Essen

Bürgerbegehren für vorübergehende Freigabe des Kupferdreher Marktplatzes als Parkplatz

Träger: Werbegemeinschaft Essen-Kupferdreh

Status: Bürgerentscheid gescheitert

Aktuelles: Das Bürgerbegehren, das von der Werbegemeinschaft Essen-Kupferdreh initiiert wurde, forderte, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der von der Essener Bezirksregierung geplanten Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird. Der Bürgerentscheid fand am 24. Februar 2019 statt und ist wegen der Unterschreitung des geforderten Zustimmungsquorums von 15 Prozent der Abstimmungsberechtigen - nur 11,73 Prozent wurden erreicht - gescheitert. Statt der geforderten 6.536 Stimmen wurden 5.113 für das Begehrensanliegen abgegeben. 

Hintergrund: Die Bezirksvertretung VIII (Essen-Ruhrhalbinsel) hatte am 7. November 2017 eine Initiative zur Freigabe des Kupferdreher Marktplatzes zum Parken während der umfänglichen Baumaßnahmen unterhalb der aufgeständerten A 44 im Rahmen der Offenlegung des Deilbachs und der Errichtung eines zentralen Omnibus-Bahnhofs inklusive neuer P+R-Parkplätze mehrheitlich abgelehnt. Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksvertretung hat die Werbegemeinschaft Essen-Kupferdreh eine Umfrage initiiert, laut der sich 2.899 Bürgerinnen und Bürger für die Nutzungsänderung aussprachen und nur 78 dagegen. Bei einer weiteren Abstimmung der Bezirksvertretung gaben im April 2018 acht Abgeordnete der CDU- und FDP-Fraktion ihre Zustimmung, während zehn Vertreter von Grünen, SPD und EBB gegen das Anliegen votierten. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begann am 24. Mai 2018. Bis zum 22. November 2018 hatten die Initiatoren 2.784 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat erklärte das Begehren am 28. November 2018 für zulässig. Die Bezirksvertretung Essen-Ruhrhalbinsel hatte das Anliegen des Bürgerbegehrens am 4. Dezember 2018 abgelehnt. Damit kam es am 24. Februar 2019 zum Bürgerentscheid, der „unecht“ scheiterte, da rund 1.400 Ja-Stimmen zum Erreichen des Zustimmungsquorums fehlten. Auch die Wahlbeteiligung im betroffenen Stadtteil Kupferdreh lag niedrig und eine knappe Mehrheit von über 50 Prozent sprach sich gegen das Anliegen des Begehrens aus.

Die Träger der Initiative argumentierten, dass während der Bauzeit von drei Jahren unterhalb der Autobahnbrücke in Kupferdreh durchgängig 100 Parkplätze wegfallen würden. Um den dadurch entstehenden Parkdruck zu mindern, sei die Bereitstellung weiteren Parkraums notwendig. Mit dem Bürgerbegehren wurde deshalb gefordert, dass das Parken auf dem Kupferdreher Marktplatz während der Umbauphase unter der Autobahnbrücke außerhalb der Wochenmarktzeiten mit Parkscheibenregelung erlaubt wird. So hätten die Kupferdreher Bürger und Geschäftsleute bereits seit 20 Jahren unter diversen Baustellen zu leiden. Vielfach werde der Leerstand von Geschäftsräumen beklagt. Ein funktionierender Stadtteil lebe aber von einem überlebensfähigen Einzelhandel. Selbstverständlich sei es wünschenswert, wenn die Kunden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Bus in den Stadtteil kämen. Dies entspreche aber nicht der Lebenswirklichkeit. Daher sei eine genügende Zahl an Parkplätzen ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil. 

