Borken

Bürgerbegehren für Bürgerbefragung zu Marktplatz-Bebauung

Träger: SPD, Grüne, FWB

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Borken hat am 9. März 2011 entschieden, zur geplanten Bebauung des Marktplatzes der Stadt eine ausgeweitete Bürgerbeteiligung durchzuführen. SPD, Grüne und Freie Wähler Borken (FWB) hatten eine Bürgerbefragung gefordert. Nach der Ablehnung eines entsprechenden Antrags haben die beiden Parteien und die Wählergemeinschaft ein Bürgerbegehren zur Durchführung einer Bürgerbefragung gestartet.

 

Auf dem Marktplatz soll ein Geschäftshaus entstehen. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Aufsatzgeschoss. Ein Abstand von acht Metern zu den gegenüberliegenden Häusern soll eingehalten werden. Die Verkaufsfläche soll rund 2.000 Quadratmeter betragen. Auf dem De-Wynen-Platz ist laut Vorentwurf ein Parkhaus mit maximal 123 Stellplätzen vorgesehen, eine Erweiterung des Museums wird angeboten. Mit dem Projekt soll der Marktplatz für Kunden wieder attraktiver werden. Die Bebauung würde nach Einschätzung der Immobilien-Treuhandgesellschaft ITG Möglichkeiten eröffnen, bekannte Filialisten nach Borken zu holen.

 

SPD, Grüne und FDP halten den Entwurf hierfür für überdimensioniert. Es drohe die Bildung von Hinterhofsituationen und toten Stellen, das Sonnenlicht werde in den Gassen nicht mehr zu sehen sein, die Aufenthaltsqualität nicht verbessert. Das Interesse der ITG richte sich nur an der Wirtschaftlichkeit aus. Ein großer Teil des Marktplatzes sei damit unwiderbringlich verloren.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 12. März 2011 begonnen. Am 8. Juni 2011 hatten die Initiatoren 3.096 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 20. Juli 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Es fehle an einem "tauglichen Gegenstand": Ein Bürgerbegehren müsse auf das Treffen einer konkreten Sachentscheidung gerichtet sein. Bei einer Befragung handele es sich hingegen nur um eine "mögliche Verfahrensgestaltung". Es fehle außerdem an einem ausreichend konkreten Kostendeckungsvorschlag. Die Initiatoren des Begehrens hatten die Kosten der Bürgerbefragung mit 7.000 Euro angesetzt, die aus der "allgemeinen Deckungsreserve" der Stadt finanziert werden könnten. Laut einem im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachen ist das zu pauschal. Gemäß Gemeindeordnung hätten sich die Bürger mit den finanziellen Auswirkungen konkret auseinanderzusetzen.

 

Kontakt:Klaus Bunse

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