Münster

Bürgerbegehren gegen zusätzliche verkaufsoffene Sonntage

Träger: Bündnis „Freier Sonntag für Münsteraner“

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Münster hat am 11. Mai 2016 mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verkaufsoffene Sonntage am ersten und zweiten Adventssonntag sowie am Hansemahl- und Herbstsend-Sonntag beschlossen. Diese Regelung soll bis 2019 gelten. Das Bündnis „Freier Sonntag für Münsteraner“, zu dem u.a. die Gewerkschaft Verdi gehört, will diese Ausweitung der Sonntagsöffnung mit einem Bürgerbegehren verhindern.

 

Der freie Sonntag verkörpere die Freiheit des Menschen von einer rein wirtschaftlich orientierten Lebensweise, so die Bürgerbegehrensinitiatoren. Er verschaffe den Menschen verlässliche gemeinsame Zeiten für die Gestaltung von Familienleben und Freundschaften und zur Pflege gesellschaftlicher, sportlicher, kultureller und religiöser Aktivitäten.

 

Der Sonntag sei ein besonderer Tag und gebe der Woche einen Rhythmus und eine Struktur. Dieser wahrnehmbare Wechsel von Arbeit und Ruhe, Anspannung und Ausspannen, Gefordert-Sein und Sich-Fallenlassen sei für den Einzelnen und für eine Gesellschaft lebensnotwendig.

 

Deswegen genieße der Sonntag den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Teil dieses Schutzes sei auch, dass das Getriebe der Innenstädte und Läden zur Ruhe komme. Geschäfte können schon jetzt von Montag bis Freitag von 0 Uhr bis 24 Uhr, also rund um die Uhr geöffnet sein und am Samstag von 0 Uhr bis 22 Uhr.

 

Die SPD unterstützt diese Haltung. Der verkaufsoffene Sonntag habe für viele Einzelhandelsbeschäftigte negative Folgen – gerade in kleinen Läden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhielten dort oft keine entsprechend höhere Vergütung; diese erfolge lediglich auf freiwilliger Basis. Es bestehe oft kein finanzieller Ausgleich für die zu leistende Mehrarbeit am normalerweise freien Sonntag. Die Zahlung von tariflichen Zuschlägen für Sonntagsarbeit solle absolute Bedingung sein.

 

Durch die Zunahme an verkaufsoffenen Sonntagen komme es immer mehr zu einer Verwischung der Grenze zwischen Arbeits- und Freizeitleben. Bei bis zu elf Sonntagen, an denen die Geschäfte irgendwo in Münster geöffnet seien wie 2015, werde diese Grenze zunehmend undeutlich. Der verkaufsoffene Sonntag bringe für die Wirtschaft selbst nicht immer finanzielle Vorteile. Insbesondere für kleinere Geschäfte rentierten sich die zusätzlichen Öffnungszeiten oft nicht.

 

Die Linke lehnt verkaufsoffene Sonntage ab, um den Beschäftigten des Einzelhandels am Sonntag arbeitsfreie Zeit für ihre Freunde und Familien zu sichern. Die Umwandlung des Sonntags zu einem gewöhnlichen Werktag bedeute für die Beschäftigten selten mehr Geld durch »hohe Zuschläge«, sondern weit häufiger eine zusätzliche Belastung des familiären Miteinanders.

 

Die CDU argumentiert, dass ein Verbot verkaufsoffener Sonntage Münster nicht gut tun und der Stadt nur den Ruf der Spießerhauptstadt eintragen würde. Ein Totalverbot passe nicht mehr in die Zeit. Ausgewählte verkaufsoffene Sonntage förderten die Attraktivität der Stadt. Der Sonntag sei im deutschen Handel inzwischen mit einem Fünftel des Wochenumsatzes zu einem der stärksten Verkaufstage geworden. Der Sonntag sei längst kein reiner Ruhetag mehr, da 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland regelmäßig sonntags arbeiteten.

 

Das vom Rat mit breiter Mehrheit verabschiedete Konzept entspreche moderner Handels- und Verbraucherpolitik und der Bedeutung Münsters als Handelszentrum für das Münsterland und Westfalen. Hier stehe Münster im Wettbewerb mit anderen Städten. Ein Verbot verkaufsoffener Sonntage werde zum Nachteil des mittelständischen Handels in unserer Stadt vor allem die Online-Großvertriebe mit ihren fragwürdigen Arbeitsbedingungen fördern. Die heutige Lösung sei nach zehnjähriger Diskussion zustande gekommen. Man sei sich einig gewesen, dass es mit einem Verkaufssonntag vor Weihnachten nicht gegen die christlich geprägte Sonntagsruhe gehe, zumal die Geschäfte erst ab 13 Uhr öffneten. Stark katholisch geprägte Länder wie Italien oder Spanien kennten überhaupt keine Einschränkungen für Ladenöffnungszeiten – und die Kirche sei damit einverstanden.

 

Verkaufsoffene Sonntage - insbesondere ein Adventssonntag - sind für den Einzelhandel wichtige Bausteine im Bemühen um Konkurrenzfähigkeit nicht nur gegenüber anderen Städten des Umlandes wie z. B. Osnabrück, Dortmund oder Enschede, meint die FDP. Denn auch viele Mittelzentren böten inzwischen attraktive Fußgängerzonen und Events, um Kunden am Wochenende anzulocken. Das rund um die Uhr geöffnete Internet sei eine ernst zu nehmende Konkurrenz.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 25. Mai 2016 begonnen. Am 6. Juli 2016 hatten die Initiatoren 9.907 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren in einer Sondersitzung am 31. August 2016 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 6. November 2016 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 52,8 Prozent der Abstimmenden votierten gegen vier zusätzliche verkaufsoffene Sonntage in der Stadt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 22,4 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Freier Sonntag Münster"

  • Informationen der Stadt Münster zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren gegen Ausbau des Gremmendorfer Weges

    Träger: Bürgerinitiative Gremmendorfer Weg

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 17. November 2015 hatte die Bezirksvertretung Münster Süd-Ost dem Plan zugestimmt, den Gremmendorfer Weg ab der Einmündung Böddingheideweg auf einer Strecke von etwa 330 Metern von einem privaten Investor auszubauen zu lassen. Für diesen Ausbau sollen einige Bäume gefällt werden, andere Bäume werden in Mitleidenschaft gezogen.

     

    Diese Entscheidung hier die Initiative Gremmendorfer Weg für eine umweltpolitische Fehlentscheidung. Sie hatte deshalb am 23. Dezember 2015 bei der Stadt ein Bürgerbegehren angemeldet. Die Unterschriftensammlung hierfür hatte am 16. April 2016 begonnen. am 11. Mai 2016 hatten die Initiatoren 2.235 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 29. Juni 2016 für unzulässig erklärt. Die Erschließung des Wohngebiets über den Gremmendorfer Weg sei Bestandteil eines vom Rat beschlossenen Bebauungsplans. Auch die Entscheidung der Bezirksvertretung Südost über das "Wie" des Straßenausbaus sei inhaltlich untrennbar mit dem Bebauungsplan-Beschluss verbunden: Schon der Titel der Vorlage aus der Bezirksvertretung weise darauf hin. Bürgerbegehren zu Bauleitplänen erkläre die Gemeindeordnung aber ausdrücklich für unzulässig.

     

    Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 5. Juli 2016 beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingereicht. In einer am 25. April 2017 getroffenen Entscheidung hat das Gericht die Unzulässigkeit des Begehrens bestätigt. Das Bürgerbegehren sei nicht zulässig, weil es im Kern auf eine Änderung bzw. Aufhebung eines Bebauungsplans der Stadt Münster und damit unmittelbar auf eine bauleitplanerische Entscheidung gerichtet sei.

     

    Info:

  • Initiative Gremmendorfer Weg

  • Informationen der Stadt Münster zum Bürgerbegehren

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    Bürgerbegehren gegen Umbenennung des Hindenburgplatzes

    Träger: Bürgerinitiative „Pro Hindenburgplatz“

     

    Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Münster hatte am 21. März 2012 die Umbenennung des Hindenburgplatzes in Schlossplatz beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit der Rolle des früheren Reichspräsidenten. Hindenburg habe 1932 ohne Not die letzte demokratische Regierung abgesetzt und Hitler zum Reichskanzler ernannt, weil er diesen gewollt habe. Hindenburg stehe außerdem für Besatzungspolitik, Hegemoniestreben und ethnische Manipulation in „Ober Ost“ während des 1. Weltkrieges, habe die "Dolchstoßlegende" propagiert und nationalsozialistischer Morde gerechtfertigt und legitimiert. Seit 1929/30 habe Hindenburg aktiv an der der autoritären Verformung der parlamentarisch‐demokratischen Verfassungsordnung mitgewirkt und schließlich auf deren Zerstörung hingearbeitet. Die Mehrheit der CDU lehnte die Umbenennung ab, da es sich um einen nicht vertretbaren Eingriff in die Erinnerungsgeschichte der Stadt handle.

     

    Eine vom Ältestenrat des Rates eingesetzte Expertenkommission „Straßennamen“ war 2011 zur Einschätzung gelangt, dass der Name Hindenburgplatz aufgrund der Rolle des Reichspräsidenten in der Geschichte nicht mehr zu halten sei. In einer Bürgerbefragung der Stadt waren 48,3 Prozent der Ansicht, dass es heute keinen Anlass mehr gibt, Hindenburg mit einem Platz zu ehren. Diese Umfrage sah sich allerdings heftiger Kritik ausgesetzt. Sie sei suggestiv gewesen, hätte also eine gewünschte Antwort vorgegeben.

     

    Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Umbenennung des Platzes ein Bürgerbegehren gestartet. Verschiedene repräsentative Umfragen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass eine große Mehrheit der Münsteraner am Namen Hindenburgplatz festhalten wollten. Der Hindenburgplatz habe seinen Namen seit 85 Jahren getragen und sei als zentraler Ort der Stadt weit über Münster hinaus bekannt. Viele Münsteraner verbänden mit ihm ein Stück Heimat. Mit der Beibehaltung des alten Namens sollte Erinnerungskultur bewahrt werden, statt die Geschichte einfach auszulöschen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 30. März 2012 begonnen. Am 22. Juni hatten die Initiatoren 15.123 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 27. Juni 2012 mit 62 : 14 Stimmen abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 16. September 2012 votierten 59,4 Prozent der Abstimmenden gegen die Rückbenennung des Schlossplatzes in Hindenburgplatz. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 40,3 Prozent.

     

    Kontakt:Stefan Leschniok

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    Bürgerbegehren gegen städtische Mitfinanzierung einer Musikhalle

    Träger: Grüne, Linke, UWG, ÖDP, DGB, AStA

     

    Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Münster hatte am 24. Oktober 2007 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP die Mitfinanzierung des Baus einer neuen Kultur- und Kongresshalle in der Stadt beschlossen. Die Stadt sollte den Bau mit 12 Millionen Euro bezuschussen. Die Stiftung Musikhalle hatte selbst schon 10 Millionen Euro für den Neubau gesammelt. Insgesamt sollte der Bau 30 Millionen Euro kosten. Die Kulturstiftung der Provinzial-Versicherung wollte den Konzertbetrieb mit jährlich 100.000 Euro unterstützen. Damit wären nach Angaben der Stadt die Hälfte der jährlichen Betriebskosten von 600.000 Euro gedeckt gewesen.

     

    Durch die Musikhalle sollte Münster Standortvorteile gegenüber anderen Städten mit ähnlichen Hallen bekommen. Die Halle sollte Platz bieten für große Konzerte und internationale Kongresse, für festliche Anlässe und andere Ereignisse. Vergleichbare Kommunen in der Nachbarschaft des Münsterlandes seien mit entsprechenden Räumlichkeiten bestens gerüstet, so die Hallenbefürworter. Münster sei Standort der drittgrößten Universität Deutschlands sowie vielfältiger Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Bildung und Kultur gehörten untrennbar zusammen. Zudem warte das Symphonieorchester Münster dringend auf ein neues Domizil.

     

    Die Gegner der städtischen Finanzierung der Halle befürchteten, dass der Bau durch Streichungen im Kultur- und Sozialhaushalt finanziert und die kulturelle Infrastruktur so gefährdet werden könnte. Es sei ungeklärt gewesen, wer die Halle betreiben und damit die laufenden Kosten bezahlen sollte. Die von den Hallenbefürwortern geschätzten Unterhaltskosten von 600.000 Euro jährlich seien "hoffnungslos optimistisch" geschätzt. Gegen eine privat finanzierte Halle hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens nichts einzuwenden.

     

    Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) und Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) im Rat schlugen alternativ den Umbau eines Gotteshauses zu einer Konzertkirche vor. Diese wäre zwar kleiner als die geplante Musikhalle, wäre aber besser ausgelastet. Die Musikhalle mit 1.400 Plätzen müsse jeden Tag ausverkauft sein, um ihre Betriebskosten zu decken.

     

    Die Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren gegen die Musikhalle hatte am 20. November 2007 begonnen. Am 21. Januar 2008 hatten die Initiatoren 24.427 gültige Unterschriften an Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann übergeben.

     

    Am 13. Februar 2008 hatte der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, es aber mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP inhaltlich abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 27. April 2008 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 70,9 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die städtische Finanzierung der Musikhalle. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 45,1 Prozent.

     

    Kontakt:Rainer Bode

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    Bürgerbegehren gegen die Schließung des Südbades und des Hallenbades Handorf

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Am 6. April 2006 hatten die Initiatoren 17.945 Unterschriften an Oberbürgermeister Tillmann übergeben, 15.473 Unterschriften waren gültig. Der Rat der Stadt hatte am 7. Dezember beschlossen, das Südbad und das Hallenbad Handorf zu schließen. Gleichzeitig wollte die Stadt 19,6 Millionen Euro für die Sanierung der übrig bleibenden Bäder zur Verfügung stellen. Die Bürgerinitiative forderte stattdessen, einen Teil der Sanierungskosten für diese Bäder zum Erhalt der von der Schließung bedrohten Schwimmanlagen zu verwenden. Außerdem sollten Personal- und Energiekosten gespart werden und die Eintrittspreise erhöht werden.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 5. April 2006 für unzulässig erklärt. Am 17. Mai 2006 hat der Rat mit den Stimmen von CDU und FDP auch einen Widerspruch der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Unzulässigkeitserklärung zurückgewiesen.

     

    Kontakt:Dirk Thölking

    Aktuelles

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