Paderborn

Bürgerbegehren gegen Neubau des Stadthauses

Träger: FBI-Freie Wähler, FDP, Für Paderborn und LKR

Status: Bürgerbegehren angemeldet

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Paderborn hatte am 30. Juni 2016 beschlossen, die Unterbringung der Stadtverwaltung neu zu organisieren. In einem Architektenwettbewerb siegte das Büro behet bondzio lin architekten mit seinem Entwurf für eine Neugestaltung des Stadthauses. Der Entwurf beinhaltet den Abriss der vorhandenen Gebäudeteile C und Ca und deren vollständige Neukonzeption inklusive eines umfangreichen Bürgerserviceangebotes und inklusive der Neugestaltung der zugehörigen Plätze. Daneben sollen die Gebäudeteile A und B saniert werden.

 

Am 15. November 2018 hat der Stadtrat die Realisierung des Neubau-Bauprojektes und die Sanierung der Bauteile A und B des Verwaltungsgebäudes Am Abdinghof beschlossen.

 

Die Gesamtkosten hierfür werden laut Berechnungen der Stadt 69,5 Millionen Euro betragen. Eine Förderung dieser Maßnahme aus Mitteln der Städtebauförderung sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist laut Stadt in Aussicht gestellt. Weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft.

 

Der Neubau soll Paderborn städtebaulich nach vorne bringen. Auch das geplante Bürgerzentrum im Herzen der Stadt bringe die gewünschte Bewegung in der City. Wer keinen Neubau für die Verwaltung am Marienplatz wolle, müsse sagen, wo in Zukunft die Mitarbeiter bleiben sollen, argumentiert die SPD. Selbst wenn man einen fünften Turm am Hoppenhof baue, reiche der Platz für die Verwaltung dort nicht aus. Die bislang ermittelten Kosten seien mit großer Vorsicht berechnet worden, so das kaum mit weiteren Verteuerungen in der Bauphase zu rechnen sei. Nach Meinung der Grünen ist die vorliegende Planung der Versuch, zu viele Einrichtungen und Ämter unterzubringen, so dass der Bau insgesamt zu groß und zu teuer geraten sei.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben die Sorge, dass die Stadt in die Verschuldung getrieben wird. Eine Neuorganisation der Verwaltung gehe auch günstiger. Ein Quadratmeterpreis von mehr als 2.200 Euro sei im Vergleich zu anderen Verwaltungsbauten viel zu teuer. Da seien sicher 12 Millionen Euro zu sparen.

 

Zu hinterfragen sei auch, ob die Verwaltung nicht ohnehin am künftigen Bedarf vorbeigeplant sei. Digitalisierung und Home-Office könnten dazu beitragen, dass weniger Platz gebraucht würde. 2016 sei noch die Rede davon gewesen, dass Platz für 750 Stellen gebraucht werde. Jetzt seien es schon 256 Stellen mehr. Auch sei ursprünglich mal die Rede davon gewesen, dass es für 60 Prozent der Kosten Zuschüsse geben könne. Davon sei nun keine Rede mehr.

 

Eine mögliche Alternative sei es, sich auf die Sanierung der Gebäudeteile aus den fünfziger Jahren zu beschränken und das Grundstück am Marienplatz zu veräußern. Dort sollen nach den aktuellen Plänen unter anderem ein Bürgerbüro, ein Café und Teile der Stadtbibliothek untergebracht werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 19. November 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung soll in Kürze beginnen. Damit der Stadtrat sich mit dem Begehren befasst, müssen sich rund 6.000 Bürgerinnen und Bürger aus Paderborn in die Unterschriftenlisten eintragen.

 

Kontakt:FBI Paderborn

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Bürgerbegehren für Verlagerung der Nixdorf Elektro-Leuchtenhaus GmbH in das Gewerbegebiet Dören-Park

Träger: FBI und FDP Paderborn

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Paderborn hatte am 17. Dezember 2013 eine Sondererlaubnis für einen Umzug der Firma Nixdorf Elektro-Leuchtenhaus vom „Grüner Weg“ in das Gewerbegebiet Dören-Park abgelehnt. Die Ratsmehrheit aus CDU, SPD und Grünen begründete die Ablehnung einer Konzentration des Unternehmens im Dören-Park mit dem Paderborner Zentrenkonzept und einer Gleichbehandlung mit anderen Wettbewerbern. Der Innenstadt dürfe keine Kaufkraft entzogen werden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten die Traditionsfirma mit ihren Arbeitsplätzen erhalten. Durch die Zusammenführung am Standort „Dören-Park“ könne die Fortführung des Unternehmens gesichert werden. Der Plan zu Verlagerung und Zusammenführung werde von Bezirksregierung, Einzelhandelsverband, Industrie- und Handelskammer, sowie Gutachtern befürwortet. Durch die Zusammenlegung der Firmen Nixdorf am Standort „Dören-Park“ reduziere sich die Fläche für innenstadt-relevante Elektroartikel. Die im Innenstadt- und Zentrenkonzept festgelegten Kriterien erführen hierdurch eine Stärkung.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. Februar 2014 begonnen. Bis zum Ende der Einreichungsfrist am 8. April 2014 kamen von den benötigten 5.300 Unterschriften nur rund 3.000 zusammen. Das Bürgerbegehren wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Kontakt:FBI Paderborn

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Bürgerbegehren für Wiederbelebung der Stadtwerke

Träger: Freie Bürgerinitiative (FBI)

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Die Freie Bürger-Initiative (FBI) hatte am 16. Juni 2009 ein Bürgerbegehren gestartet, um die Paderborner Stadtwerke wieder zu beleben. Hauptaufgabe des neuen Unternehmens soll der Verkauf von Strom, Wärme, Gas und Wasser sein.

