Velbert

Bürgerbegehren für Kinocenter statt Theatersanierung im Forum Niederberg

Träger: Bürgerinitiative

Status: Unterschriftensammlung

Aktuelles: Eine Bürgerinitiative will gegen die geplante Wiederinstantsetzung des Theatersaals im Forum Niederberg vorgehen und stattdessen den Bau eines Kinos am gleichen Standort herbeiführen. Das Bürgerbegehren richtet sich damit gegen einen Ratsbeschluss vom Dezember 2018. Im März 2019 wurde mit der Unterschriftensammlung begonnen. 

Hintergrund: In Velbert soll nach städtischer Planung eine Umgestaltung des Forums Niederberg erfolgen und unter anderem der alte Theatersaal modernisiert werden. Eine Bürgerinitiative setzt sich für ein Kino statt eines Theatersaals ein. Die Bürgerinitiative argumentiert, dass bereits bei zurückliegenden Bürgerbefragungen zur Standortnutzung öfter der Wunsch nach dem Bau eines Kinos geäußert worden sei. An der geplanten Erneuerung des Theatersaals werden vor allem die hohen Folgekosten kritisiert. Zudem würde es in benachbarten Städten bereits renommierte Theater geben, weshalb das Forum Niederberg als Standort für ein Theater unattraktiv sei.

Das Unterschriftenquorum liegt bei 5.000 Unterschriften und die Bürgerinitiative hat im März 2019 mit der Sammlung begonnen. Die Stadt Velbert hat zu dem Bürgerbegehren bereits eine Kostenschätzung abgegeben.
Die Fragestellung dazu lautet: Sprechen Sie sich dafür aus, dass der Ratsbeschluss der Stadt Velbert 2018 zum ÖPP-Projekt „Forum Niederberg in „dem Punkt Soll-Raumprogramm Planung „Theater „ (Sanierung - Modernisierung Theater/Studiobühne) nicht umgesetzt bzw. nicht realisiert wird und dass stattdessen die Verwaltung der Stadt Velbert sich unter der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten sich dafür einsetzen soll, dass im neu geplanten Forum Niederberg ein „Kinocenter“ integriert wird!“

Weiterführende Informationen: 

 

Bürgerbegehren für Neubau des Klinikums Niederberg in öffentlicher Hand

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: In Velbert gab es 2015 Pläne zur Privatisierung des Klinikums Niederberg. Das Krankenhaus trägt die Stadt zusammen mit der Kommune Heiligenhaus in einer Zweckgemeinschaft. Hintergrund ist der erhebliche Investitionsbedarf im Klinikum, um im umkämpften Wettbewerb der Gesundheitsbranche überlebensfähig zu bleiben: 40 Millionen Euro sollen in den nächsten zehn Jahren in das Velberter Haus gesteckt werden. Für ein Viertel dieser Summe müssten die beiden Städte in den nächsten fünf Jahren gerade stehen.

 

Das Klinikum ist außerdem mit Asbest belastet, so dass der Bau saniert oder ein neues Klinik-Gebaude errichtet werden müsste. Eine Sanierung würde geschätzt 100 Millionen Euro kosten, ein Neubau 120 Millionen Euro. Deshalb suchen die Städte Heiligenhaus und Velbert nach einem Investor, der in die Klinikgesellschaft mit einsteigt.

 

Viele Teilbereiche des Klinikum Niederberg, wie Labor, Röntgenabteilung, technische Leitung, Küche, Reinigung, Bürokräfte, Pflegehilfskräfte, Einkauf, Lager, Gärtner, Servicepersonal seien schon längst zu 100 Prozent privatisiert worden, argumentieren die Befürworter dieses Vorgehens. Außerdem seien Wäscherei und Apotheke fremd vergeben worden. Folgerichtig sei es daher, jetzt den Rest auch noch zu privatisieren. Für dieses Personal werde dies lohnmäßig keinen Unterschied machen. Ärzte und Pflegekräfte würden händeringend gesucht. Um diese Fachkräfte halten zu können, müssten auch private Klinikketten vernünftige Löhne zahlen.

 

Kritiker befürchteten, dass das Klinikum auf diese Weise privatisiert würde. Ein Investor werde sich sicher nicht mit einer Minderheitsbeteiligung zufrieden geben, sondern bestimmen wollen. Und dies vor allem im Sinne der Aktionäre, und nicht im Sinne der Patienten und Mitarbeiter.

 

Eine Bürgerinitiative wollte die Privatisierung mit einem Bürgerbegehren verhindern. Es sei unstrittig, dass ein Neubau des Krankenhauses unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die sinnvollste Lösung sei. Das Klinikum Niederberg stellt eine wichtige Säule der Daseinsvorsorge der Velberter Bürgerschaft und für die Bürger der umliegenden Gemeinden dar. Durch eine Privatisierung würden Entscheidungen über die Ausrichtung des Klinikums und die beste medizinische Versorgung der Bürgerschaft in die Hand von privaten Investoren gegeben. Erwirtschaftete Gewinne würden dann den privaten Investoren und nicht der öffentlichen Hand zu Gute kommen.

 

Mit dem Bürgerbegehren wurde deshalb ein Neubau des Klinikums in Trägerschaft des Zweckverbandes Klinikum Niederberg und die Übernahme einer Ausfallbürgschaft hierfür durch die Stadt Velbert gefordert.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 16. Oktober 2015 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 10. Dezember 2015 begonnen. am 1. Februar 2016 hatten die Initiatoren 4.366 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 8. März 2016 für unzulässig erklärt. Es beziehe sich auf einen Bereich, der nicht der Entscheidungsbefugnis des Velberter Stadtrates unterliege. Der angesprochene Neubau des Klinikums in Trägerschaft des Zweckverbandes Velbert/Heiligenhaus könne nicht zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden, da es sich nicht um eine Angelegenheit im Wirkungskreis der Stadt Velbert handele.

 

Die Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt Velbert für alle Kosten des Neubaus ziele auf eine beihilfenrechtlich unzulässige Entscheidung ab. Für eine Bürgschaft unmittelbar zu Gunsten der gGmbH fehlt es schon an der unmittelbaren Betrauung der gGmbH mit Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zulässigerweise dürfte die Bürgschaft als Beihilfe nur im unmittelbaren Betrauungsverhältnis, also zwischen der Stadt und dem Zweckverband gewährt werden.

 

Die Übernahme einer hundertprozentigen Bürgschaft durch die Stadt für ein Darlehen an den Zweckverband sei angesichts der Beteiligungsverhältnisse am Zweckverband beihilferechtlich ebenfalls unzulässig. Generell dürfe eine Kommune auch als mittelbare Trägerin eines Krankenhauses, welches Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringt, nur in Höhe der eigenen Beteiligung am Trägerverband bürgen, hier also nur in Höhe von 75 Prozent. Es ergebe sich sonst eine Überkompensation der zugunsten der Stadt Velbert erbrachten Leistungen des Zweckverbandes. Allenfalls der Zweckverband könne sich in Höhe von 100 Prozent verbürgen. Darauf ziele die Fragestellung aber nicht ab und so könne sie auch nicht ausgelegt werden. Erst in der Kostenschätzung werde dargestellt, dass es sich um eine Bürgschaft der Stadt in Höhe von 75 Prozent der Gesamtkosten handeln soll. Hier ergebe sich eine Inkongruenz von Fragestellung und Kostenschätzung. Es bleibe daher unerklärt, wie die Finanzierung der Investition sichergestellt werden solle.

 

Es werde zudem für den Bürger aus der Begründung nicht deutlich, dass mit der Übernahme einer Bürgschaft auch Risiken für die Stadt entstünden. In der Begründung werde dargestellt, dass seitens des Klinikums nach dem Neubau Gewinne erwirtschaftet würden, dass Ausfallrisiko des Hauptschuldners also für den Bürgen gen Null tendiere. Dies sei eine stark verkürzte und unzutreffende Darstellung der Sachlage, da dieser Umstand immer nur eine Prognose als Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein könne. Darauf hätten die Bürger in der Begründung hingewiesen werden müssen.

