Wer den Kinderroman "Das Geheimnis des siebten Weges" kennt, kennt auch die eindrückliche Beschreibung des Treppenhauses; eines mysteriösen Gebäudes voller Treppen. Auch der Veranstaltungsort von "Bürger reden mit", das Kölner Komed, erinnert an dieses Treppenhaus. Auf den ersten Blick scheint der Weg zum Raum 409 unauffindbar.
Ähnlich ist es mit der Bürgerbeteiligung. Viele Möglichkeiten scheint es zu geben, so viele, dass man manchmal gar nicht weiß, ob der entsprechende Weg zum Ziel, zur Mitgestaltung am kommunalen Geschehen führt. Um Licht in dieses Dunkel zu bringen, hatte das Kölner Friedensbildungswerk unter Federführung von Roland Schüler am 2. Dezember zur Diskussion geladen. Mit dabei als Experten für Bürgerbeteiligung Ilse Erzigkeit, Stadtplanerin, Martin Rüttgers, Politikberater, und Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Ebenfalls immer wieder Stellung beziehend: Horst Thelen, Ratsmitglied der Grünen, Michael Kellner (Die Linke) und Jürgen Roters, Oberbürgermeisterkandidat von SPD und Grünen.
Die insgesamt zweistündige Diskussion wurde von Impulsreferaten der anwesenden Experten eingeleitet. Erzigkeit sah Bürgerbeteiligung als äußerst wichtig für der Stadtplanung an, weil durch sie oftmals teure Gerichtsprozesse verhindert würden. Rüttgers sah zwar eine große Zahl an durch den Rat beschlossenen Maßnahmen, die aber leider in vielen Punkten noch nicht zur Umsetzung gekommen seien. Er forderte OB-Kandidat Roters mehrmals nachdrücklich auf, im Falle seiner Wahl die Bürgerbeteiligung zu Chefsache zu machen. Slonka wies in seinem Impuls darauf hin, dass es in Köln leider eine traurige Tradition unzulässiger Bürgerbegehren gebe. Schuld daran sei nicht allein die Stadt Köln; die Gemeindeordnung von NRW verhindere im Gegensatz zu anderen Bundesländern Bürgerbegehren zu wichtigen Stadtentwicklungsfragen. Nichtsdestotrotz seien die anwesenden Politiker in der Pflicht, dieses Kölner Problem an ihre Landesparteien weiterzugeben, damit diese sogenannten Themenausschlüsse für Bürgerbegehren endlich vom Landtag aus der Gemeindeordnung gestrichen würden.
In der von Erfahrungsberichten geprägten Diskussion wurde in den Wortbeiträgen immer wieder deutlich, dass Prozesse der Bürgerbeteiligung mit der bloßen Einführung nicht automatisch gut werden. Viel mehr ist eine ständige Kontrolle durch den Rat notwendig; nur wenn aus Fehlern gelernt wird, kann es gelingen, Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen zu beteiligen. Und nur, wenn auch für alle Themen ein Bürgerentscheid erlaubt ist, fühlen sich gewählte Politiker und die Verwaltung zu einem offenen Prozess der Bürgerbeteiligung verpflichtet.











