Wahlrechtsreform gescheitert

Das Vorhaben von SPD und Grünen, den Kreis der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen zu erweitern, ist gescheitert. Die Verfassungskommission des Landtags konnte sich 2016 nicht darauf einigen, Jugendliche schon ab 16 Jahren wählen zu lassen. Auch alle EU-Bürger sollten das Wahlrecht erhalten. Bei Kommunalwahlen sollten sogar Nicht-EU-Bürger ihre Stimme abgeben können.

Wer junge Menschen für Politik und wichtige Zukunftsfragen interessieren und ihnen Verantwortung übertragen will, muss sie daran beteiligen, hieß es im am 12. Juni 2012 vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD und Grünen. Junge Menschen ab 16 Jahren sollten deshalb bei Landtagswahlen mitwählen können. Wer reif genug für die Kommunalwahlen sei, sei dies auch für die Landtagswahlen.

In den meisten Bundesländern können Jugendliche ab 18 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen. Ausnahmen bilden die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, in denen das Mindestalter bei 16 Jahren liegt. In Österreich dürfen Jugendliche ab 16 sogar das Bundesparlament, den Bundespräsidenten und das Europaparlament wählen.

In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an Kommunalwahlen an ihrem Hauptwohnsitz teilnehmen, unabhängig davon in welchem Mitgliedsstaat sich dieser befindet. Ein kommunales Wahlrecht, das weder auf bestimmte Personengruppen noch auf bestimmte Territorien des jeweiligen Staates beschränkt ist, existiert derzeit in zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und Schweden, sowie in Island und Norwegen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Wahlrechts ist zumeist eine bestimmte Aufenthaltsdauer: sechs Monate in Irland, zwei bzw. drei Jahre in Dänemark, Finnland und Schweden (gilt nicht für Bürger nordischer Staaten), fünf Jahre in Belgien, Island, Luxemburg und den Niederlanden.

Weltweit haben bereits 45 Demokratien ein Wahlrecht für Migranten auf lokaler, regionaler oder gar nationaler Ebene eingeführt.

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