Iserlohn

Bürgerbegehren für Erhalt der Parkhalle

Träger: Initiative „Rettet den Veranstaltungsstandort Parkhalle“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Iserlohn hatte im April 2015 beschlossen, den Neubau einer Veranstaltungshalle auf dem Gelände der Alexanderhöhe weder durch einen privaten Investor noch als städtische Investition weiter zu verfolgen. Stattdessen soll der Vorhabenträger einer privaten Veranstaltungshalle am Reiterweg weiterhin intensiv begleitet werden, um die Realisierung einer privaten Veranstaltungshalle zu ermöglichen.

 

Damit waren die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rettet den Veranstaltungsstandort Parkhalle“ nicht einverstanden. Die Alexanderhöhe liege zentral in Iserlohn und habe die benötigte Infrastruktur. Es sei unklar, was passiere, wenn der private Investor in drei oder fünf Jahren die Halle am Reiterweg wieder schließe oder anders nutze.

 

Iserlohn brauche für eine zukünftige positive Stadtentwicklung ein zentrales Veranstaltungsgelände. Ein ersatzloser Abriss der Parkhalle werde sich negativ auf die Stadtentwicklung auswirken, weil viele Veranstaltungen in die Außenbezirke von Iserlohn bzw. in die umliegenden Städte wie Hemer abwandern würden. Dies Gelände mit der Parkhalle werde unter anderem auch von dem größten Einzel-Schützenfestes der Welt genutzt. Die Kegelbahnen in der Halle diene als Übungs- und Austragungsort einer Iserlohner Bundesliga-Kegelmannschaft.

 

Die Kosten für den Erhalt der Parkhalle in den nächsten 20 Jahren werden von der Verwaltung auf 12,7 Millionen Euro geschätzt. Eine Zeltlösung, die nur zu Schützenfest zur Verfügung stehen würde, sei kein Ersatz für andere Veranstaltungen, sagt die Initiative. Vermutet wird, dass mit dem Abriss der Parkhalle der Südstraßenteil der Alexanderhöhe für eine Vermarktung frei werden soll.

 

Die Halle sei nicht marode, sondern nur ungepflegt. Aufgetretene Baumängel seien teilweise behoben. Sollte die Parkhalle abgerissen werden, sei das bestehende Verkehrsproblem nicht gelöst. Der „Lärm“ durch die An- und Abreisenden Gäste des Parktheaters werde bleiben. Für das Verkehrsproblem hat die Initiative nach eigenen Angaben Vorschläge.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 30. Mai 2015 begonnen. Das Bürgerbegehren wurde jedoch nicht eingereicht.

 

Info:Initiative „Rettet den Veranstaltungsort Parkhalle“

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Bürgerbegehren gegen Gesamtschule in Hennen

Träger: Bürgerinitiative für eine zukunftsfähige Schullandschaft

 

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Iserlohn hatte am 3. Juli 2012 mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Linken beschlossen, im Stadtteil Hennen eine zweite Gesamtschule zu errichten. Die Gesamtschule am Nußberg soll dafür verkleinert werden.

 

Der Rückgang der Schülerzahlen mache Maßnahmen zur Sicherung der Schulqualität und angemessene Schulgrößen erforderlich, hieß es zur Begründung. Es seien Antworten zu finden auf das veränderte Schulwahlverhalten und die erhöhten Ansprüche der Elternschaft an Schule. Immer mehr Eltern wünschten für ihr Kind eine weiterführende Schule, die auch den Weg zum Abitur eröffne.

 

Der Iserlohner Norden mit seinem knapp 17.000 Einwohnern brauche eine weiterführende Schule. Mehr als die Hälfte der Eltern in Hennen, Kalthof und Sümmern wählten das Gymnasium oder die Gesamtschule, ein kleinerer Teil die Realschule, die Hauptschule werde kaum noch angenommen. Wenn man hier auch in Zukunft in einem aufstrebendem Stadtteil eine bedarfsgerechte Schule für alle Kinder anbieten wolle, könne dies demnach nur eine Gesamtschule sein, denn sie biete im Gegensatz zur Sekundarschule die Möglichkeit des Abiturs, ohne dass die Eltern ihren Kindern einen weiteren Schulwechsel zumuten müssten. Überdies werde der aufstrebende Iserlohner Norden auch von der guten Infrastruktur erheblich profitieren.

