Wuppertal

Bürgerbegehren gegen Verkauf des Carnaper Platzes

Träger: Bürgerverein Rott

 

Status: Bürgerbegehren nur angekündigt

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 15. Dezember 2014 hat der Rat der Stadt Wuppertal den Verkauf des Carnaper Platzes beschlossen. Das 15.482 Quadratmeter große Gelände sollte für 2,5 Millionen Euro an die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) gehen. Die Stadtwerke-Gesellschaft wollte dort bis 2018 ihre neue Firmenzentrale bauen. Die Kosten dieses Projekts wurden inklusive des Kaufpreises für das Grundstück und der Abrisskosten für die schadstoffbelastete WSW-Zentrale an der Bromberger Straße auf rund 37 Millionen Euro beziffert. Der Rotter Bürgerverein wollte ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Platzes initiieren.

 

Nach Meinung der Grünen fand der Verkauf des Carnaper Platzes an die Wuppertaler Stadtwerke in der Bevölkerung keine Zustimmung. Der dauerhafte Verzicht auf zentrale Großveranstaltungen und die mögliche Sperrung der Bromberger Straße seien Auswirkungen dieser Planung, die alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler beträfen. Dies sollte daher auch mit größtmöglicher Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden.

 

Die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW) wollte das Areal als zentralen Großveranstaltungsplatz sichern. Die WfW bezweifelte dass der genannten Kaufpreis von 2,5 Millionen Euro dem tatsächlichen Wert des Grundstückes in seiner Größe und Lage entspricht. Es gebe bessere Standorte für den WSW-Neubau.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 15. Dezember 2014 bei der Stadt angemeldet. Am 27. Januar 2015 gaben die Wuppertaler Stadtwerke bekannt, den Carnaper Platz von der Stadt Wuppertal nicht kaufen zu wollen. Stattdessen sollen mit Blick auf den Neubau der Unternehmensverwaltung bis zur Sommerpause 2015 noch einmal sämtliche Standortoptionen in Wuppertal überprüft werden. Mit Blick auf das Bürgerbegehren teilte die Geschäftsführung mit, dass man die Stadt nicht spalten wolle.

 

Am 10. Februar 2015 hatte der Stadtrat den Beschluss zum Verkauf des Carnaper Platzes zurückgenommen.

 

Info:Bürgerverein Rott

Nach oben

Für Kostenbegrenzung bei Umgestaltung des Döppersbergs

Träger: Initiative „Döpps 105“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wuppertal hatte am 18. November 2013 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP weitere 35 Millionen Euro zur Umgestaltung des Döppersbergs freigegeben. Die Baukosten sollten ursprünglich 105 Millionen Euro betragen.

 

Der Döppersberg ist ein innerstädtischer Bereich und ein Verkehrsknotenpunkt am Ende der Straße Döppersberg in Wuppertal-Elberfeld. Hier befinden sich der Hauptbahnhof, die wichtigste Haltestelle der Schwebebahn, der Zentrale Omnibusbahnhof sowie das südliche Ende der Elberfelder Fußgängerzone.

 

Der Umbau des Döppersbergs hatte 2010 begonnen. Ziel der Baumaßnahme ist die städtebauliche und funktionale Aufwertung des gesamten Bahnhofsumfeldes. Mit Innenstadt und Bahnhofsumfeld sollen zwei der wichtigsten, zentralen Quartiere im Stadtgebiet wieder zusammengeführt werden. Aus einer heute vom Verkehr dominierten Fläche soll wieder ein lebenswertes, beliebtes und belebtes Viertel entwickeln.

 

Die Initiative „Döpps 105“ wollte die Kosten für den Umbau des Döppersbergs mit einem Bürgerbegehren auf die ursprünglich geplanten 105 Millionen Euro begrenzen. Mit einem Bürgerentscheid sollte ein vorübergehender Stopp bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe durchgesetzt werden. Von den 105 Millionen Euro seien über zwei Drittel noch nicht ausgeschrieben und stünden einer abgespeckten Planung des neuen Döppersberg zur Verfügung. Das Moratorium soll diese Gelder für alternative Planungen sichern. Es gehe nicht um einen Stopp des Gesamtprojektes. Der neue Busbahnhof, der barrierefreie Zugang zum Hauptbahnhof und die Tiefgarage sollten nach Meinung der Initiative fertig gebaut werden. Kritisiert wurde hingegen die geplante Tieferlegung der B7 und die damit verbundene mehrjährige Vollsperrung der wichtigsten Verkehrsachse Wuppertals.

 

Umbau-Befürworter warnten, dass ein Bürgerbegehren einen sofortigen Baustopp nach sich ziehen werde. Über Jahre hinweg werde der Döppersberg ein großes Loch mit einem unfertigen Bahnhof bleiben. Eine neue Bauplanung, die einige Millionen Euro kosten werde, sei dann erforderlich. 17 Millionen Euro, die schon an Landesmitteln verbaut worden seien, müssten zurückgezahlt werden. Weitere 48 Millionen Euro, die vom Land bewilligt seien, würden nicht nach Wuppertal fließen, da die Förderung an das Projekt gebunden sei, aus dem es keinen Ausstieg mehr gebe.

 

Nach Meinung der Stadt bedeutet eine Deckelung des Projekts auf 105,62 Millionen Euro faktisch einen Abbruch des Gesamtprojekts. Das führe zu geschätzten Kosten von etwa 70 Millionen Euro, ohne dass eine Neugestaltung des Döppersbergs realisiert werde. Diese 70 Millionen Euro setzen sich nach Auskunft der Stadt unter anderem aus bereits ausgegebenen Mitteln, Kosten für die Verkehrssicherungspflichten für bisherige Baumaßnahmen, vertragliche Verpflichtungen, Schadenersatzforderungen und Zinsforderungen sowie Rückzahlung von Fördermitteln zusammen.

