Oberhausen

Ratsbürgerentscheid über Verlängerung der Linie 105

Träger: Stadt Oberhausen

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Oberhausen plante 2014 eine Erweiterung der Strecke der Straßenbahnlinie 105. Zwischen der bestehenden Straßenbahntrasse in Oberhausen und dem Endpunkt der Straßenbahnlinie 105 in Essen-Frintrop sollte mit der neuen Strecke eine direkte Straßenbahnverbindung geschaffen werden. Es iwar vorgesehen, dass die Linie 105 über den bisherigen Endpunkt Essen-Unterstraße hinaus mit alternierendem Linienverlauf nach Oberhausen Hauptbahnhof und Oberhausen Sterkrade Bahnhof verlängert wird.

 

Im Vorfeld der Planungen wurden Variantenuntersuchungen durchgeführt und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassenführung gegenüber gestellt. Die Abwägung dieser Trassenvarianten führte schließlich zu der dann favorisierten Streckenführung.

 

Die geplante Straßenbahntrasse sollte auf Höhe des Gasometers niveaugleich an die bestehende Trasse des öffentlichen Nahverkehrs angeschlossen werden und zunächst in Richtung Westen am nördlichen Rand des CentrO-Geländes verlaufen. Nach der Überquerung der Osterfelder Straße sollte die Trasse nach Süden auf das ehemalige Stahlwerksgelände schwenken, das als Brückenzug in Hochlage durchquert werden aollte. Nach der Überquerung der Köln-Mindener-Eisenbahnstrecke solte die Trasse weiter in Seitenlage der Essener Straße verlaufen, bis sie auf Höhe der Stadtgrenze zwischen Oberhausen und Essen in Mittellage verschwenkt und in Essen-Frintrop an die bestehenden Gleisanlagen angeschlossen worden wäre. Die geplante Strecke sollte etwa 3,3 Kilometer lang werden und den Neubau von sechs Haltestellen sowie den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Essen-Unterstraße umfassen.

 

Durch die Strecke sollte die Erschließung der intensiv genutzten Flächen der Neuen Mitte Oberhausen wesentlich verbessert werden. Insbesondere die nördlich der geplanten Trasse gelegenen Freizeit- und Gewerbenutzungen seien bislang nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, argumentierte die Stadt. Darüber hinaus könne durch den geplanten Trassenverlauf die Entwicklungsfläche auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände erstmals nicht nur peripher mit dem öffentlichen Nahverkehr erschlossen werden. Die Straßenbahnanbindung sollte hier weitere Anreize für Investoren schaffen, die Flächen hochwertigen Nutzungen zuzuführen.

 

Neben der Erschließungsfunktion sollte die Strecke aber auch eine herausragende Bedeutung für die Verbindungs- und Austauschfunktion zwischen dem Mittelzentrum Oberhausen und dem Oberzentrum Essen einnehmen. Insbesondere in die westlichen Stadtteile Essens sollte die Fahrtzeit durch die hochwertige Direktverbindung so verkürzt werden, dass deutliche Verlagerungswirkungen vom Autoverkehr zum öffentlichen Nahverkehr erzielt worden wären und der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehr auf den betroffenen Verbindungen wesentlich gesteigert worden wäre.

 

Das Vorhaben sollte rund 81 Millionen Euro kosten. Die volkswirtschaftliche Rentabilität des Straßenbahnvorhabens sei eindeutig nachgewiesen. Es ergebe sich ein Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 2,04. Ein NKI von 1,0 bringt zum Ausdruck, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgeglichen ist und die Durchführung der Maßnahme bereits rechtfertigt. Bei einem NKI von 2,04 übersteigt der Nutzen die Kosten um das Doppelte. Die Folgekosten für Bau und Betrieb der Strecke lägen bei rund 300.000 Euro jährlich.

 

Die CDU hielt den Lückenschluss zwischen den Vororten zwar für verkehrspolitisch äußerst sinnvoll, doch kritisierte sie den geplanten Verlauf der Straßenbahnstrecke über das Stahlwerksgelände. Die Kosten des 80-Millionen-Euro-Projekts, das vor allem aus Bundesmitteln finanziert wird, seien viel zu hoch.

 

Das „Bündnis Oberhausener Bürger“ meinte, dass der Ausbau der Linie 105 keine Lücken schließt, kaum bis keine Verbesserung für die Bürger bringt, nicht kalkulierte Risiken birgt und zu Lasten der Weiterentwicklung des gesamten Stadtnetzes geht. Statt in ein risikobehaftetes Prestigeobjekt zu investieren, sollte die Stoag die Verbesserung ihres ganzen Netzes, auch der Verbindungen nach Duisburg, Mülheim und Bottrop, vorantreiben.

 

Angesichts der angespannten Haushaltslage hatte der Rat die Bürger über die Investition entscheiden lassen. Am 15. Dezember 2014 hatte der Stadtrat die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids beschlossen.

 

In der Abstimmung am 8. März 2015 votierten 57 Prozent der Abstimmenden gegen die Verlängerung der Linie 105. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 23,3 Prozent.

 

Info:

  • Informationen der Stadt Oberhausen zum Ratsbürgerentscheid

  • Ratsbürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt von Stadtteilbädern

    Träger: Bürgerinitiative "Bürger für Stadtteilbäder in Oberhausen"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Mit Beschluss vom 28. August 2006 hatte der Rat der Stadt Oberhausen auf der Grundlage des Bäderkonzeptes 2006 den Beschluss gefasst, u. a. das Hallenbad Ost, das Sommerbad Alsbachtal und das Sportbad Osterfeld zu schließen. In diesem Zusammenhang sollte ein neues Spaßbad am Centro errichtet werden.

     

    Damit würde Oberhausen nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens bezahlbare, attraktive Freizeitangebote in den Stadtteilen verlieren. Diese dienten nicht nur dem Breiten- und Schulsport sondern bildeten als Begegnungs- und Kommunikationsstätten die unverzichtbare Grundlage einer lebendigen Stadt. Das Bürgerbegehren wollte deshalb den Erhalt der von der Schließung bedrohten Bäder erreichen.

     

    Die Unterschriftensammlung hatte am 23. September 2006 begonnen. Am 27. November 2006 wurden 16.111 Unterschriften für das Bürgerbegehren beim Oberbürgermeister eingereicht.

     

    Am 2. Februar 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. So wurde angeführt, dass sich das Begehren nicht auf eine konkrete Sachentscheidung beziehe. Die formulierte Frage "sind Sie für den Erhalt und Wiederaufbau der Stadtteilbäder in OB. . ." habe im juristischen Sinne auch bei einer Bejahung nur den Charakter einer Meinungsäußerung ohne vollziehbaren Inhalt. Die Stadt Oberhausen sei außerdem nicht zuständig, da die Schwimmbäder einer Tochterfirma gehören. Weiterhin fehle ein Vorschlag zur Kostendeckung.

     

    Der Stadtrat war in seiner Sitzung am 12. Februar 2007 dieser Argumentation gefolgt und hatte mit den Stimmen von CDU und SPD das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

     

    Am 9. März 2007 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbeschluss eingelegt. Der Rat hatte den Widerspruch am 7. Mai 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD zurück gewiesen. Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss hat die Bürgerinitiative Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

     

    Am 23. Oktober 2007 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens ihre Klage zurück gezogen. In der mündlichen Verhandlung der Angelegenheit waren die Kläger darauf hingewiesen worden, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens scheitern dürfte. Grund: Auch bei großzügiger Betrachtungsweise sei der von der Bürgerinitiative unterbreitete Vorschlag zur Kostendeckung unzulässig. Im Bürgerbegehren seien weder die Kosten für den Erhalt und Wiederaufbau der Bäder noch die eventuelle Höhe des Erlöses aus dem Verkauf des Spaßbad-Grundstücks beziffert.

     

    Kontakt:Werner Wachner

    Aktuelles

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