 

Jedes Jahr würden mangels Plätzen bis zu 85 Kinder an der schon vorhandenen Gesamtschule in Iserlohn-Mitte abgelehnt. Auf Grund von Platznot seien die Schüler dort in zwei verschiedenen Gebäuden an zwei verschiedenen Stadtteilen untergebracht. Dadurch entstünden erhebliche Fahrwege und –zeiten für die Kinder. Für die zweite Gesamtschule sprächen ein großes aus-, umbau- und erweiterungsfähiges Schulgelände im Grünen mit vorhandener Sport- und Schwimmhalle sowie ansässigem Sportplatz, die gute Erreichbarkeit für alle Schüler zu Fuß, mit dem Fahrrad, Bus und/oder Bahn, sowie die Erhaltung und der Ausbau der vorhandenen Sport- und Schwimmstätten und damit auch weiterhin eine verlässliche Nutzung für die ortansässigen Vereine und Privatpersonen, die sonst mit der Schließung der Hauptschule entfallen würden.

 

Laut einem vom Rat der Stadt Iserlohn in Auftrag gegebenen Gutachten kommen mit der zweiten Gesamtschule auf die Stadt Investitionskosten in Höhe von 30 Millionen Euro zu. Die Folgekosten belasten den städtischen Haushalt mit rund drei Millionen Euro jährlich, beklagt die "Bürgerinitiative für eine zukunftsfähige Schullandschaft". Dies werde die anderen Schulen und die gesamte Stadt in ein finanzielles Desaster stürzen. Bis 2022 sei für die Stadt ein Rückgang der Schülerzahl um 3.000 Schüler zu erwarten. Seit einiger Zeit sänken auch die Anmeldezahlen für die bestehende Gesamtschule, weswegen eine zweite Gesamtschule nicht nötig sei. Deshalb wendet sich die Initiative mit einem Bürgerbegehren gegen die neue Gesamtschule in Hennen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 6. August 2012 begonnen. Am 8. Oktober 2012 hatte die Bürgerinitiative hierfür 8.025 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 30. Oktober 2012 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Rat habe zwar erst am 3. Juli 2012 endgültig beschlossen, im Stadtteil Hennen eine neue Gesamtschule einzurichten, eine Absichtserklärung hierzu aber bereits am 18. Oktober 2011 abgegeben. Laut geltender Rechtsprechung lösten schon solche Grundsatzbeschlüsse die ab Datum des Ratsbeschlusses laufende dreimonatige Sammelfrist für Bürgerbegehren aus. Das Bürgerbegehren gegen die Gesamtschule sei deshalb zu spät eingereicht worden. Im Begehrenstext werde außerdem der Umstand unterschlagen, dass eine sogenannte "Trendabfrage" unter den potenziellen Eltern der Schüler einer zweiten Gesamtschule durchgeführt wurde. Stattdessen sei missverständlich formuliert worden, dass die neue Gesamtschule "gegen den Willen von Schülern und Eltern" errichtet werde. Zum anderen lasse das Bürgerbegehren den Ratsbeschluss unerwähnt, mit dem das sogenannte Assmann-Gutachten eingeholt wurde. Laut diesem Gutachten eines Ingenieurbüros ist die Errichtung einer Gesamtschule am bisherigen Hauptschulstandort Hennen grundsätzlich möglich.

 

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte am 28. Dezember 2012 entschieden, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Insbesondere sei es innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nach dem Sitzungstag der Beschlussfassung eingereicht worden. Soweit die Stadt geltend mache, das Bürgerbegehren sei verfristet, weil der Rat bereits am 18. Oktober 2011 beschlossen habe, eine zweite städtische Gesamtschule zu errichten, habe dieser frühere Beschluss noch keine entsprechende Festlegung beinhaltet. Seinerzeit habe der Rat lediglich „Absichtserklärungen zur Entwicklung des Gesamtschulangebots“ formuliert und die verbindliche Entscheidung über die Frage der Errichtung einer zweiten Gesamtschule einer nachfolgenden Ratssitzung vorbehalten. Zudem habe sich der Rat von seinem Beschluss vom 18. Oktober 2011 später gelöst, indem er sich in seiner Sitzung am 22. Mai 2012 für eine Entwicklung alternativer Lösungen und eine neue, ergebnisoffene Prüfung entschieden habe.

 

Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin sei das Bürgerbegehren auch nicht deshalb unzulässig, weil seine Begründung mangelhaft wäre. Allerdings könne die Begründung eines Bürgerbegehrens ihre Funktion, die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären, nur erfüllen, wenn die dargestellten Tatsachen, soweit sie für die Entscheidung wesentlich seien, zuträfen. Hiernach sei die Begründung des streitgegenständlichen Bürgerbegehrens nicht zu beanstanden. Die darin enthaltene Formulierung, die neue Gesamtschule werde gegen den Willen von Schülern, Eltern und Lehrern errichtet, sei ersichtlich nicht mehr als eine wertende, für das Bürgerbegehren werbende Aussage. Auch im Übrigen sei die Begründung nicht in wesentlichen Elementen unrichtig oder unvollständig.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren aufgrund des Urteils am 8. Januar 2013 für zulässig erklärt und es inhaltlich übernommen. Der Ratsbeschluss zur Einrichtung der Gesamtschule wurde damit aufgehoben. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung einen externer Gutachter beauftragen soll, bis zum Beginn der Sommerferien 2013 ein zukunftsfähiges Konzept zur Entwicklung der weiterführenden Schulen Iserlohns zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Schulausschuss mehrere Gutachter zur Auswahl vorzuschlagen. Die Auswahl des Gutachters soll durch den Schulausschuss erfolgen.

 

Oberste Priorität soll der Elternwille haben. Künftig soll eine ausreichende Zahl an Gesamtschulplätzen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Antworten auf das geänderte Wahlverhalten der Elternschaft entwickelt werden. Nach Möglichkeit soll eine Schule an einem Standort betrieben und dabei der vorhandene Baubestand genutzt werden. Der Schulstandort Hennen soll durch ein bedarfsgerechtes, weiterführendes Schulangebot gesichert werden. Die Schwimm- und Sportanlagen in Hennen erhalten eine Bestandsgarantie. Schulleiter und Elternvertreter sind vom Gutachter an der Konzeptentwicklung zu beteiligen.

 

Kontakt:Paul Ziemiak

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Bürgerbegehren für Erhalt und Sanierung des Aquamathe-Freibades

Träger: Bürgerinitiative "Letmathe will ins Freibad gehen"

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Bädergesellschaft Iserlohn hatte am 26. April 2012 beschlossen, das Aquamathe-Freibad in Iserlohn-Letmathe 2012 nicht mehr zu öffnen. Die Bäder-GmbH hätte aus Sicherheitsgründen 37.000 Euro für Reparaturen an der Umrandung des Nichtschimmerbeckens ausgeben müssen, um das Freibad noch einmal in Betrieb nehmen zu können. Dieser Betrag erschien dem Aufsichtsrat zu hoch.

 

Mit den 37.000 Euro wären nur die dringendsten Reparaturkosten abgedeckt gewesen, um das Freibad 2012 nutzen zu können. Wollte man das Freibad auf lange Sicht weiterbetreiben, wären weit höhere Summen zu investieren. Der gesamte Komplex von Hallen- und Freibad gilt als marode und technisch überholt. Deshalb zeichnet sich ab, dass das Freibad nie wieder geöffnet werden und das Hallenbad mittelfristig durch einen Neubau ersetzt wird.

 

Bei der Entscheidung, das Letmather Freibad zu schließen, spielte auch der Besucherrückgang eine Rolle. Das Aquamathe-Freibad werde nur noch wenig genutzt und verschlinge hohe Zuschüsse von 14 Euro pro Besucher, so die Bäder-GmbH. Es stünden in Iserlohn andere Freibäder zur Verfügung, die die Letmather auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen könnten.

 

Die Initiative "Letmathe will ins Freibad gehen" wollte, dass das Freibad an der Aucheler Straße saniert und wieder in Betrieb genommen wird. Das Freibad Aquamathe sei nicht nur eine Sport- und Freizeitattraktion, sondern im Sommer auch ein Treffpunkt für viele Letmather. Alle Letmather sollten zu Fuß ins Freibad gehen können, zumal bereits das Freibad in Elsey geschlossen worden sei. Die Kosten für die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Freibades Aquamathe wurden von der Stadt auf 400.000 Euro geschätzt.

