Pressemitteilung

Meilenstein der direkten Demokratie: 1.000 Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen

Das Bürgerbegehren in Bergisch Gladbach für den Erhalt des Gebäudes „Quirlsberg 1“ für die Kinder- und Jugendarbeit markiert das 1.000. Bürgerbegehren seit der Einführung von Bürgerbehren und -entscheiden im Jahr 1994.

„1.000 Bürgerbegehren zeigen, dass die kommunale direkte Demokratie eine Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen ist! Gleichzeitig gibt es aber großen Reformbedarf. Hürden müssen abgesenkt und das Verfahren bürgerfreundlicher gestaltet werden“, so Achim Wölfel, NRW-Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V.

Rege Nutzung und breite Themenfächerung

In den 32 Jahren, in denen es Bürgerbegehren in NRW gibt, wurden im Durchschnitt 31 Verfahren pro Jahr durchgeführt. Hervorzuheben sind die Jahre 2003, 2006 und 2010, in denen mit jeweils 49 Bürgerbegehren die meisten Begehren pro Jahr durchgeführt wurden.

Die Themen der Bürgerbegehren sind insgesamt breit gefächert. Mit 354 von 1.000 Begehren wurden am häufigsten solche im Bereich öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen durchgeführt, etwa ein Begehren für den Erhalt einer Grundschule. Ebenso häufig waren Begehren zur öffentlichen Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie zu Verkehrsprojekten, wie beispielsweise zum Einsatz für bessere Radwege. Hier wurden jeweils 170 Begehren durchgeführt.

Über dreihundert Bürgerentscheide

331 Bürgerentscheide haben in den letzten 30 Jahren stattgefunden. Von den 331 Entscheiden sind 40,2 % im Sinne des Begehrens erfolgreich. 22,7 % sind gescheitert, also nicht im Sinne des Begehrens. 37,2 % der Begehren sind unecht gescheitert. Mehr Demokratie spricht von unechtem Scheitern, wenn ein Bürgerentscheid eine Mehrheit der Abstimmenden für das Begehren erreicht, das vorgeschriebene Zustimmungsquorum aber verfehlt wird.

Ein prominentes Beispiel dafür ist die Abstimmung über die Bewerbung für eine Olympia-Teilnahme in Herten 2026. Dort stimmte zwar eine Mehrheit für die Bewerbung, jedoch nahmen nur 12,5 % der Stimmberechtigten insgesamt an der Abstimmung teil. Das Zustimmungsquorum von 15 % wurde somit nicht erreicht.

Der Großteil aller Verfahren gelangte nicht zum Bürgerentscheid

Zusätzlich zu den 1.000 Bürgerbegehren „von unten“, also durch eine erfolgreiche Unterschriftensammlung der Bürgerinnen und Bürger ausgelöst, wurden seit Bestehen des Verfahrens 55 Ratsbürgerentscheide durchgeführt. Mithilfe eines Ratsbürgerentscheids können die Gemeindevertretungen eine Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger „von oben“ herbeiführen.

Von den insgesamt 1.055 Verfahren gelangten 68,6 % nicht zum Bürgerentscheid. Ein Teil davon wurde positiv aufgelöst: 14,7 % wurden vom Gemeinderat positiv übernommen, und es gab 28 Kompromisslösungen (2,7 %). Neben anderen Gründen wie zu wenigen Unterschriften (3,5 %) oder dem Rückzug des Bürgerbegehrens (4,1 %) ist der größte Faktor die Unzulässigkeit der Begehren (29,3 %).

Knapp ein Drittel der Bürgerbegehren erfolgreich

Betrachtet man die Gesamtzahl der Verfahren, liegt die Erfolgsquote bei 30,8 %. Dazu zählen die Entscheide im Sinne des Begehrens sowie Fälle, in denen das Thema des Begehrens positiv durch den Gemeinderat beschlossen oder ein Kompromiss beschlossen wird.

Eine Auswertung von Mehr Demokratie zeigt, dass die Beteiligung durch die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Stimmberechtigten um etwa zehn Prozentpunkte steigt, von 36,1 % auf 45,2 %.1

Besonders deutlich zeigte sich dies bei der diesjährigen Olympia-Abstimmung. Von den 17 Kommunen, die daran teilgenommen haben, wurden den Bürgerinnen und Bürgern in 16 automatisch die Briefwahlunterlagen zugesendet. Bei Bürgerentscheiden mit automatischer Briefwahl lag die durchschnittliche Beteiligung bei 32,9 %. In Herten, der Stadt ohne automatische Zusendung, lag sie bei 12,5 %.

Mehr Demokratie sieht dringenden Reformbedarf bei Regelungen für Bürgerbegehren

Aus Sicht von Mehr Demokratie scheitern nach wie vor zu viele Bürgerbegehren trotz Mehrheit an der Abstimmungsurne, deshalb fordert der Verein die Abschaffung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden. Um die Beteiligung an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden noch inklusiver zu gestalten und die Abstimmungsbeteiligung zu erhöhen, sollten Abstimmungsunterlagen automatisch an alle Abstimmungsberechtigten versendet werden. Außerdem sollte neben der herkömmlichen Unterschriftensammlung auch die digitale Unterschriftensammlung ermöglicht werden. Schließlich sollten die Regelungen zur Erstellung der Kostenschätzung aktualisiert werden, da sie immer wieder zu langjährigen, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen frustrierenden rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Hintergrund

  • Die Angaben beziehen sich auf die „Datenbank Bürgerbegehren“, ein Kooperationsprojekt des Instituts für Demokratie- und Partizipationsforschung (IDPF) der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg. Mehr Demokratie e.V. unterstützt das Projekt.
  • Stichtag der Auswertung: 26.10.2026

 

1https://nrw.mehr-demokratie.de/detail/auswertung-zeigt-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-erhoeht-beteiligung-bei-buergerentscheiden-1

++ Kontakt

Verantwortlich und Ansprechpartner für Rückfragen:
Mehr Demokratie e. V. – Landesbüro NRW
Achim Wölfel, NRW-Geschäftsführer
Telefon: 0221 669 665 13

E-Mail: achim.woelfel@mehr-demokratie.de