Unter Wahlrechtsexperten herrscht Konsens darüber, dass die Einführung der Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen notwendig ist. Diese Erkenntnis gewann Özlem Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, aus einer Anhörung des Landtags zum Thema am 25. März.
Der Ausschuss für Kommunalpolitik hatte eine Reihe von Experten eingeladen, zu zwei Gesetzentwürfen zur Reform der Bürgermeisterwahl und -abwahl Stellung zu nehmen. SPD und Grüne hatten einen Antrag eingebracht, die 2007 von CDU und FDP abgeschaffte Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen wieder einzuführen. Von der Linken liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem es Bürgern ermöglicht werden soll, Bürgermeister auf eigene Initiative abzuwählen. Bisher kann ein Abwahlverfahren nur von einer Zweidrittel-Mehrheit im jeweiligen Stadtrat eingeleitet werden. Der Vorstoß der Linken wird auch von SPD, Grünen und FDP unterstützt. Differenzen gibt es aber bei der Frage der für einen Abwahlantrag notwendigen Unterschriftenzahl und der Notwendigkeit einer auf allen Wahlberechtigten bezogenen Mindestzustimmung zum Antrag im Bürgerentscheid.
Absolut überzeugt von der Notwendigkeit einer Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zeigte sich in der Anhörung Professor Hans-Joachim Lietzmann von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Universität Wuppertal. „Der Souverän wählt die Bürgermeister, also muss er sie auch abwählen können“, so der Demokratie-Experte. Die Abwahl der Bürgermeister nur durch die Räte sei ein Paradoxon. Aus der Erfahrung anderer Bundesländer heraus seien „tagespolitisches Ralleys“ zur Bürgermeisterabwahl bei niedrigen Verfahrenshürden nicht zu erwarten. Ausschlag gebend seien vielmehr immer die jeweiligen politischen Gegebenheiten.
Quoren nicht zu hoch ansetzen
Auch David Gehne, Politikwissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum, bestätigte, dass die Erfolgshäufigkeit von Abwahlbegehren nicht in Zusammenhang mit der Gestaltung der Verfahren steht. Eine niedrige Unterschriftenhürde führe nicht zu einer Häufung von Abwahlen. Setze man das Unterschriftenquorum zu hoch an, seien Abwahlverfahren zudem nur von Parteien, Gewerkschaften oder anderen starken Gruppierungen erfolgreich durchführbar. Wie Professor Lietzmann plädierte Gehne außerdem für die Wiedereinführung der Stichwahl. „Ein Bürgermeister braucht eine absolute Mehrheit als Legitimation“, so der Politologe.
Für hohe Quoren bei Abwahlbegehren und -entscheid plädierte Professor Janbernd Oebbecke von der Universität Münster. Er schlug vor, das Unterschriftenquorum für ein Abwahlbegehren bei 15 Prozent und ein Zustimmungsquorum beim Abwahlentscheid bei 25 Prozent anzusetzen. In die gleiche Kerbe schlug Professor Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen. Für ihn sind die Unterschriftenquoren für Bürgerbegehren zu Sach- und Personalfragen nicht vergleichbar. Weil dem Bürgermeister eine herausragende Rolle zukomme, sieht er bei niedrigen Quoren auch verfassungsrechtliche Bedenken.
Skeptisch gegenüber niedrigen Quoren zeigten sich auch die Vertreter des Deutschen Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes. Beide kommunalpolitische Spitzenverbände befürchten, dass Abwahlverfahren sonst zum „üblichen Mittel der tagespolitischen Auseinandersetzung“ werden. Abwahlentscheidungen drohten aufgrund vorübergehender Stimmungen getroffen zu werden. Bei Bürgermeisterwahlen sieht der Städtetag gewählte Stadtoberhäupter auch bei Nichterreichen der absoluten Mehrheit der Wählerstimmen als legitimiert an. Der Städtetag lehnt eine Wiedereinführung der Stichwahl deshalb ab. Der Städte- und Gemeindebund hat insbesodere Bedenken wegen der für die Kommunen durch einen zweiten Wahlgang zusätzlich anfallenden Kosten.
220.000 Unterschriften in Köln
Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, rechnete vor, was das von SPD und Grünen angestrebte Unterschriftenquorum von einem Drittel aller Wahlberechtigten für Abwahlbegehren in absoluten Zahlen bedeuten würde. In Köln müsste ein Abwahlantrag so etwa von 220.000 Bürgern unterzeichnet werden. Er erinnerte daran, dass selbst das in NRW von der Unterschriftenzahl her erfolgreichste Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Stadtwerke in Düsseldorf „nur“ 90.000 Unterschriften vorweisen konnte.
Auf großes Interesse stießen die Vorschläge von Professor Lietzmann für ein konstruktives Abwahlverfahren und ein dynamisches Bürgerentscheid-Quorum. Er regte an, ein Abwahlverfahren wie eine Neuwahl zu regeln. Der amtierende Bürgermeister müsste sich dann Gegenkandidaten stellen und würde als abgewählt gelten, wenn ein anderer Amtsbewerber eine Mehrheit der Wähler hinter sich versammeln kann. Die Höhe der für einen erfolgreichen Abwahlantrag notwendigen Mindeststimmenzahl könne man von der Beteiligung an der letzten Bürgermeisterwahl abhängig machen. Die Hälfte der dabei abgegebenen Stimmen solle dann für den Erfolg eines Abwahbegehrens reichen, wenn diese gleichzeitig die Mehrheit der Stimmen im Abwahlentscheid ausmacht.
Appell zu konstruktiver Zusammenarbeit
Werner Hüsken von der Initiative „Duisburg 21“ appellierte an die anwesenden Landtagsabgeordneten, konstruktiv zusammen zu arbeiten um zu einer guten Regelung des Abwahlverfahrens zu kommen. Hüskens Initiative hatte nach dem Loveparade-Unglück 2010 mehr als 10.000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag zur Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland (CDU) gesammelt. Die Vorgänge in seiner Stadt sieht er als Beispiel für die Notwendigkeit einer Reform des Abwahlverfahrens.
Der Kommunalausschuss nimmt die Stellungnahmen der Wahlrechtsexperten nun mit in seine weiteren Beratungen und wird über eine Überarbeitung der eingebrachten Gesetzentwürfe entscheiden, über deren Annahme am Ende der Landtag entscheidet.









