Die Wähler in 13 Bundesländern können es, die Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht: Bei Kommunalwahlen gezielt Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Angebot aller Parteien auswählen. Damit haben die Wähler die Möglichkeit, die Listenreihenfolge der Mandatsbewerber noch einmal zu verändern.
Nach einer ersten Studie zu den Auswirkungen dieses Wahlrechts in Bayern, Hessen und Niedersachsen hat Mehr Demokratie nun auch die Folgen des "Kumulieren und Panaschieren" genannten Wahlsystems in Brandenburg untersucht. Das Brandenburger System unterscheidet sich in Details noch einmal vom in anderen Bundesländern geltenden Wahlrecht.
Einige Ergebnisse: 30 Prozent der Gewählten haben ihr Mandat der Wirkung des Wahlrechts zu verdanken. Sie erreichten mit Hilfe der Wähler einen Ratssitz, den sie durch ihren ursprünglichen Listenplatz nicht erreicht hätten. Auswirkungen auf die geschlechtsspezifische Zusammensetzung der Räte sind entgegen der Befürchtung mancher Kritiker eines kandidatenbezogenen Wahlrechts nicht erkennbar.
Untersucht worden waren die Wahlergebnisse der letzten brandenburgischen Kommunalwahl in drei Großstädten sowie 27 zufällig ausgewählten mittelgroßen und kleineren Städten und Gemeinden.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im September unsere Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" für ein demokratischeres Kommunalwahlrecht auch in NRW abgelehnt. Ein Hauptargument für die Ablehnung waren die angeblich unüberschaubar großen Gemeinden in NRW. Diese machten das Kumulieren und Panaschieren unpraktikabel. Das Brandenburger Wahlrecht bietet aber die Möglichkeit, große Städte in Wahlkreise zu unterteilen, lässt aber trotzdem eine sehr differenzierte Auswahl der Personen zu. Wir in NRW sollten von Brandenburg lernen.









