Am 18. Mai hat der Landtag einer Gesetzesänderung zugestimmt, nach der die Bürger in Nordrhein-Westfalen ihre Bürgermeister und Landräte nicht nur direkt wählen, sondern auch per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vor Ablauf ihrer Amtszeit wieder abwählen können.
Der Altenpfleger Werner Hüsken…
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