Bezirksvertreter der SPD-Fraktion argumentierten, dass ein tatsächlicher Parkdruck nur an Markttagen bestehen würde, wenn die entsprechende Fläche jedoch nicht zur Verfügung stehe. Auch die Fraktion der Grünen wies auf die bereits gute ÖPNV-Anbindung des um den Kupferdreher Marktplatz hin. Beide Fraktionen lehnten daher das Anliegen des Begehrens ab. Bei Erfolg des Bürgerentscheids würde ein sozialer Treffpunkt im Ortsteil verloren gehen, da dieser durch das Schaffen einer Parkfläche unattraktiv werden würde. Zusätzlich könne das Land NRW gegebenenfalls bereits zugewiesene Landesmittel von ca. 1,5 Millionen Euro zurückfordern, weil die Förderung an das Ausbleiben von Parkraum auf dem Marktplatz geknüpft gewesen sei. Durch die Freigabe als Parkplatz sei auch mit einer Schädigung des Marktplatzes und Verschmutzung durch Ölflecke zu rechnen. 

Weiterführende Quellen:

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Teilneubau der Messe

Träger: Grüne, Linke

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 17. Juli 2013 hatte der Rat der Stadt Essen über einen Vorentwurf zur „Ertüchtigung“ der Messe Essen mit einem geplanten Investitionsvolumen in Höhe von 123 Mio. Euro netto entschieden. Die Finanzierung sollte durch einen Kredit der Stadt Essen in Höhe von 100 Mio. Euro und durch Mittel in Höhe von 23 Mio. Euro aus dem Budget der Messe Essen sichergestellt werden.

 

Grüne und Linke in Essen befürworten zwar eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung der Messe, der von der Stadtverwaltung vorgelegte Vorentwurf zur Messeertüchtigung wird aber wegen aus Sicht der Parteien nicht berücksichtigter Kostenrisiken, nicht nachgewiesener Wirtschaftlichkeit und unnötigen Investitionen u.a. mit Investorenmodellen abgelehnt.

 

Es gebe berechtigte Zweifel, dass ein derartiger Neubau der Messe Essen mit 123 Mio. Euro netto auskomme. Es fehlten valide Zahlen, dass der Kostenrahmen auch tatsächlich eingehalten werden könne und werde. Die in der Vorlage genannten 5,1 Mio. Euro Budgetreserve für „Unvorhersehbares“ mache gerade einmal 4,5 Prozent aus und sei zu gering. Bei einem Bau von Großprojekten im Bestand sei ein Kostenpuffer von 15 bis 20 Prozent üblich.

 

Massive Risiken für etwaige Kostensteigerungen gebe es in den noch ungeklärten Logistikfragen während der Bauphase und in dem geplanten Bau von drei unterirdischen Tagungsräumen mit insgesamt 1.400 Sitzplätzen. Es gebe weiterhin ungeklärte Finanzposten wie die Interimskosten für den Einsatz von mobilen Ersatzhallen bzw. für Einnahmeausfälle bei Gruga und Kur vor Ort während der Bauphase, Tarifsteigerungen im Baugewerbe, Stahlpreiserhöhungen, die Grunderwerbskosten für die Inanspruchnahme von Flächen der Gruga und Mittel für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Grugapark. Wenn diese Kostensteigerungen auch noch durch zusätzliche Veränderungen am Gesamtentwurf erwirtschaftet werden müssten, bleibe letztendlich nicht mehr viel von dem eigentlichen Entwurf übrig und er werde damit obsolet.

 

Die geplante Umwandlung der ursprünglich als Bürgschaft gedachten 100 Mio. Euro in einen Kredit seitens der Stadt Essen beschneide massiv die Möglichkeit, zukünftig Investitionskredite für wichtige andere kommunale Vorhaben aufzunehmen. Die Inanspruchnahme des Nettokreditrahmens der Stadt durch den Kredit für die Messe werde es in den nächsten Jahren unmöglich machen, weitere als die bislang in der Prioritätenliste des Haushaltes 2013/2014 verankerten Investitionsmaßnahmen zu stemmen. Damit werde ein weiterer Kita-Ausbau, die Sanierung zusätzlicher Schulen und die Umsetzung des Bäderkonzeptes massiv erschwert bis unmöglich gemacht.

 

Grüne und Linke hatten außerdem erhebliche Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit eines neuen Congress Centers Essen am Ostportal der Messe. Besonders kritisch seien dabei die erfahrungsgemäß schlecht zu vermarktenden, da fensterlosen, unterirdischen Tagungs- und Kongressräume zu bewerten. Zum einen bestehe wegen der unterirdischen Bauweise eine hohe Gefahr der Kostenexplosion. Zum anderen fehle der Nachweis, dass diese Flächen in dieser Lage wirklich benötigt werden. Immerhin verfügt die Messe mit dem Congress Center im westlichen Teil derzeit über mehrere Räume, die sich auch noch in einem guten Zustand befänden. Es bestehe weiterhin die Gefahr der Kannibalisierung von anderen öffentlich finanzierten Essener Tagungs- und Kongresseinrichtungen wie der Zeche Zollverein, der Philharmonie bzw. des Saalbaus und des 1. Obergeschosses des Essener Stadions.

 

Die in der Verwaltungsvorlage beschriebene Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes und eines Parkhauses durch Investoren berge ein hochgradiges Kostenrisiko für die Kommune. Nach diesem Muster seien in der Vergangenheit mehrere Bauskandale der öffentlichen Hand gestrickt worden. Letztlich stecke in diesem Modell eine verschleierte Staatsverschuldung. Die Darstellung in der Vorlage, dass sich diese beiden Projekte aus Mehrerlösen aus dem Kongressgeschäft bzw. durch Parkgebühren in Höhe von jährlich 1,15 Mio. Euro refinanzieren ließen, seien unseriös, da es keinerlei Hinweis bzw. Beleg, die diese Erwartung begründen ließe, gebe.

 

Die Ratsmehrheit argumentiere, dass es Kosten von voraussichtlich deutlich mehr als 200 Millionen Euro für die Stadt nach sich ziehen und 3.500 Arbeitsplätze in Essen vernichtet würden, wenn die Messe verkleinert oder nichts getan werde. Der Rat habe einen Kostendeckel von 123 Millionen Euro beschlossen. Alle Diskussionen darüber, dass der Deckel nicht eingehalten werden könnte, beruhten auf Spekulationen. Alle hinzugezogenen Experten bestätigten, dass sich die Investition in die Messe Essen rechneten, den Bestand der Messe Essen langfristig sicherten und zudem die kostengünstigste Alternative sei.

 

Die Initiative "Pro Messe Essen" warb mit dem Argument, dass die Messe Essen mit den alten Nordhallen und der jetzigen Aufteilung im internationalen Messegeschäft ohne Teilneubau nicht mehr wettbewerbsfähig sein werde. Andere Messestädte in Deutschland hätten mit einem wesentlich höheren finanziellen Aufwand längst Modernisierungsschritte vollzogen. Ohne die Modernisierung würden viele Messen abwandern, insbesondere die bedeutenden Weltmessen. Dazu zählten elf internationale Leitmessen, bei denen Essen weltweit der wichtigste Messeplatz sei. Diese Messen seien die wichtigste Einnahmequelle der Messe. Gingen sie weg, müsse die Stadt einen erheblich höheren Zuschuss zahlen.

 

Andere Projekte der Stadt müssten wegen der Modernisierung der Messe nicht gestrichen werden. Alle vom Rat der Stadt für die nächsten Jahre beschlossenen Investitionen könnten realisiert werden. Von der Haushaltssperre des Stadtkämmerers seien solche Maßnahmen überhaupt nicht betroffen. Die Messe-Gegner versuchten, Wirtschaftsförderung gegen Soziales auszuspielen. Das sei unseriös. Auch für die Bereiche Bildung, Breitensport, Soziales oder Kultur stelle die Stadt in den kommenden Jahren weiterhin erhebliche Mittel zur Verfügung.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 9. August 2013 begonnen. Am 29. Oktober 2013 hatten die Initiatoren 16.067 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 8. November 2013 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 19. Januar 2014 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 50,4 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Teilneubau der Messe. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 28,8 Prozent.

 

Daraufhin wurden die Kosten vom Rat auf 88,6 Millionen Euro gedeckelt. Die Messe-Gesellschaft entwickelte hierzu ein neues, günstigeres Modernisierungskonzept, dem der Stadtrat am 29. Oktober 2014 mehrheitlich zustimmte. Am 28. November 2017 wurden die erneuerten Messehallen eröffnet.

 

Info:Informationen der Stadt Essen zum Bürgerentscheid

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Personalkürzungen bei Kultureinrichtungen

Träger: Initiative „kulturgutEssen“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Essen hatte am 28. November 2012 im Zuge der aktuellen Haushaltskonsolidierung beschlossen, im Kulturbereich Kürzungen der Personalkosten vorzunehmen. Betroffen sind die Volkshochschule, die Folkwang Musikschule, das Stadtarchivs/Haus der Geschichte, die Alte Synagoge/Haus jüdischer Kultur, das Kulturzentrum Schloss Borbeck und das RAA/Büro. Hintergrund ist eine Haushaltslücke von 120 Millionen Euro im Jahr 2013.

 

Die Initiative „kulturgutEssen“ wollte die Kürzungen mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Kultureinrichtungen seien ein wichtiger Bestandteil der Essener Bildungs- und Kulturlandschaft, so die Initiative. Mit ihren vielfältigen Angeboten trügen sie wesentlich zur Sicherung von kultureller Bildung und letztlich von Lebensqualität in der Stadt bei. Bereits in den vergangenen Jahren seien die Angebote durch zahlreiche Maßnahmen ausgedünnt worden. Die vom Rat beschlossenen Personalkürzungen hätten weitere drastische Einschnitte bei den Angeboten dieser Einrichtungen zur Folge.

 

Die vielfältigen Angebote der Volkshochschule Essen seien nicht wegzudenken, wenn es darum gehe, Kompetenz neben- und außerberuflich zu erwerben. Kaum eine andere Bildungseinrichtung biete Chancen für alle sich kostengünstig weiterzubilden. Durch einen Wegfall von Bildungsangeboten hätten viele Essener Bürger, besonders aber Geringverdiener und Menschen ohne akademische Qualifikation, das Nachsehen.

 

Die Folkwang Musikschule komme mit ihren Angeboten für Kinder und Jugendliche einem wichtigen Bildungsauftrag nach. Durch die vorgesehenen Kürzungen müssten die Angebote des kostengünstigen Musik-, Tanz- und Schauspielunterrichts stark zusammengestrichen werden. Kulturelle und musische Bildung seien ein entscheidender Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, sie entwickelten und stärkten wichtige Kompetenzen.

 

Das Kulturzentrum Schloss Borbeck werde vielfältig genutzt und sei zur Bereicherung des Lebens gerade im Nord-Westen der Stadt unverzichtbar. Die Alte Synagoge / Haus jüdischer Kultur sei seit den 1980er Jahren eine bedeutende Mahn- und Gedenkstätte für die Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Essen während des Nationalsozialismus. Das Stadtarchiv und das Haus der Geschichte hätten für die Essener Bürgerinnen und Bürger hohe Bedeutung, seien sie doch so etwas wie das Gedächtnis der Stadt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 6. Dezember 2012 begonnen. Am 25. April 2013 hatten die Initiatoren 13.574 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. 13.649 Unterschriften hätten es mindestens sein müssen. Der Stadtrat hatte das Begehren deshalb am 29. Mai 2013 für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht. Das Gericht hat das Verfahren am 29. Juni 2015 eingestellt.

 

Info:Initiative „kulturgutEssen“

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Umbenennung der Von-Seeckt- und Von-Einem-Straße

Träger: Bürgerinitiative "ProVon"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks II in Essen hatte am 24. Mai 2012 gegen die Stimmen von CDU, FDP und EBB die Umbenennung der Von-Seeckt- und Von-Einem-Straße in Irmgard- und Ortrudstraße beschlossen. Begründet wurde die Umbenennung mit der historischen Rolle der namensgebenden Militärs Karl von Einem und Hans von Seeckt im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik.

 

Die alten Straßennamen Irmgard- und Ortrudstraße im sogenannten Rüttenscheider Mädchenviertel waren 1906, kurz nach Rüttenscheids Eingemeindung in die Stadt Essen vergeben worden. Unter der Herrschaft des nationalsozialistischen Bürgermeisters Just Dillgard wurden die Straßen nach dem früheren preußische Kriegsminister Karl von Einem und dem Chef der Reichswehrheeresleitung, Hans von Seeckt, benannt.

 

Generaloberst von Seeckt war von 1920 bis 1926 Chef der Heeresleitung. Befürworter der Straßenumbenennung sehen in ihm einen überzeugter Monarchist und Antirepublikaner, der die Reichswehr als "Staat im Staate" ausgebaut und ihre Integration in die demokratische Ordnung verhindert habe. Er habe die revanchistische Politik gegen Frankreich und Polen befürwortet und die illegale Aufrüstung der Reichswehr betrieben. Als Generalstabschef des im Ersten Weltkrieg verbündeten türkischen Feldheeres habe er den Völkermord der Türken an den Armeniern 1917/18 mit zu verantworten. Mit seiner antidemokratischen Einstellung habe von Seeckt zu den Gegnern der Weimarer Republik gehört.

 

Karl von Einem war von 1903 bis 1909 preußischer Kriegsminister und während des Ersten Weltkrieges Befehlshaber der 3. Armee. Der Generaloberst engagierte sich während der Weimarer Republik im Bund der Aufrechten, einer nationalistischen monarchistischen Vereinigung, deren Vorsitzender er in den 1930er Jahren wurde.

 

Die Initiative „ProVon“ hegte keine Sympathien für die Namensgeber der Straßen. Sie seien gewiss keine Demokraten, sondern Repräsentanten einer dunklen Periode der deutschen Geschichte gewesen. Die Nachgeborene müssten mit dieser schwierigen Geschichte leben und sich ihr stellen. Die Konfrontation mit den Namensträgern trage wesentlich zur Sensibilisierung gegenüber demokratiegefährdenden Entwicklungen bei.

 

CDU, FDP und EBB hatten das Bürgerbegehren unterstützt. Karl von Einem und Hans von Seeckt seien während der Weimarer Republik in der Tat Monarchisten gewesen wie auch große Teile der Bevölkerung in der damaligen Zeit. Reichspräsident Ebert (SPD) habe von Seeckt aber so sehr geschätzt, dass er ihm 1923 sogar die vollziehende Reichsgewalt übergeben habe. Man müsse diese Menschen aus ihrer Zeit betrachten und nicht mit dem moralischen Zeigefinger von heute.

 

Kritisiert wurde auch, dass es zur Straßenumbenennung von Seiten der Politik keine vorherige Information, geschweige denn eine Bürgerbefragung gegeben habe. Der Beschluss einer Mehrheit der Bezirksvertretung II über die Umbenennung der beiden Straßen sei über die Köpfe der Anlieger und Anwohner hinweg erfolgt.

 

Kritisiert wurden weiterhin die wegen der Straßenumbenennung notwendigen Änderungen von Ausweisen und Briefpapier sowie sämtlicher Geschäftsverbindungen. Diese machten Arbeit und kosteten Geld, wobei auch viele Firmen betroffen seien. Zustellprobleme seien unvermeidlich, in Navigationssystemen existiere man für längere Zeit nicht mehr. Aus technischen Gründen würden sich auch viele Hausnummern ändern. Auch die Verwaltung werde auf Kosten des Steuerzahlers einige Arbeit etwa in Grundbuch und Meldeamt haben.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. Juli 2012 begonnen. Am 31. August 2012 hatten die Initiatoren 3.001 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 26. September 2012 für zulässig erklärt. Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks II hatte das Bürgerbegehren am 8. November 2012 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 3. Februar 2013 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 79,7 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die Umbenennung der Straßen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 30 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerinitiative "ProVon"

  • Netzwerk "Irmgard und Ortrud: Mädchen gegen Generäle"

  • Informationen der Stadt Essen zum Bürgerentscheid

  • Nach oben

    Für Erhalt der Stadtteilbibliotheken

    Träger: Bündnis "Stadtteilbibliotheken erhalten"

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Essen plante 2012 Kürzungen im Bereich der Stadtteilbibliotheken. 16 von 111 Mitarbeiterstellen sollten gestrichen werden. Das hätte verringerte Öffnungszeiten zur Folge gehabt. Hiergegen wandte sich das Bündnis "Stadtteilbibliotheken erhalten" mit einem Bürgerbegehren.

     

    Die Bibliotheken stellen eine wichtige Einrichtung der wohnortnahen Versorgung der Menschen mit Büchern und anderen Medien dar, argumentiert das Bündnis. Sie sicherten zur Information, Bildung und Freizeitgestaltung die Medien- und Indormationsversorgung der Bürger in einer angemessenen und bedarfsgerechten Vielfalt. Das Bibliotheksnetz sei bereits in der Vergangenheit durch zahlreiche Maßnahmen ausgedünnt und neu ausgerichtet worden.

     

    Seit 1989 wurden nach Angaben der Bürgerbegehrensinitiatoren bereits acht von 25 Stadtteilbibliotheken geschlossen und zwei Bücherbusse abgeschafft. In den verbliebenen Bibliotheken seien die Öffnungszeiten um 25 Prozent reduziert worden. Das Personal sei von über 130 Stellen auf 111 Planstellen heruntergefahren worden, von denen derzeit aber nur 101 Stellen besetzt seien und davon noch fünf durch Mitarbeiter, die in der passiven Phase der Altersteilzeit seien.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 9. Oktober 2012 begonnen. Am 15. Oktober 2012 teilte die Stadtverwaltung den Initiatoren des Bürgerbegehrens mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Das Begehren habe mit seiner Forderung nach Beibehaltung des Personalstandes, der Öffnungszeiten und des Budgets für den Medienerwerb Fragen der inneren Organisation der Verwaltung zum Gegenstand. Solche Themen schließe die Gemeindeordnung aber vom Bürgerentscheid aus. Auf Anfrage teilte das Ministerium für Inneres und Kommunales jedoch mit, dass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu einem Bürgerbegehren in Leverkusen ein Einzelfall sei und als solcher betrachtet werden könne. Das Urteil des Gerichts könne nicht einfach auf das aktuelle Bürgerbegehren in Essen übertragen werden.

     

    In seiner Sitzung am 28. November 2012 hatte der Stadtrat die Pläne für Kürzungen bei den Stadtteilbibliotheken gestoppt. Aufgrund dieser Entscheidung wurde die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren nicht fortgeführt.

     

    Info:Bündnis "Stadtteilbibliotheken erhalten"

    Nach oben

    Bürgerbegehren gegen Masterplan Sport II

    Träger: Sportvereine

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Essener Stadtrat hatte am 28. November 2006 mit den Stimmen von CDU, Grünen und Republikanern einen "Masterplan Sport" beschlossen. Danach sollten sieben Sportplätzen und zwei Sporthallen der Stadt geschlossen und Nutzungsgebühren für Sportanlagen erhöht werden.

     

    Das Bürgerbegehren forderte, die stadteigenen Sportstätten (Bäder, Turnhallen, Sportplätze), soweit es sich nicht um Verlegungen wie bei der Sportanlage Windmühle handelt, zu erhalten. Die beschlossenen Maßnahmen des "Masterplan Sport" sollten unterlassen werden. Sie führten zu einer finanziellen Mehrbelastung von Sportvereinen.

     

    CDU und Grüne argumentierten, dass mit dem Masterplan die Sportmöglichkeiten nicht reduziert, sondern den veränderten Rahmenbedingen angepasst würden. Die Einwohnerzahl von Essen sei gesunken und es seien zunehmend Trendsportarten in der Natur statt Sport in der Halle gefragt.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 6. Januar 2007 begonnen. Am 27. Februar 2007 hatten die Initiatoren 37.056 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 16. Mai 2007 gegen die Stimmen der Linken abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 12. August 2007 erhielt das Bürgerbegehren zwar eine Mehrheit von 77 Prozent der Abstimmenden, es erreichte jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,9 Prozent. Der Bürgerentscheid war damit ungültig.

     

    Info:Informationen der Stadt Essen zum Bürgerentscheid

    Nach oben

    Bürgerbegehren gegen Privatisierungen städtischen Eigentums

    Träger: attac Essen

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 13. Juni 2006 startete in Essen ein vorbeugendes Bürgerbegehren gegen die Privatisierung städtischen Eigentums. Hiermit sollte verhindert werden, dass die Stadt bei der Gründung neuer oder Änderung bestehender Gesellschaften etwa im Bereich der Abfallentsorgung, des öffentlichen Nahverkehrs oder kommunaler Büchereien und Sportanlagen Gesellschaftsanteile oder maßgebliche Vermögensgegenstände an private Unternehmen überträgt.

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchteten durch Privatisierungen öffentlicher Unternehmen den Abbau von Arbeitsplätzen und die Verschlechterung sozialer Standards. In den vergangenen Jahren seien immer mehr öffentliche Unternehmen ausgegliedert oder verkauft worden. Die Stadt verliere damit auch ihre Kontroll- und Lenkungsmöglichkeiten. Deshalb sollten mit dem Bürgerbegehren Privatisierungen für die nächsten zwei Jahre verhindert werden. CDU und Grüne kritisierten, dass damit jedes bürgerschaftliche und privatwirtschaftliche Engagement für die Stadt untergraben werde.

     

    Das Bürgerbegehren folgte in seiner Absicht einem erfolgreichen Vorgänger in Mülheim/Ruhr, wo im Februar 2005 in einem Bürgerentscheid 82,4 Prozent der Abstimmenden gegen die Privatisierung städtischen Eigentums gestimmt hatten.

     

    Am 27. Februar 2007 hatten die Initiatoren 16.549 Unterschriften bei der Stadt eingereicht, 13.859 davon waren gültig. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 16. Mai 2007 gegen die Stimmen von SPD und Linken abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 12. August 2007 erhielt das Bürgerbegehren zwar eine Mehrheit von 64 Prozent der Abstimmenden, es erreichte jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,9 Prozent. Der Bürgerentscheid war damit ungültig.

     

    Info:Informationen der Stadt Essen zum Bürgerentscheid

    Nach oben

    Bürgerbegehren gegen Masterplan Sport

    Träger: Sportvereine

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Essener Stadtrat hatte am 28. November 2006 mit den Stimmen von CDU, Grünen und Republikanern einen "Masterplan Sport" beschlossen. Danach sollten sieben Sportplätze und zwei Sporthallen in der Stadt geschlossen und Nutzungsgebühren für Sportanlagen erhöht werden.

     

    Das Bürgerbegehren forderte, die stadteigenen Sportstätten (Bäder, Turnhallen, Sportplätze), soweit es sich nicht um Verlegungen wie bei der Sportanlage Windmühle handelt, zu erhalten. Die beschlossenen Maßnahmen des "Masterplan Sport" sollten unterlassen werden. Sie führten zu einer finanziellen Mehrbelastung von Sportvereinen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 16. Dezember 2006 begonnen. Nach Weihnachten 2006 erfuhren die Initiatoren von der Stadtverwaltung, dass die Formulierung des Bürgerbegehrens nicht zulassungsfähig ist. Die Unterschriftensammlung wurde deshalb eingestellt und am 6. Januar 2007 mit einer korrigierten Liste neu gestartet.

     

    Info:Masterplan Sport stoppen

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier