Faire Bürgerentscheide

Der Kölner Rat hat am 18. Dezember Spielregeln für Bürgerentscheide beschlossen, die als landesweit vorbildlich gelten können. Auf Anregung von Mehr Demokratie hatten CDU, SPD, Grüne und FDP Vorschläge zur Verbesserung einer Verwaltungsvorlage für eine Bürgerentscheid-Satzung gemacht, die der Rat übernommen hat.

 

Bürgerentscheide müssen danach bei gegebener Möglichkeit zusammen mit Wahlen stattfinden. In der Vergangenheit hatten Ratsmehrheiten etwa in Aachen und Castrop-Rauxel die Zusammenlegung von Bürgerentscheiden mit Wahlen verhindert. Die zur Abstimmung stehenden Bürgerbegehren scheiterten daraufhin, weil sie die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten nicht erreichten. Außerdem soll auch abseits von Wahlen eine angemessene Zahl von Abstimmungslokalen geöffnet werden. Dies ist nicht in jeder Gemeinde der Fall, in einigen Kommunen ist das Rathaus bei Bürgerentscheiden das einzige Abstimmungslokal.

 

Neu ist auch, dass alle Stimmberechtigten vor einem Bürgerentscheid ein so genanntes Abstimmungsheft erhalten. Damit werden die Wähler über die Positionen von Bürgerbegehren, Oberbürgmeister und Ratsfraktionen zum Abstimmungsthema informiert.

 

Bürgerentscheide sind neben Wahlen das zweite Standbein der Demokratie in den Städten und Gemeinden. Wie bei Wahlen gilt auch für Abstimmungen, dass nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren auch repräsentative Ergebnisse bringen und für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse sorgen. Ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten sind ein Schlüssel für das Funktionieren der direkten Demokratie.

 

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat im Juli 2004 eine Verordnung erlassen, die den Kommunen Standards für lokale Abstimmungen vorgibt. So sind die schriftliche Benachrichtigung der Bürger sowie die Möglichkeit zur Briefabstimmung seitdem Pflicht.

 

Bis Juli 2004 hatten lediglich 192 von 427 Städten, Gemeinden und Kreisen überhaupt eine Bürgerentscheid-Satzung. Inzwischen haben fast alle Städte, Gemeinden und Kreise sich eine solche Satzung gegeben oder ihre bestehende Satzung der Verordnung angepasst. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide finden zunehmende Akzeptanz und Beachtung. Eine erfreuliche Entwicklung.

Pressemitteilung

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