SPD, Grüne, FDP und Linke im Landtag haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für die zukünftigen Spielregeln für die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten in NRW geeinigt. Danach sollen für ein Abwahlbegehren die Unterschriften von 15 Prozent der Wahlberechtigten notwendig sein. Im Abwahlentscheid braucht das Begehren neben der Mehrheit der Abstimmenden dann außerdem die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten.
Die Linke hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Verfahrensvorschlag von Mehr Demokratie aufgreift. Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats sollte danach dem bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Je nach Gemeindegröße gilt hier eine Hürde von 3 bis 10 Prozent aller Stimmberechtigten, in Kreisen von 3 bis 5 Prozent. SPD und Grüne wollten hingegen ein Unterschriftenquorum von einem Drittel aller Wahlberechtigten ansetzen. In Duisburg sollten also rund 123.000 Bürger ein Abwahl-Bürgerbegehren unterschreiben (Wahlbeteiligung 2009: 45,7 Prozent = 168.140 Wähler). Eine unmöglich zu nehmende Hürde.
Ein Abwahl-Bürgerentscheid kann bisher nur auf Antrag von zwei Dritteln des Rates oder Kreistages herbei geführt werden. Vorbild für die Neuregelung sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative seines Amtes entheben können.
Die Neuregelung soll im Mai 2011 vom Landtag beschlossen werden.
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