 

Das Bürgerbegehren wurde Ende November 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 16. Januar 2014 begonnen. Am 14. März 2014 hatten die Initiatoren 11.395 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Laut einem im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachten ist das Bürgerbegehren unzulässig. Das Bürgerbegehren verstoße gegen die Grundsätze der Sparsamkeit, da es mehr Kosten mit sich bringe als der Weiterbau am Döppersberg. Außerdem sei das Bürgerbegehren ein nicht zulässiger Eingriff in die Rechte des Rates. Das Begehren komme zudem zu spät, da der erste Ratsbeschluss zum Döppersberg-Umbau bereits 2010 gefasst worden sei. Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse müssen aber spätestens drei Monate nach dem Ratsbeschluss eingereicht worden sein.

 

Auf Grundlage dieses Gutachtens hat der Stadtrat das Bürgerbegehren am 7. April 2014 für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage aus formalen Gründen nicht stattgegeben. Dagegen gingen die Initiatoren des Bürgerbegehrens in Berufung.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 13. Juni 2016 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt. Den Klägern habe innerhalb der maßgeblichen einmonatigen Klagefrist die Prozessführungsbefugnis gefehlt, hieß es zur Begründung. Die Vertreter des Bürgerbegehrens hätten nur gemeinschaftlich Klage erheben können. Daran fehle es, weil sich nur zwei der ursprünglich benannten drei Vertreter des Bürgerbegehrens bis zum Ablauf der Klagefrist für eine Klageerhebung entschieden hätten. Der Mangel sei auch nicht nachträglich behoben worden.

 

Info:

  • Bürgerbegehren „Döpps 105“

  • Informationen der Stadt Wuppertal zur Umgestaltung des Döppersbergs

  • Nach oben

    Bürgerbegehren für Erhalt der Hauptschule Cronenberg

    Träger: Elterninitiative

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wuppertal hatte am 5. Mai 2008 mit den Stimmen von CDU und SPD einen Schulentwicklungsplan beschlossen. Dieser sah auch die Schließung von zwei Schulen vor, darunter die Hauptschule Cronenberg. CDU, SPD und Verwaltung begründeten die Schulschließung mit dem demografischen Wandel und dem erwarteten Rückgang der Hauptschüler um bis zu 900 in den kommenden Jahren.

     

    Grüne und FDP kritisierten, dass der Schulentwicklungsplan keine verlässliche Datengrundlage darstelle, weil er die von CDU und SPD beschlossene Einrichtung einer sechsten Gesamtschule nicht berücksichtige. Außerdem habe die Hauptschule Cronenberg einen breiten Unterstützerkreis.

     

    Eine Elterninitiative hatte am 12. Juni 2008 mit der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegen die Schließung der Schule begonnen. Am 29. Juli 2008 wurden 14.332 Unterschriften an den Oberbürgermeister der Stadt übergeben.

     

    Am 1. September 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Der Kostendeckungsvorschlag sei unzureichend. Die Elterninitiative ging davon aus, dass für den Weiterbetrieb der Hauptschule jährlich 176.000 Euro nötig sind. Das Geld sei durch einen Verzicht auf das Gewerbegebiet Kleine Höhe leicht einzuspielen.

     

    Diese Rechnung war laut Stadt falsch. Sie ging von jährlichen Durchschnittskosten in Höhe von mindestens 300.000 Euro aus und bezog sich auf eine Standortuntersuchung des Gebäudemanagements aus dem Jahr 2006. Realistisch seien sogar mehr als 560.000 Euro Betriebskosten, rechne man die anfallenden Sanierungskosten mit hinzu.

     

    Laut einem Gutachten des Verwaltungsrechtlers Wilhelm Achelpöhler war das Bürgerbegehren zulässig. Es sei ein Kostenvolumen konstruiert worden, das nicht durch das Bürgerbegehren verursacht worden sei. Die Begründung der Verwaltung stehe nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 15. September 2008 für unzulässig erklärt. Am 26. Oktober 2007 hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hiergegen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht.

     

    Am 10. Dezember 2008 hatte die Elterninitiative außerdem einen Eilantrag auf den Weg gebracht, der die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch das Verwaltungsgericht feststellen soll. Das Gericht hatte den Antrag jedoch abgelehnt. Die Richter waren dabei inhaltlich der Unzulässigkeitsbegründung des Rates gefolgt.

     

    Kontakt:Ute Danowski

    Nach oben

    Bürgerbegehren für Erhalt der Baumschutzsatzung

    Träger: Verein "Stadtbaum-Freunde"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Stadtrat hatte am 19. Dezember 2005 beschlossen, die Baumschutzsatzung der Stadt abzuschaffen. Die Bürgerinitiative "Baumschutz-Freunde" befürchtete hierdurch einen verringerten Schutz wertvoller Bäume vor Fällungen. Mit dem Bürgerbegehren soll die Entscheidung des Stadrates aufgehoben werden.

     

    Die Unterschriftensammlung startete am 1. Februar 2006. Am 20. März 2006 reichte die Bürgerinitiative 10.866 Unterschriften ein. 11.000 wären mindestens nötig gewesen. Das Bürgerbegehren ist damit gescheitert.

     

    Kontakt:Haimo Bullmann

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier