Meckenheim: Bürgermeisterin Kempen abgewählt

 

Die Bürger der Stadt Meckenheim haben am 25. November 2007 in einem Bürgerentscheid ihre Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU) abgewählt. 68,5 Prozent der Wähler unterstützten mit ihrer Stimme einen entsprechenden Antrag des Rates. Die Wahlbeteiligung lag bei 60,7 Prozent.

In dem von fast allen Fraktionen unterstützten Antrag waren Kempen politische Alleingänge und eine Schädigung der Stadt vorgeworfen worden. Die Bürgermeisterin habe Ratsbeschlüsse nicht beachtet, den Rat nicht über wichtige Dinge informiert, sich bei ihren Alleingängen Kompetenzen des Rates angeeignet und Anweisungen der Kommunalaufsicht nicht befolgt. Eine Zusammenarbeit mit Kempen sei nicht mehr möglich gewesen, weswegen man das Abwahlverfahren eingeleitet habe, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.

Die Bürgermeisterin hatte sich hingegen vom Rat in ihrer Tätigkeit behindert gesehen. Eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Aufgaben sei "aufgrund von zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen und der Verweigerungshaltung des Rates nicht mehr gesichert" gewesen. "Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten", hatte sie deshalb im September beim Innenministerium einen Antrag auf Auflösung des Stadtrats gestellt. Das Ministerium hat diesen Antrag am 16. November 2007 als unbegründet abgelehnt.

Für einen Antrag zur Abwahl der Bürgermeisterin von Seiten des Rates fordert die Gemeindeordnung eine Zweidrittel-Mehrheit aller Ratsmitglieder. Wird diese erreicht, kommt es zum Bürgerentscheid, bei dem neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für den Abwahlantrag stimmen müssen.

Der Abwahlentscheid in Meckenheim war der dritte seiner Art in Nordrhein-Westfalen. 2002 wählten die Bürger im münsterländischen Ennigerloh ihren Bürgermeister Hans-Ulrich Brinkmann (SPD) aus dem Amt. Ihm waren unseriöse Kreditgeschäfte vorgeworfen worden. 2006 hatten die Bürger der Eifelstadt Nideggen einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU) mehrheitlich abgelehnt.

Faire Regeln

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