Pressemitteilung

Trotz klarer Mehrheiten: Bürgerentscheide in Lünen scheitern am Zustimmungsquorum

Fachverband Mehr Demokratie: Automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen hätte Beteiligung erhöhen können

Fachverband Mehr Demokratie: Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden sorgen für verdrehte Verhältnisse

Am heutigen Sonntag (11.12.) fanden gleich zwei Bürgerentscheide zum Bau von Gewerbegebieten in Lünen statt. Obwohl sich in beiden Fällen eine Mehrheit von jeweils mehr als 80 Prozent der Abstimmenden gegen den Bau der Gewerbegebiete aussprach, sind beide Bürgerentscheide ungültig, weil das Zustimmungsquorum verfehlt wurde. „Wieder einmal zeigt sich, dass das Zustimmungsquorum endlich abgeschafft gehört! Trotz überdeutlicher Mehrheiten sind beide Bürgerentscheide ungültig. Durchgesetzt haben sich am Ende die, die der Abstimmung fernblieben. Solche Regelungen untergraben das Vertrauen in unsere Demokratie“, so Achim Wölfel, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie NRW.

Eine Lüner Initiative hatte gleich zwei Bürgerbegehren gestartet, um den Bau von Gewerbegebieten zu verhindern. Im Juli 2022 reichten die Initiatoren jeweils mehr als 5.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Klötersfeld“ und das Bürgerbegehren „Derner Straße“ ein. Bei einer Abstimmungsbeteiligung von 15,8 Prozent stimmten 83,2 Prozent der Abstimmenden im Sinne der Initiative gegen die Bebauung des „Klötersfeld“. Beim Bürgerentscheid zur „Derner Straße“ lag die Beteiligung ebenfalls bei 15,8 Prozent, hier sprachen sich 83,3 Prozent der Abstimmenden gegen ein Gewerbegebiet aus. Das entspricht bei beiden Abstimmungen einer Zustimmungsrate von 13,1 Prozent. Damit wurde in beiden Fällen das Zustimmungsquorum von 15 Prozent verfehlt. Dieses besagt, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit auch ein bestimmter Anteil der Abstimmungsberechtigten für einen Bürgerentscheid stimmen muss, damit dieser gültig ist.

Mehr Demokratie hatte im Vorfeld das Verfahren der Stadt bei den Bürgerentscheiden kritisiert. Die Anzahl der Wahllokale sei gegenüber der Landtagswahl deutlich reduziert, es gebe die Möglichkeit der Briefwahl nur auf Antrag und die Informationen im Abstimmungsheft seien nur dürftig gewesen. „Die Stadt hätte mehr tun können, um zu verhindern, dass der Bürgerentscheid am Zustimmungsquorum scheitert. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen hätte Abhilfe schaffen können. Sie sorgt potenziell für eine deutlich höhere Abstimmungsbeteiligung. Der Kreis Düren hat im August vorgemacht, wie das funktionieren kann“, so Wölfel.

Das Zustimmungsquorum bei Bürgerbegehren richtet sich nach der Gemeindegröße und beträgt zwischen 10 und 20 Prozent. Bürgerbegehren, die an der Wahlurne zwar eine Mehrheit der Stimmen erhalten, aber das vorgeschriebene Zustimmungsquorum nicht erreichen, werden als „unecht gescheitert“ bezeichnet. Fast die Hälfte aller Bürgerentscheide in NRW scheitert unecht. „Es ist verdrehte Demokratie, wenn diejenigen, die der Abstimmung fernbleiben am Ende das Ergebnis bestimmen“, so Wölfel abschließend.

+++ Hintergrundinformationen
Mit den Bürgerentscheiden in Lünen fanden in diesem Jahr bereits elf Bürgerentscheide in NRW statt, von denen drei unecht gescheitert sind. Es waren nicht die ersten Bürgerentscheide in Lünen, bereits 2003 fand ein Bürgerentscheid zum Bau von Gewerbegebieten statt. Beim Bürgerentscheid, bei dem das Zustimmungsquorum erfüllt wurde, stimmte eine Mehrheit gegen den Bau von Gewerbegebieten.

 

Weiterführende Informationen:

  1. Abstimmungsergebnisse „Klötersfeld“
  2. Abstimmungsergebnisse „Derner Str.“
  3. Pressemitteilung: Bürgerentscheide in Lünen: Stadt spart an Demokratie

Pressesprecher


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