Faire Regeln für die Bürgermeisterabwahl

 

Die Bürger Nordrhein-Westfalens können ihre Bürgermeister und Landräte nicht nur wählen, sondern auch abwählen. Ein Abwahl-Bürgerentscheid kann per Abwahlbegehren durch die Bürger selbst herbei geführt werden. Möglich ist die Einleitung eines Abwahlverfahrens außerdem auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder Kreistages.

Für ein Begehren zur Abwahl eines Bürgermeisters von Seiten der Bürger sind je nach Gemeindegröße die Unterschriften von 15 - 20 Prozent der Wahlberechtigten notwendig. Es gilt diese Staffelung:

  • bis 50.000 Einwohner 20 Prozent
  • bis 100.000 Einwohner 17,5 Prozent
  • mehr als 100.000 Einwohner 15 Prozent

Das wären in Dortmund rund 68.500 Unterschriften, in Münster würden rund 36.500 Unterzeichner gebraucht. Nahezu unerreichbar erscheint der Wert für Köln: mehr als 120.000 Unterschriften, also rund 1.000 Unterschriften pro Sammeltag. Für Anträge zur Abwahl von Landräten gilt generell ein Quorum von 15 Prozent. Die Unterschriften dürfen am Einreichungstag nicht älter als vier Monate sein.

Bei Zulässigkeit des Abwahlantrags kann der Bürgermeister oder Landrat auf die Weiterführung seines Amtes verzichten. Damit gilt die Abwahl als erfolgt. Tritt das Stadt- oder Kreisoberhaupt nicht zurück, kommt es zum Bürgerentscheid. der In diesem Abwahlentscheid braucht das Abwahlbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt.

Vorschlag für NRW

Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW sollte dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Je nach Gemeindegröße gilt hier eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller Stimmberechtigten, in Kreisen von 3 bis 5 Prozent. Auf ein Verfallsdatum für Unterschriften kann verzichtet werden, weil die Initiatoren eines Abwahlbegehrens sich von sich aus mit der Einreichung eines Bürgerbegehrens beeilen werden, um einen von Ihnen nicht gewünschten Zustand abzustellen.

Quoren sind bei Wahlen wie bei Abstimmungen überflüssig. Das demokratische Prinzip "Mehrheit entscheidet" hat sich bewährt. Wer nicht an einem Abwahlentscheid teilnimmt, sollte nicht durch das Quorum indirekt Einfluss auf das Ergebnis haben.

Allgemeingültiges demokratisches Prinzip ist, dass die Mehrheit der an einer Abstimmung oder Wahl Teilnehmenden entscheidet. Dies sollte auch hier gelten. Andernfalls könnte es vorkommen, dass Bürger wie Rat bzw. Kreistag einen Bürgermeister oder Landrat zwar nicht mehr im Amt sehen wollen, ein Abwahlantrag trotz Mehrheit aber am Zustimmungsquorum scheitert und der ungeliebte Amtsinhaber von allen weiter ertragen werden muss.

Spielregeln

Die Spielregeln zur Abwahl von Bürgermeistern und Landräten in NRW finden Sie hier