Auswertung zeigt: Automatische Zusendung von Abstimmungsunterlagen erhöht Beteiligung bei Bürgerentscheiden

+++ Mehr Demokratie veröffentlicht Auswertung zur automatischen Zusendung von Abstimmungsunterlagen 2020-2023 +++

Heute (07.05.2024) hat Mehr Demokratie eine Auswertung zur Beteiligung bei Bürgerentscheiden in NRW zwischen 2020 und 2023 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen eine positive Auswirkung auf die Beteiligung hat. So liegt die durchschnittliche Beteiligung bei Bürgerentscheiden mit automatischer Zusendung der Unterlagen im Untersuchungszeitraum bei 45,2 Prozent. Bei Bürgerentscheiden ohne automatische Zusendung, also mit Urnenabstimmung oder Briefabstimmung auf Antrag, beteiligen sich im Durchschnitt nur 31,1 Prozent. „Die Auswertung der Bürgerentscheide zeigt eindrucksvoll: Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen wirkt! Sie spart Geld und erhöht die Beteiligung! Dieses Wissen sollten Kommunen nutzen und ihre Satzungen entsprechend anpassen“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Köln.

Die Auswertung untersucht alle Bürgerentscheide, die zwischen 2020 und 2023 in NRW stattgefunden haben. Neben einer generell erhöhten Beteiligung konnte auch festgestellt werden, dass keiner der Bürgerentscheide, bei denen die Abstimmungsunterlagen automatisch verschickt wurden, am Zustimmungsquorum gescheitert ist. 

Dafür ist knapp die Hälfte der Bürgerentscheide, die als Urnen- oder Briefabstimmung auf Antrag abgehalten wurden, „unecht“ gescheitert. Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein Bürgerentscheid nur dann gültig ist, wenn ein bestimmter Anteil der Abstimmungsberechtigten dem Begehren zustimmt. „Das Zustimmungsquorum bringt in NRW fast die Hälfte aller Bürgerentscheide zum Fall. Damit ist unser Land bundesweit trauriger Spitzenreiter. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen ist ein wichtiger Schritt, um das zu ändern und kann ganz einfach umgesetzt werden“, so Wölfel weiter.

Ob ein Bürgerentscheid als Brief- oder Urnenabstimmung durchgeführt wird und wie die Abstimmung gestaltet ist, ist jeder Kommune selbst überlassen und wird in der jeweiligen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden festgehalten. In den vergangenen drei Jahren führten zehn Kreise und Kommunen die automatische Zusendung der Briefwahlunterlagen ein. Neben einem positiven Effekt auf die Beteiligung ist die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen laut verschiedener Kommunen auch mit niedrigeren Kosten verbunden.

Weiterführende Informationen
1. Zwischenbilanz Bürgerentscheide in NRW: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/zwischenbilanz-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-bei-buergerentscheiden-2020-2023
2. Thesenpapier: https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungsregeln

 

Pressekontakt:
Jens Mindermann
Pressesprecher NRW
0221-66966510
jens.mindermann@mehr-demokratie.de

Pressemitteilung

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