 

Nach dem Wortlaut der Frage solle es nur um den Neubau in kommunaler Trägerschaft durch den Zweckverband gehen und um die Frage, ob die Stadt Velbert als Bürge fungiere. Es entstehe eine Inkongruenz zwischen der zur Entscheidung zu bringenden Frage einerseits und den Ausführungen zur Begründung des Bürgerbegehrens andererseits. Die Begründung habe nicht nur die in der zu entscheidenden Fragestellung konkretisierte bauliche Maßnahme zum Gegenstand, sondern verhalte sich vielmehr auch über eine Zukunftsvariante – nämlich den Verkauf des Klinikums – die gar nicht von der Fragestellung umfasst sei. Daher gehe der Hinweis auf die zukünftige Ausrichtung des Klinikums und die Qualität der medizinischen Versorgung thematisch über die Fragestellung hinaus. Während sich die Fragestellung allein auf den Neubau in kommunaler Trägerschaft beziehe, lasse der weitere Inhalt der Begründung demgegenüber erkennen, dass die eigentliche Zielrichtung des Bürgerbegehrens in der Beibehaltung der gegenwärtigen Ausrichtung des Klinikums liege. Dadurch bestehe die Gefahr einer Verfälschung des Bürgerwillens.

 

Bereits am 2. Februar 2016 hatte der Rat mit den Stimmen von CDU, SPD, Velbert anders, UVB und Piraten für den Verkauf des Klinikums an den Investor Helios gestimmt, der das Krankenhaus bis 2021 neu bauen soll. Der Verbleib des Klinikums in kommunaler Hand sei zwar erstrebenswert, jedoch befürchten die Fraktionen neben der finanziellen Belastung durch einen Neubau mit einem geschätzten Volumen von 120 Millionen Euro auch den weiteren Zuschussbedarf durch die Kommunen. In der Konsequenz sei die Zukunft des Krankenhauses auf diesem Weg gefährdet. Für die Bürger sei die Trägerschaft zweitrangig. Dass es ein Klinikum in der Nähe gebe, sei was zähle. Der Verkauf des Klinikums Niederberg wurde bereits vor der Behandlung des Bürgerbegehrens im Rat vollzogen.

 

Info:Bürgerbegehren "Klinikum Niederberg"

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Bürgerbegehren für Erhalt der Heinrich-Kölver-Realschule

Träger: Elterninitiative „Pro Real“

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Velbert hatte am 15. Oktober 2013 gegen die Stimmen von Grünen, Linken und UVB beschlossen, die Heinrich-Kölver-Realschule (HKS) ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise zu schließen. Als Alternativangebot sollte die Hardenberg-Hauptschule in eine Sekundarschule umgewandelt werden.

 

Aufgrund sinkender Schülerzahlen könne die Hardenbergschule in Zukunft keine zwei Parallelklassen mehr bilden und somit nicht mehr die schulrechtlichen Voraussetzungen zum Fortbestand erfüllen, heißt es zur Begründung. Die Realschule werde dann die einzige Schule der Sekundarstufe im Stadtteil Neviges sein. Aufgrund der Nähe zum Wohnort werde die Schule mehr Schüler mit der Schulformempfehlung „Hauptschule“ erhalten. Gleichzeitig wolle die Schule ihren bisherigen hohen Leistungsstandard beibehalten und möglichst vielen Schülern die Möglichkeit eröffnen, die schulische Laufbahn im Rahmen des anschließenden Übergangs in die Sekundarstufe II fortzusetzen.

 

Mit dem etablierten Schulformangebot sei dieses standortnahe Bildungsangebot nicht mehr sicherzustellen. Deshalb sollte in Neviges eine Sekundarschule errichtet werden, in der die örtliche Haupt- und Realschule zusammengeführt werden sollten. Die Zusammenarbeit mit dem Gymnasium Langenberg sollte die Zusammenarbeit intensiviert werden. Dabei sollte sichergestellt werden, dass bei einem entsprechenden Schulabschluss ein Übergang in die Sekundarstufe II gewährleistet ist.

