Zülpich

Ratsbürgerentscheid über Erhalt der Haupt- und Realschule

Träger: Stadt Zülpich

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid angenommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 29. Juni 2015 hatte der Ausschuss für Schulen, Soziales, Sport und Kultur des Rates der Stadt Zülpich den Empfehlungsbeschluss an den Rat gefasst, mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 die Gemeinschaftshauptschule Zülpich und die Karl-von-Lutzenberger Realschule Zülpich auslaufend aufzulösen und eine Gesamtschule im Schulzentrum zu errichten.

 

Eine Elternbefragung habe eindeutig erkennen lassen, dass die Hauptschule nicht mehr von den Eltern gewünscht werde, argumentieren CDU, SPD und Junge Alternative. An deren Stelle rücke eindeutig die Gesamtschule im Wahlverhalten der Eltern.

 

Das dreigliedrige Schulsystem könne nicht fortgeführt werden, da Zülpich sonst bald die letztverbleibende Hauptschule im Nordkreis und damit die rechtliche Verpflichtung habe, alle Schüler aufnehmen zu müssen, die an anderen Schulen abgelehnt würden oder diese verlassen müssten. Damit würde sich die Schülerklientel der Hauptschule erheblich verändern und das Niveau der Schule erheblich verschlechtern.

 

Für die Einrichtung einer Gesamtschule in Zülpich spreche auch, dass das neue pädagogische Konzepte mehr Durchlässigkeit innerhalb des Systems garantiere. Die Oberstufen von Gesamtschule und Gymnasium könnten kooperieren, so dass mehr Kurse zustande kommen könnten. Dies sei auch ein Vorteil für das Gymnasium. Schüler, die das Gymnasium besuchten, könnten von dem Angebot der Ganztagsbetreuung profitieren, da beide Schulformen eng zusammen arbeiten würden. Somit sei auch dem Betreuungswunsch vieler Eltern genüge getan.

 

Kritiker befürchteten, dass die Schließung der Haupt- und Realschule den Schulfrieden der Stadt gefährdet hätte. In Zülpich sei bereits 2015 ein hohes Maß an Durchlässigkeit der Schulformen Hauptschule - Realschule - Gymnasium realisiert gewesen. In diesem bestehenden Rahmen könnten Eltern nicht nur ein Ganztagsangebot, sondern gleichermaßen auch eine verlängerte Schullaufzeit mit neun Jahren für ihre Kinder wählen, sofern dies gewünscht wird.

 

Der besonderen Flächenstruktur Zülpichs werde das bestehende Schulangebot in der 2015 vorhandenen Standortverteilung in hohem Maße gerecht. Gesamtschulen im unmittelbaren Umland seien aus manchen Stadtteilen Zülpichs ebenso gut oder besser erreichbar als eine neu eingerichtete Gesamtschule innerhalb des Stadtgebiets. Somit biete die bestehende Schullandschaft allen Bürgern Zülpichs ein vielfältiges, umfangreiches, wohnortgerechtes und insgesamt hinreichendes Bildungsangebot.

 

Der Stadtrat hatte am 20. August 2015 entschieden, alle Bürger der Stadt über Erhalt der Haupt- und Realschule entscheiden zu lassen. Im Ratsbürgerentscheid am 27. September 2015 war das Ratsbegehren zum Erhalt von Haupt- und Realschule erfolgreich. 72,9 Prozent der Abstimmenden beantworteten die gestellte Frage mit "Ja". Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 32,4 Prozent.

 

Info:

  • Bekanntmachung der Stadt Zülpich zum Ratsbürgerentscheid

  • Abstimmungsheft der Stadt Zülpich zum Ratsbürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

  • Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Füssenich

    Träger: Elterninitiative

     

    Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

     

    Aktuelles/Ergebnis: Wegen abnehmender Schülerzahlen hatte der Rat der Stadt Zülpich am 31. Januar 2013 beschlossen, den Teilstandort der Chlodwigschule Zülpich in Füssenich auslaufend aufzugeben und spätestens 2016 zu schließen.

     

    Im Vergleich zu anderen Kommunen hat Zülpich eine sehr ungesunde Grundschulstruktur, argumentieren die Befürworter der Schulschließung. Von fünf Standorten seien vier einzügig. Es könne dort in der Regel nur eine Klasse pro Jahrgang gebildet werden, obwohl die Grundschulen mehrzügig geplant und gebaut worden seien.

     

    Die Schülerzahlen seien demografisch bedingt rückläufig. Im Schuljahr 2007/08 wurden nach Angaben der Stadt noch 218 Schülerinnen und Schüler in die 1. Klasse eingeschult, im Schuljahr 2013/14 werden es nur noch 167 sein. Diese Zahl gehe nach der Prognose des Schulentwicklungsplans bis zum Schuljahr 2017/18 nochmals auf 143 zurück. In absoluten Zahlen aller Grundschüler bedeutet dies einen Rückgang von 866 (Schuljahr 2007/08) und 693 (Schuljahr 2013/14) auf 608 (Schuljahr 2017/18). Mit dieser geringen Schülerzahl fünf - zum großen Teil jetzt schon schwach besetzte - Grundschulstandorte zu sichern sei wünschenswert, aber leider nicht realistisch.

     

    Kleine Klassen seien wünschenswert, das Problem liege aber in der Lehrerversorgung, die vom Land NRW vorgegeben werde. Bei den Klassengrößen gelte eine Spannbreite von 15 - 29 Schülern. Werde also z.B. an einer Grundschule eine Kleinstklasse von 15 Schülern gebildet, müsste an einem anderen Standort eine größere Klasse von z.B. 29 Schülern entstehen, da nach der Schüler-Lehrer-Relation des Landes eine durchschnittliche Klassengröße von 23 erreicht werden müsse. Das Land stelle pro 23 Schüler eine Lehrkraft zur Verfügung. Die Lehrerzuweisung erfolge also nicht pro Klasse, sondern nach Köpfen. Das bedeute, dass bei kleinen Klassen nur Lehrerstellenanteile genehmigt würden und manche Lehrer an mehreren Standorten unterrichten müssten.

     

    Nach den Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes müssten die Kommunen dem Land melden, an welchen Standorten wie viele Klassen gebildet werden. Dabei werde die Zahl der Erstklässler durch 23 geteilt. Für das Schuljahr 2013/14 mit den konkreten Anmeldezahlen seien demnach zehn Klassen erforderlich gewesen, um allen Anmeldewünschen gerecht zu werden. Das Land habe aber nur neun Klassen genehmigt. Aus dem Dilemma komme die Stadt nur durch schmerzhafte Entscheidungen: Schüler komplett abweisen, auf andere Standorte verweisen oder traurige aber überfällige Entscheidungen treffen. Das Problem schlage in Zülpich nur deshalb so gravierend durch, weil hier fast nur einzügige Grundschulen bestünden. Während andere Kommunen diskutierten, ob eine dreizügige Schule künftig zweizügig fortgeführt wird, gehe es in Zülpich unweigerlich um Schließungen.

     

    Füssenich als kleinster Standort profitiere seit Jahren von anderen Standorten, die größere Klassen bildeten und auf Lehrerstellenanteile verzichten müssten. Während Füssenich oftmals Klassen unter 20 Schülern habe bieten können, seien es etwa an der KGS Sinzenich oft an die 30. Bildungsgerechtigkeit sehe anders aus und das Land nimmt die Kommunen gesetzlich in die Pflicht, für gleiche Bildungschancen durch annähernd gleiche Klassengrößen zu sorgen.

     

    Eine Elterninitiative war hingegen der Auffassung, dass die Grundschule in Füssenich erhalten bleiben muss. In der Schule würden Kinder in einer geringeren Gesamtschülerzahl unterrichtet, so die Initiative. Die Schule sei barrierefrei und sie verfüge über eine eigene Turnhalle. Der Betrieb des offenen Ganztages und auch der Ferienbetreuung werde über Elternengagement in Form des Fördervereins gestaltet. Im Zuge der kommenden Inklusion seien solche kleinen Schulstandorte unabdingbar nötig. Die Schülerprognosen für den Teilstandort seien für die nächsten Jahre außerdem stabil.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. März 2013 begonnen. Am 25. April 2013 hatten die Initiatoren 2.152 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 25. Juni 2013 mehrheitlich abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 8. September 2013 wurde das Bürgerbegehren abgelehnt. 56,1 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Erhalt der Grundschule Füssenich. Die Stimmbeteiligung lag bei 23,9 Prozent.

     

    Kontakt:Isabell Kovarik

    Info:Abstimmungsheft der Stadt Zülpich zum Bürgerentscheid

    Nach oben

    Bürgerbegehren für Kindergärten in städtischer Trägerschaft

    Träger: Stadtelternrat Zülpich

     

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Zülpich hatte Anfang 2013 erwogen, die Trägerschaft ihrer Kindergärten an freie Träger abzugeben. Die Verwaltung wurde am 15. Januar 2013 vom Sozialausschuss des Rates beauftragt, mit potenziellen Kindergartenträgern in Kontakt zu treten. Diese sollten gebeten werden, ihre Konditionen bei einer Übernahme der städtischen Kindergärten darzulegen.

     

    Begründet wurde diese Initiative damit, dass Zülpich sich derzeit im Nothaushalt befinde. Für das Jahr 2013 werde ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept angestrebt, das der Stadt weit größere Handlungsspielräume eröffne. Vor diesem Hintergrund führe kein Weg daran vorbei, auch den Bereich der in städtischer Trägerschaft befindlichen Kindertageseinrichtungen, die eine Unterdeckung aufwiesen, auf Verbesserungen hin zu untersuchen. Es handele sich um einen Prüfungsauftrag, dessen Resultate als Grundlage für die weitere, ergebnisoffene Debatte dienen sollen. Als freier Träger komme nur in Betracht, wer die bisherige pädagogische Qualität nicht nur garantieren, sondern sogar verbessern könne. Auch die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen dürften sich nicht verschlechtern.

     

    Eine Initiative aus Eltern und Erzieherinnen hatte den Trägerwechsel kritisiert und ein Bürgerbegehren dazu gestartet. Bildung sei allgemein als die wichtigste Investition in die Zukunft anerkannt, so die Initiative. Die Gestaltung der Bildung sei eine öffentliche Kernaufgabe der Gesellschaft. Die Verantwortung über die sieben städtischen Kindergärten gehöre deshalb weiterhin und langfristig in städtische Hand. Nur so könnten Rat und Bürger Einfluss auf das Bildungskonzept und somit die Bildung der Kinder nehmen.

     

    Die Erzieherinnen und Erzieher der Stadt machten ihre Arbeit seit vielen Jahren engagiert und zur großen Zufriedenheit der Eltern. Eltern brächten sich im Elternrat und in Fördervereinen ein und unterstützten die Arbeit der Erzieherinnen und der Stadt. Es sei gut, diese Angestellten und Eltern zu motivieren und ihnen Wertschätzung entgegen zu bringen, statt sie in eine ungewisse Zukunft zu entlassen.

     

    Erfahrungen in Nachbargemeinden zeigten, dass viele Befürchtungen bei einer Übernahme durch freie Träger wahr werden könnten. So drohten Einsparungen an den Personalkosten durch Zeitverträge und durch Einstellung wenig qualifizierter Mitarbeiter, andauernde Fluktuation im Betreuungsteam, schlechtere Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und somit schlechtere Betreuungsbedingungen.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 6. Februar 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 20. März 2013 begonnen. Bis zum 18. April 2013 hatten die Initiatoren hierfür 2.632 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Am gleichen Tag hatte der Sozialausschuss des Stadtrates beschlossen, bei den Kindergärten vorerst keinen Trägerwechsel vornehmen zu wollen. Der Stadtrat hat sich am 25. April 2013 ebenfalls einstimmig dem Bürgerbegehren angeschlossen, das damit erfolgreich war.

     

    Info:Stadtelternrat Zülpich

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier