Greven
Ratsbürgerentscheid über Neugestaltung des Niederorts
Träger: Rat der Stadt Greven
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Greven hatte am 23. Mai 2012 die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Neugestaltung des Niederortes beschlossen. Der Niederort ist nach dem Marktplatz der nächst-wichtige öffentliche Platz in der Grevener Innenstadt. Er bietet mehr Raum als der Markt und wird deswegen für größere Veranstaltungen genutzt. Zugleich ist er Durchgangsraum, Handelsplatz, Grünraum, Aufenthalts- und Spielfläche, Wohnstandort, teils auch Stellplatz.
In der Stadt wurde seit Längerem über ihre Ansprüche an den Platz diskutiert. Nach Meinung der SPD ist der Niederort seit Jahren ein Platz, der nur noch von wenigen Menschen genutzt wird. Die Bänke seien durch Vogelkot verschmutzt. Selbst tagsüber sei der Platz dunkel, Familien mit Kindern treffe man nur noch selten an. Viele Grevener erlebten diesen Ort als wenig einladend. Er soll deshalb mehr Aufenthaltsqualität bekommen, der Vogelkot soll reduziert werden und mehr natürliches Licht soll auf den Platz scheinen. In einem integrierten Handlungskonzept legte die Stadt 2010 fest, dass der Umbau des Platzes die vorrangige Maßnahme der Innenstadtentwicklung sei und beantragte Fördergelder beim Land NRW, die ihr in 2011 in Aussicht gestellt wurden.
Das Neugestaltungskonzept der Architekten Hillebrand & Welp sieht Zonen für Außengastronomie an den verkehrsfreien Platzkanten vor. Südlich der Martinistraße soll es Flächen für den ruhenden Verkehr geben. Im Kreis aufgestellte Leuchten sollen die Platzmitte ins Blickfeld rücken. Dort soll es auch Sitzmöglichkeiten geben. Von der Platzmitte ausgehend sollen kreisförmige Pflasterungen den Effekt von Wasserwellen symbolisieren, als hätte man einen Stein ins Wasser geworfen. Ein Wasserspiel auf der Platzmitte soll das Thema Ems aufgreifen. Die Siedlungsfläche der Stadt werde mit hellem Pflaster angedeutet. Von den 15 Kastanien auf dem Platz sollen drei erhalten bleiben. Die gefällten Bäume sollen ersetzt werden durch schlank wachsende Rot-Ahorne. Die Aufenthaltsqualität für die Bürger werde dadurch erheblich verbessert. Entstehen werde ein multifunktionaler Platz, der bei Festen aller Art rund 700 Menschen Platz biete, so das Konzept.
Kritiker etwa aus den Reihen der Grünen sind nicht einverstanden mit der bisherigen Niederort-Planung. Der Platz drohe eine „Steinwüste“ zu werden, kerngesunde Bäume würden geopfert. Es könne nicht angehen, dass man einzig die Planung des Architekturbüros Hillebrand & Welp als Grundlage für eine Platzumgestaltung nehme, die vielen Bürgervorschläge indes stiefmütterlich behandele. Der Platz solle seines Blätterdaches beraubt werden, zwölf Kastanien würden fallen, am Rand ein paar Kleinbäume neu gepflanzt werden. Statt das Klima verbessernde, zur Biodiversität beitragenden und die Lebensqualität steigernden Bäume, würden zukünftig überwiegend künstliche Elemente diesen Platz gestalten. Dem historisch gewachsenen dreieckigen Platz solle eine runde Struktur aufgezwungen werden. Der Zusammenhang der Innenstadt, der bisher durch das durchgehende rote Pflaster betont werde, solle durch ein teures neues graues Pflaster gebrochen werden. Die geplanten Wasserspiele mit Bezug zur Ems seien eine phantasielose "Emstümelei".
Die Grünen plädieren deshalb für eine Gestaltung des Niederorts unter Beibehaltung und Weiterentwicklung seines historisch gewachsenen Platzcharakters samt der Kastanien. Angeregt wird die Durchführung eines Wettbewerbs unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, um die besten Ideen für den Platz zu erhalten.
Der Ratsbürgerentscheid über die Neugestaltung des Niederortsam 23. September 2012 war ungültig. Zwar votierten 59,3 Prozent der Abstimmenden für das Gestaltungskonzept der Stadt, jedoch erreichte das Ratsbegehren nicht die vorgeschriebene Unterstützung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24 Prozent.
Info:
Informationen der Stadt Greven zur Neugestaltung von Niederort
Bürgerbegehren gegen Streichung einer Beigeordnetenstelle
Träger: FDP und SPD Greven
Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Greven hatte am 18. Juni 2008 mit den Stimmen von CDU, Grünen und fraktionslosen Ratsmitgliedern die Streichung der Stelle des Technischen Beigeordneten zum 1. Januar 2009 beschlossen. CDU und Grüne begründeten ihren Beschluss damit, Gelder einsparen und die Verwaltung verschlanken zu wollen.
Ein Technische Beigeordnete ist Ansprechpartner bei übergeordneten Behörden ist. Er trägt unter anderem die Verantwortung für die Planung, Koordination beim Schul- und Straßenbau, bei der Erneuerung von Abwasserkanälen, bei den Renovierungen und Modernisierungen öffentlicher Bauten und ist für die Unterhaltung und Erstellung von Wirtschaftswegen zuständig.
FDP, SPD und UFW glauben, dass das Argument der Kostenersparnis eine "Milchmädchenrechnung" ist. Da die Aufgaben des Technischen Beigeordneten nicht einfach fortfielen, ergäben sich durch die dann notwendige externe Beauftragung von Experten zusätzliche Kosten. Die Stadt müsse jahrelang Pensionslasten von ca 45.000 Euro für den von der Stellenstreichung betroffenen Beigeordneten Rolf Leroy übernehmen. In Wirklichkeit sei die Kostenersparnis nur vorgeschoben. Damit sollten die wirklichen Beweggründe, etwa die Umstrittenheit von Leroy, nicht genannt werden.
Leroy waren von seinen Kritikern ein Mangel an sozialer Kompetenz, Führungsstärke und Integrationsfähigkeit vorgeworfen worden. Er hatte die Stelle des Technischen Beigeordneten mehr als 20 Jahre lang inne. Tatsächliches Ziel der Stellenstreichung war nach Auffassung der Initiatoren des Bürgerbegehrens die Schwächung von Bürgermeister Peter Vennemeyer (SPD).
Eine schlanke Verwaltung benötige einen technischen Koordinator, so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Notwendige Fördergelder für Greven könnten nur durch den Technische Beigeordneten akquiriert werden. Die Zerlegung und Verteilung dieser Koordinierungsfunktion beeinträchtige das einheitliche, zielgerichtete Handeln der Stadt. Laut Auskunft des Bundes der Steuerzahler sei ein Technische Beigeordnete ab 30.000 Einwohnern erforderlich.
CDU, Grüne und Pro Greven argumentieren, dass die Aufgaben des Technischen Beigeordneten inzwischen erfolgreich durch Umorganisation der Verwaltung neu zugeordnet worden seien. Die Verwaltung arbeite effektiver als zuvor. Die Wiedereinführung dieser Stelle führe zu zusätzlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 200.000 Euro pro Jahr, bei 8 Jahren also 1,6 Mio. Euro.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 5. Juli 2008 begonnen. Am 5. August 2008 hatten die Initiatoren rund 2.900 Unterschriften hierfür eingereicht.
Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 13. August 2008 mit 29 : 18 Stimmen für unzulässig erklärt. Begründung: Die Fragestellung richte sich auf eine Frage der inneren Organisation der Verwaltung. Bürgerbegehren hierzu sind durch die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung ausgeschlossen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten am 26. September 2008 gegen den Beschluss Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Die Richter haben in einem Beschluss vom 6. März 2009 die Unzulässigkeitsbegründung des Rates zurückgewiesen und den Rat angewiesen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären.
Das Bürgerbegehren sei nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zulässig, weil es kein solches über die innere Organisation des Gemeindeverwaltung sei. Die Festlegung der Zahl der Beigeordneten betreffe nicht die durch fachlich-technische Zweckmäßigkeitserwägungen der Behördenleitung bestimmte Geschäftsverteilungs- und Organisationsgewalt innerhalb des Verwaltungsapparats, sondern vielmehr den äußeren kommunalverfassungsrechtlichen Rahmen der Gemeindeverwaltung, nämlich die Grundentscheidung über die Behördenleitung.
Dass der zweite Beigeordnete nach der Satzungsregelung die Bezeichnung "Technischer Beigeordneter" führen solle, rechtfertige nicht die Annahme, das Bürgerbegehren betreffe die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Die Bezeichnung möge eine mit der Festlegung der Zahl der Beigeordneten herkömmlich verbundene allgemeine Benennung der erwarteten Aufgaben sein, bedeute aber nicht, dass durch die Satzungsänderung schon Einzelheiten des Geschäftskreises des Beigeordneten festgelegt werden.
Der Stadtrat hatte am 22. April 2009 beschlossen, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Revision beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Oberverwaltungsrichter hatten im Juni 2009 in einem Schreiben an die Stadt angekündigt, die Berufung als unbegründet zurückzuweisen. Der Rat hat das Bürgerbegehren daraufhin am 24. Juni 2009 für zulässig erklärt.
Im Bürgerentscheid am 30. August 2009 wurde das Bürgerbegehren abgelehnt. 58,3 Prozent der Abstimmenden unterstützten den Beschluss des Rates zur Streichung der Beigeordnetenstelle. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 46,6 Prozent.
Info:
Bürgerbegehren Technischer Beigeordneter
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