 

Eine Elterninitiative wollte den Ratsbeschluss mit einem Bürgerbegehren rückgängig machen. Die Schule ist seit 1960 am Standort Tönisheide als Realschule etabliert, argumentierte die Initiative. Seitdem seien mehrere tausend Kinder an der Heinrich-Kölver-Realschule mit großem Erfolg zu einem Abschluss geführt worden. Mehr als 50 Prozent der Schüler aus den Abschlussklassen erhielten die Qualifikation, das Abitur machen zu dürfen. Ein Indiz für die Qualität der Schule seien die Anmeldezahlen der letzten Jahre. Eine Dreizügigkeit sei immer gegeben gewesen. Die heimische Industrie kooperiere mit der Heinrich-Kölver-Realschule und bilde gerne Schülerinnen und Schüler der Realschule aus.

 

Bei der Umwandlung der Hardenbergschule zur Sekundarschule würden – bedingt durch die dann notwendige Dreizügigkeit – zusätzliche Räume benötigt, da der vorhandene Platz in der Hardenbergschule allein für eine Dreizügigkeit nicht ausreiche. Dabei sei wahrscheinlich einzig die Heinrich-Kölver-Realschule aufgrund der räumlichen Nähe geeignet, diese benötigten Unterrichtsräume verfügbar zu machen.

 

Die Meinungen von Bildungsexperten und Elternverbänden tendierten in Richtung einer Veränderung der Schulstruktur zugunsten des dreigliedrigen Schulsystems unter Einbeziehung der Gesamtschulen auf der Basis von Ganztagsschulen. Daraus werde die zunehmend größer werdende Distanzierung von der Sekundarschule ersichtlich.

 

Bisher erfreuten sich alle mit der HKS kooperierenden Gymnasien über die Schüler, die mit dem Q-Vermerk dort ihr Abitur erwerben möchten. An den Gesamtschulen in Velbert bildeten sie sogar den Eliteteil der Abiturienten. Dies werde möglicherweise mit einer Sekundarschule nicht mehr zu erreichen sein, deren Bildungsniveau verglichen mit der Realschule mit hoher Wahrscheinlichkeit niedriger angesiedelt sein werde.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 2. November 2013 begonnen. 4.509 gültige Unterschriften hatten die Initiatoren bis zum 8. Januar 2014 für das Begehren eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 28. Januar 2014 abgelehnt.

 

Am 13. Februar 2013 wurde bekannt, dass das Ziel von mindestens 75 Anmeldungen für die Sekundarschule verfehlt wurde. Nur 34 Mädchen und Jungen wurden angemeldet. Die Heinrich-Kölver-Realschule soll deshalb für mindestens ein weiteres Jahr erhalten werden.

 

Im trotzdem am 16. März 2014 durchgeführten Bürgerentscheid votierten 88,1 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Heinrich-Kölver-Realschule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 10,8 Prozent. Der Bürgerentscheid war deshalb ungültig.

 

Info:

  • Bürgerbegehren „Pro Real“

  • Informationsblatt der Stadt Velbert zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt des Freibades im Nizzatal

    Träger: Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Velbert hatrw am 30. November 2010 mit den Stimmen von CDU, FDP, SLB und "Velbert anders" beschlossen, die Freifläche des Schwimmbades Velbert-Langenberg ab Mitte 2011 zu schließen. Durch Ausschüttung entsprechend höhere Erträge des Badbetreibers Stadtwerke Velbert soll der städtische Haushalt mittelfristig um jährlich 104.000 Euro entlastet werden.

     

    Die Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ hatte gegen diesen Beschluss ein Bürgerbegehren gestartet. Das Freibad sei als öffentliche Einrichtung für die Bereiche Gesundheit, Sport, Soziales und Freizeit von wesentlicher Bedeutung für das Gemeinschaftsleben im Ortsteil Langenberg und ein starker Entscheidungsfaktor für die Zielgruppe ansiedlungsbereiter Neubürger in der Stadt Velbert, hieß es zur Begründung. Lösungen für einen wirtschaftlich vertretbaren Weiterbetrieb des Bades seien nicht ausreichend geprüft und stetige Attraktivitätssteigerungen des Nizzabades, nicht genügend wahrgenommen worden. Außerdem könne eine über die Grenzen Velberts hinaus wirkende Werbung für alle drei Velberter Bäder zu größeren Besucherzahlen und damit zu höheren Einnahmen beitragen.

     

    Um die Kosten des Weiterbetriebs des Nizzabades zu decken, schlug die Bürgerinitiative die Erhöhung der Eintrittspreise für alle Velberter Bäder um durchschnittlich 0,20 Euro vor. Auch sollten in den Bädern Werbeflächen vermietet werden. Außerdem sollte die Abteilung Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung mit der Velberter Marketing GmbH zusammen gelegt werden, um Kosten zu sparen.

     

    CDU, Velbert anders, FDP und SLB hatten argumentiert, dass Velbert seit 1975 rund 12.000 Einwohner verloren habe. Gleichzeitig habe der städtische Haushalt 2010 ein Minus von 40 Millionen Euro gehabt und stehe damit fast vor der Überschuldung. Die Bäderlandschaft orientiere sich noch immer an der Einwohnerzahl einer Großstadt. Dies sei aber nicht mehr bezahlbar. Auch nach der Schließung des Wellenbeckens in Langenberg verblieben Velbert zwei Hallenbäder, zwei Freibäder mit einem Wellenbecken und ein Allwetterbad. Damit leiste sich die Stadt mehr Bäder als die umliegenden Kommunen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 6. Januar 2011 begonnen. Am 24. Februar 2011 hatten die Initiatoren rund 10.000 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Begehren am 12. April 2011 abgelehnt.

     

    Der Bürgerentscheid am 10. Juli 2011 war ungültig. Zwar votierten 87,2 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 20,4 Prozent.

     

    Kontakt:Dietger Döhle

    Info:

  • Informationen der Stadt Velbert zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Villa Herminghaus

    Träger: Bürgerinitiative zum Erhalt der Villa Herminghaus

     

    Status: Bürgerbegehren zurück gezogen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 16. Dezember 2009 hatten der Bezirksausschuss Velbert-Mitte sowie Wirtschaftsförderungsausschuss und Umwelt- und Planungsausschuss des Rates der Stadt Velbert mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Velbert Anders und UVB gemeinsam dem Bebauungsplanentwurf für das Areal rund um das heute leerstehende „Marktzentrum“ am Forum Niederberg beschlossen.

     

    Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, bei der unteren Denkmalbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Beseitigung eines Baudenkmals zu stellen, die im Plangebiet stehende Herminghaus-Villa aus der Denkmalliste streichen zu lassen. Ein Investor sollte danach das 1885 errichtete Gebäude bei Realisierung eines vorgesehenen neuen Einkaufszentrums umgehend abreißen, wenn es nicht in seine Planungen integrierbar gewesen wäre.

     

    Das Einkaufszentrum soll die Innenstadt attraktiver machen, den Einzelhandelsstandort stärken und einen städtebaulichen Missstand beheben. Die Stadt strebt außerdem an, in dem entstehenden Neubaukomplex die Volkshochschule und ein Kino unterzubringen.

     

    Die historische Villa Herminghaus dürfe als bedeutsames Zeugnis der Stadtgeschichte nicht abgerissen werden, sondern soll in jedem Fall erhalten bleiben, forderte die Bürgerinitiative. Die 1885 im Stil der Neorenaissance errichtete Villa präge das Stadtbild im Bereich des Europaplatzes. Ihr komme eine hohe ortsgeschichtliche Bedeutung zu, weswegen sie 2001 ja auch unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Für die Erhaltung und Nutzung der Villa lägen wissenschaftliche, insbesondere architekturgeschichtliche, historische und städtebauliche Gründe vor.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 15. Januar 2010 begonnen. Das Begehren wird unterstützt von Grünen, Linken, Sozial Liberalen Bürgern (SLB), Bergischem Geschichtsverein (BGV) und Bürgervereinen. Bis zum 16. Februar 2010 hatte das Bündnis rund 9.000 Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

     

    Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hatte den Antrag der Stadt Velbert auf Beseitigung des Baudenkmals Villa Herminghaus in einem am 17. Februar 2010 bei der Stadt eingangenen Schreiben abgelehnt. Die Villa bleibt damit erhalten. Streitpunkt war noch die zu erhaltende Gartenfläche um die Villa herum. Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 2. März 2010 abgelehnt.

     

    Verhandlungen über einen Kompromiss zwischen Bürgerinitiative und Stadt sind am 15. März 2010 gescheitert. In den Verhandlungen hatte die Stadt den Erhalt einer rund 1.200 qm großen Gartenfläche zur Oststraße hin angeboten, die eventuell noch in Richtung Kolpingstraße erweitert werden könnte. Außerdem wurde der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages angeboten. Der Vertrag sah eine bis zu 20 Jahre dauernde Bestandssicherung der Villa sowie eine Instandhaltungsgarantie vor. Ferner hätte er der Bürgerinitiative ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des künftigen Marktzentrums und sogar ein Entscheidungsrecht hinsichtlich der Gartengestaltung gesichert.

     

    Von den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wurde das Angebot mit der Begründung abgelehnt, dass man eine Einhausung der Villa von zwei Seiten befürchtet. Stattdessen wurde eine größere Grünfläche in Richtung Forum Niederberg gefordert. Ein danach vom Bergischen Geschichtsverein mit der Stadt ausgehandelter neuer Kompromiss wurde von den Initiatoren nicht mitgetragen. Wegen der Befürchtung des Scheitern des Bürgerbegehrens am Zustimmungsquorum im Bürgerentscheid hatten diese ihr Begehren am 7. April 2010 zurück gezogen. Ein Bürgerentscheid entfiel damit.

     

    Kontakt:Rüdiger Voth

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft

    Träger: Initiative "Sicheres Wohnen Pro Wobau"

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Mehrheit des Velberter Rates wollte im Sommer 2006 durch den Verkauf der Wobau an private Investoren ein professionelles Management und neues Kapital gewinnen. Dazu hatte der Rat in einem ersten Schritt ein "Interessenbekundungsverfahren" beschlossen. Angestrebt wurde ein Verkauf von 74,9 Prozent der Gesellschaftsanteile, die Stadt sollte damit die Sperrminorität von 25,1 Prozent behalten.

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchteten bei einem Verkauf Nachteile für alle Bürger. Ein Investor, der wie von der Verwaltungsspitze gewünscht Kapital in die Wobau stecke, wolle nur eine möglichst hohe Rendite erzielen. Er habe kein Interesse, preiswerten Wohnraum für sozial Schwache bereit zu halten. Nachteile sah die Initiative bei einem Verkauf auch für den örtlichen Mittelstand. Denn Beispiele zeigten, dass bei privatisierten Wohnungsunternehmen eher billige Handwerker zum Zuge kämen und nicht etwa die am Ort ansässigen. Und schließlich fürchteten die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch um die Wohnungspolitik in Velbert generell sowie um die Sicherheit der Arbeitsplätze bei der Wobau. Diese hat 4.300 Wohnungen im Stadtgebiet im Bestand.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 30. August 2006 begonnen. Am 3. November 2006 hatten die Initiatoren 5.611 Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 12. Dezember 2006 für zulässig erklärt. Gleichzeitig ermächtigte er die Stadt zu Verhandlungen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens über eine Überführung des Wohnungsbestandes der Wobau in eine Genossenschaft. Ein entsprechender Kompromiss kam bis zur Ratssitzung am 16. Januar 2007 nicht zustande.

     

    Im Bürgerentscheid am 11. März 2007 votierten 82,8 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, die notwendige Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten (13.606 Bürger) wurde jedoch nicht erreicht. Der Bürgerentscheid war damit ungültig.

     

    Kontakt:Thomas Auer

    Info:Informationen der Stadt Velbert zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren zur Verhinderung eines Sportzentrums

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuell/Ergebnis: Am 13. Dezember 2005 hatte der der Rat der Stadt Velbert den Bau und die Finanzierung eines Sportzentrums beschlossen. Knapp 12 Millionen Euro wurden dafür veranschlagt.

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten das Sportzentrum für überflüssig und befürchten eine höhere Verschuldung der Stadt sowie die Schließung bestehender Sportanlagen und sozialer Einrichtungen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Begehren hatte am 4. Februar 2006 begonnen. Bis zum 13. März 2006 wurden 3.900 Unterschriften gesammelt, mindestens 4.100 wären nötig gewesen. Das Bürgerbegehren war damit gescheitert.

     

    Kontakt:Detlef Brüggemann

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier