Werdohl

Bürgerbegehren gegen Westpark II

Träger: WBG Werdohl

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis Der Rat der Stadt Werdohl hatte im November 2015 entschieden, den Westpark neu zu gestalten. 390.000 Euro stehen der Stadt für die Umgestaltung des Areals zwischen Lenne und Dammstraße zu einem Bereich mit Wasserspielen, Grill- und Sitzecken und Wohnmobilstellplatz zur Verfügung. 312.000 Euro kann die Stadt aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West finanzieren, der städtische Eigenanteil beträgt 78.000 Euro. Am 9. Mai 2016 hatte der Rat den endgültigen Beschluss zur Umsetzung der Entwurfsplanung gefasst.

 

Die Werdohler Bürgergemeinschaft (WBG) wollte den Westpark mit einem Bürgerbegehren verhindern. Werdohl befinde sich in der Haushaltssicherung. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfe die Stadt nur noch anbieten, wenn sie Kompensationsmöglichkeiten aufzeige. Hinzu komme, dass die Einwohnerzahl von Werdohl kontinuierlich zurückgehe und mittelfristig nur noch 15.000 statt bisher 18.000 Menschen in Werdohl leben würden. Der geplante Radweg, für den der Westpark ein Fixpunkt sein solle, sei in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Schon aus diesen Gründen sei die Umsetzung der Baumaßnahme nicht zu verantworten.

 

Hinzu komme, dass die zu bebauende Fläche als Hochwassergebiet ausgewiesen sei. Spätestens ein Hochwasser HQ10 werde die Anlage überfluten. Die Instandsetzungskosten nach einem solchen Szenario seien nicht beziffert worden. Auch die allgemeinen Pflege- und Instandhaltungskosten der Stadt würden steigen, denn eine Parkanlage müsse gepflegt und instand gehalten werden, damit sie den erwünschten Mehrwert für die Bevölkerung biete und nicht verkomme. Das bedeute zwangsläufig zusätzliche Aufwendungen, die in den bisherigen Haushaltplanungen nicht erfasst seien und so den Haushalt zusätzlich belasteten. Für die Bereitstellung dieser Mittel müssten Kürzungen an anderer Stelle, oder Steuererhöhungen vorgenommen werden. Auch seien die Projektkosten durch Umwidmung von 280.000 auf jetzt 390.000 Euro erhöht worden. Ob diese Summe am Ende ausreichend sei, bleibe fraglich.

 

Auch das Umfeld sei in einem bedauernswerten Zustand, hier habe die Stadt wenig Einfluss auf eine Verbesserung der Situation, da es sich in Privatbesitz befinde. Nicht berücksichtigt worden sei auch, dass der „Westpark“ direkt in ein Naturschutzgebiet übergehe. Diesem drohe mit der Errichtung der Parkanlage eine verstärkte Belastung durch zunehmende Müllmengen.

 

Da der Westpark in der Bevölkerung mehr als umstritten sei und Einrichtungen die dem Wohl der Bevölkerung mehr Nutzen brächten, auf Grund von Einsparzwängen zur Haushaltskonsolidierung geschlossen oder abgewertet werden sollen, sei der Bau des Westparks nicht mehr vertretbar.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 21. Juni 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 25. Juni 2016 begonnen. Am 27. Juli 2016 hatten die Initiatoren 2.064 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 15. August 2016 für unzulässig erklärt. Begründung: Der maßgebliche Ratsbeschluss zum Westpark sei schon im März 2013 gefasst worden. Dieser Grundsatzbeschluss hätte angefochten werden können, allerdings nur innerhalb von drei Monaten. Der Ratsbeschluss vom 9. Mai 2016, gegen den sich das Bürgerbegehren wendet, sei nur noch ein Ausführungsbeschluss gewesen.

 

Kontakt:WBG Werdohl

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Bürgerbegehren gegen Westpark

Träger: WBG Werdohl

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Werdohl hatte im November 2015 entschieden, den Westpark neu zu gestalten. 390.000 Euro stehen der Stadt für die Umgestaltung des Areals zwischen Lenne und Dammstraße zu einem Bereich mit Wasserspielen, Grill- und Sitzecken und Wohnmobilstellplatz zur Verfügung. 312.000 Euro kann die Stadt aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West finanzieren, der städtische Eigenanteil beträgt 78.000 Euro. Am 9. Mai 2016 hatte der Rat den endgültigen Beschluss zur Umsetzung der Entwurfsplanung gefasst.

 

Die Werdohler Bürgergemeinschaft (WBG) wollte den Westpark mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Wählergemeinschaft hielt die Neugestaltungspläne für eine Fehlinvestition. Sie warnt vor Folgekosten durch mögliche Auflagen der Wasserbehörden. Der Westpark liege zudem zu weit weg von der Lennepromenade. Die Stadt brauche keine zweite Anlage, die die Besucher von deren Besuch abhalte. Die Kosten hätten sich um 140 000 Euro erhöht, die Pflege des Westparks koste Geld in einer niemandem bekannten Größenordnung. Dem angrenzenden Naturschutzgebiet drohe eine Vermüllung. Außerdem sei die Hochwassersituation zu problematisch.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 2. Juni 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 17. Juni 2016 begonnen. Wegen eines Formfehlers auf der Unterschriftenliste wurde das Begehren nicht eingereicht.

 

Kontakt:WBG Werdohl

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