Die Wähler in 13 Bundesländern können es, die Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht: Bei Kommunalwahlen gezielt Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Angebot aller Parteien auswählen. Damit haben die Wähler die Möglichkeit, die Listenreihenfolge der Mandatsbewerber noch einmal zu verändern.
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