Landtagswahl: Zwei Stimmen reichen nicht

Bei Landtagswahlen haben die Bürgerinnen und Bürger in NRW zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden sie über die Wahl des Direktkandidaten im lokalen Wahlkreis, mit der Zweitstimme über die Unterstützung der von ihnen favorisierten Partei.
Eine tatsächliche Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Landesparlaments ist damit aber weitgehend ausgeschlossen.
Das aktuelle Landeswahlrecht hat einige gravierende Nachteile:
Mehr Stimmen, mehr Demokratie
Die Lösung des Problems liegt in einem personenbezogenen Wahlsystem in Anlehnung an das bayerische Landeswahlrecht und an das bereits in den meisten Bundesländern praktizierte System der Wahl zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen (Kumulieren und Panaschieren).
In Bayern ist das Wahlgebiet des Freistaats in sieben Wahlbezirke unterteilt. In diesen Wahlbezirken können die Wähler mit einem Kreuz einen Mandatsbewerber aus den Listen aller Parteien gezielt auswählen. Bei Kommunalwahlen in inzwischen 13 Bundesländern können die Wähler zudem je nach Bundesland bis zu fünf Stimmen auf einzelne Kandidaten anhäufen. Damit ist es möglich, die Listenreihenfolge der Kandidaten noch einmal zu verändern.
Vorschlag
Mehr Demokratie schlägt vor, beide Wahlsysteme in Nordrhein-Westfalen miteinander zu verbinden:
Vorteile
Die Vorteile des vorgeschlagenen Wahlsystems liegen auf der Hand
"Mehr Bürgereinfluss"

"Auch die Demokratie muss, wenn ihr Wert vermittelt werden soll, spürbar sein, ja wieder stärker spürbar werden. Ich kann mir durchaus mehr direkten Einfluss der Bürger vorstellen, etwa das Kumulieren und Panaschieren der Wählerstimmen auch bei Bundes- und Landtagswahlen."
Roman Herzog, Bundespräsident 1994 - 1999, † 2017
Parteien zur Wahl
Die Positionen der nordrhein-westfälischen Parteien zum Thema Wahlrecht finden Sie hier