 

Die Daseinsvorsorge gehöre in kommunale Hand, so die FBI. Die Stadt habe seit dem Verkauf der Stadtwerke 2002 an den Energieversorger Pesag keinen Einfluss mehr auf Preisgestaltung und Arbeitsplätze in Paderborn. Durch die Neugründung könnten neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Einflussnahme auf die Preisgestaltung werde wiederhergestellt und die Wettbewerbssituation verbessert. Durch eigene Stadtwerke habe Paderborn stärkeren Einfluss auf klimaschonende Energiegewinnung aus Sonnenenergie, Blockkraftheizwerken und Windkraft.

 

Gegner der Initiative wenden ein, dass Stadtwerke, die nur mit Energie handeln könnten, es schwer hätten, sich im Konzert der großen Energieversorger zu behaupten. Einzelne Stadtwerke seien zu klein, um gute Einkaufspreise erzielen zu können. Für bessere Konditionen müssten sich einzelnen Stadtwerke wieder mit anderen Energieanbietern zusammenschließen, wären dann aber wieder nicht allein entscheidungsfähig. Im Übrigen liefen auch die Konzessionsverträge noch bis 2017.

 

Bereits am 19. Dezember 2008 hatte der Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen, prüfen zu lassen, ob und wie sich die Energieversorgung zurück in kommunale Regie holen lässt.

 

Am 7. Mai 2010 hatte die FBI 5.763 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 22. Juni 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Dem Bürgerbegehren fehle eine wenn auch nur überschlägig geschätzte Benennung der mit der Stadtwerke-Neugründung verbundenen möglichen Kosten. Hierzu gehörten nicht nur die Gründungs- und Einrichtungskosten einer städtischen Gesellschaft, sondern auch die mit dem Betrieb verbundenen weiteren Betriebs- und Investitionskosten. Des Weiteren hätten bei den Kosten der Maßnahme auch die möglichen finanziellen Einbußen der Stadt überschlägig genannt werden müssen, die ggf. durch die eintretende Wettbewerbssituation gegenüber E.ON Westfalen-Weser hätten erfolgen können.

 

Vor einem Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren hätte außerdem zwingend eine Marktanalyse durchgeführt werden müssen, um die finanziellen Chancen und Risiken einer Stadtwerke-Neugründung für Paderborn darzustellen und abzubilden. Eine solche Analyse sei zwingend durchzuführen, da die Kommunen durch die Gemeindeordnung zu wirtschaftlichem Handeln angehalten seien.

 

Gegen diesen Unzulässigkeitsbeschluss hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 13. Juli 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Die Richter bestätigten in einem Urteil Ende Dezember 2011 den Ratsbeschluss. Das Begehren umfasse nur einen Teil der Problematik. Laut Gemeindeordnung müsse ein Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss in dieser Sache jedoch ersetzen können. Das sei hier nicht gegeben. Es fehle außerdem eine vorherige Marktanalyse, eine ausreichende Kostenschätzung bzw. ein den Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechender Kostendeckungsvorschlag.

 

2001 hatte es in Paderborn bereits einmal einen Bürgerentscheid über die Stadtwerke gegeben. Ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf erhielt zwar eine Mehrheit von 94,5 Prozent der Abstimmenden, verfehlte jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten.

 

Kontakt:FBI Paderborn

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Bürgerbegehren für Neubau des Rolandbades mit Erhalt der jetzigen Wasserflächengröße

Träger: Bürgerinitiative

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Rolandbad setzten sich dafür ein, dass beim Schwimmbadneubau keine Verkleinerung der Wasserflächen vorgenommen wird. Bis zum 1. September 2005 wurden 7.092 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Der Stadtrat lehnte den Inhalt des Begehrens allerdings ab, so dass es zum Bürgerentscheid kam.

 

Vom 28.11. bis 23.12.2005 beteiligten sich 7.150 Bürger an der Abstimmung. Für das Bürgerbegehren stimmten 6.404 Stimmberechtigte (89,6 Prozent aller Abstimmenden). Das Bürgerbegehren verfehlte damit jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten (21.803 Stimmen). Der Bürgerentscheid ist damit ungültig.

 

Am 1. Mai 2008 wurde das Rolandsbad nach dem Umbau neu eröffnet.

 

Kontakt: Beate Bliedung, Tel. 05251-35249

 

Aktuelles

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