausen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. September 2012 begonnen. Am 1. Oktober 2012 hatte die Elterninitiative hierfür 1.839 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Aufgrund des Begehrens hatte der Stadtrat am 4. Oktober 2012 entschieden, die Planung einer Sekundarschule nicht weiterzuführen. Weil der Rat bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aber unsicher war, wurde die Entscheidung über die Zulässigkeitsfrage vertagt.

 

Unklar war, wie mit einer Stellungnahme des Schulministeriums zu einem ähnlichen Bürgerbegehren in Castrop-Rauxel umgegangen werden sollte. Das Ministerium war nach Anfrage der Bezirksregierung Münster der Auffassung, dass das Schulgesetz die Kommunen als Träger der lokalen Schulen verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Die Bezirksregierung Münster hatte ihre Auffassung, dass das Bürgerbegehren in Castrop-Rauxel unzulässig sei, jedoch mit einem Schreiben an die Stadt später revidiert.

 

Der Städte- und Gemeindebund hielt das Bürgerbegehren in Lüdinghausen für zulässig. Das Schulbedarfsermittlungsverfahren stelle kein "förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung" im Sinne der Gemeindeordnung dar, die Bürgerbegehren zu Entscheidungen, die solche Verfahren durchlaufen, ausschließt. Eine zwingende Verpflichtung des Schulträgers, nach einer Elternbefragung eine bestimmte Schulform zu errichten, lasse sich aus dem Schulgesetz und aus einem Runderlass des Schulministeriums zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs nicht entnehmen. Insgesamt sei die Situation, in der ein Bürgerbegehren zugunsten der Errichtung einer Schulform vorliegt und ein Elternbedarf zugunsten der Errichtung einer anderen Schulform bereits durch den Schulträger ermittelt wurde, aber rechtlich nicht eindeutig geklärt.

 

Am 18. Dezember hatte der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und sich ihm inhaltlich angeschlossen. Das Begehren war damit erfolgreich.

 

Kontakt:Heike Kipp

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