 

Der Neubau eines minimal ausgestatteten Letmather Hallenbades mit höchstens 1,80 Meter Wassertiefe ohne Freibad sei unzureichend, so die Initiative. Es genüge nicht, ein solches neues Hallenbad mit einer angrenzenden Liegewiese anzureichern. Ein Schwimmer- und ein Nichtschwimmerbecken mit Sprungturm im Freien sollte es auch künftig in Letmathe geben. Da dies bei einem Neubau vermutlich zu teuer sei, solle unabhängig von einer Hallenbadlösung eine Sanierung des vorhandenen Freibades zu vertretbaren Kosten angestrebt werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. Mai 2012 begonnen. Bis zum Ende der Sammelfrist wurde das Bürgerbegehren nicht eingereicht.

 

Kontakt:Patrick Genau

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Bürgerbegehren für zentrale Trinkwasser-Entkalkung

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Iserlohn hatte am 18. Februar 2009 einen Antrag der Freien Wähler abgelehnt, das Trinkwasser der Stadt durch eine Entkalkungsanlage zu entkalken. Eine Bürgerinitiative hatte deshalb ein Bürgerbegehren für den Einbau einer solchen Anlage im Wasserwerk Krug von Nidda gestartet.

 

Das Iserlohner Wasser sei zwar rein, aber mit etwa 13 Grad deutscher Härte zu kalkhaltig, bemängelt die Initiative. Kalk fresse an Geräten und mache diese kaputt. Jeder Privatmann müsse große Mengen Zitronensäure oder andere Mittel einsetzen, um Kaffeemaschine oder Wasserkocher zu entkalken. Besonders spürbar sei dies in Letmathe, das seit 2008 hartes Wasser aus Iserlohn statt weiches von der Ruhr bekommt.

 

Eine zentrale Entkalkungsanlage in Iserlohn würde zwar 3 Millionen Euro kosten, umgelegt auf den Wasserpreis würde der Stadtwerkekunde aber je 100 Kubikmeter Verbrauch im Jahr nur 5 Euro draufzahlen. Das sei vermutlich weniger als der einzelne Bürger für die eigene Entkalkung in seinem Haushalt ausgebe. Eine zentrale Entkalkung sei außerdem bürger- und umweltfreundlich.

 

Nach Auffassung der Stadtwerke hat das Trinkwasser in Iserlohn eine gute Qualität. Es sei zwar etwas härter als das vorher genutzte Ruhrwasser, der Härtegrad bewege sich aber noch im mittleren Bereich. Auch eine zentrale Entkalkungsanlage werde die Wasserhärte nicht entscheidend unter 11 Grad senken. Zu weiches Wasser sei nicht wünschenswert, da es die Vermehrung von Mikroorganismen fördere und den Einsatz von Chemie erforderlich mache. Eine zentrale Entkalkung werde vom Deutschen Verband für Gas- und Wasserwirtschaft erst ab 21 Grad deutscher Härte empfohlen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 22. September 2011 begonnen. Damit der Rat sich mit dem Anliegen befasst, hätten sich rund 4.800 Iserlohner in die Unterschriftenlisten eintragen müssen. Mangels ausreichender Unterschriftenzahl wurde das Begehren jedoch nicht eingereicht.

 

Kontakt:Werner Politowski

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Bürgerbegehren gegen Bau der Ahmadiyya-Moschee

Träger: Iserlohner Bürgerinitiative für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Verwaltung der Stadt Iserlohn hatte der Ahmadiyya-Gemeinde am 25. März 2010 eine positive Antwort auf eine Voranfrage zum Bau einer Moschee im Stadtteil Barendorf erteilt.

 

Gegner des Moscheebaus wollten das Vorhaben durch ein Bürgerbegehren zu Fall bringen. Ihr Begehren zielte formal auf eine Neuordnung der Parkplatzsituation im Barendorfer Bruch für die Anwohner und Besucher des Barendorfs, um einen Verkehrskollaps durch „unkalkulierbare Neubauten wie die Ahmadiyya-Moschee“ im Sinne der Anwohner zu lösen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens ging es nach eigenen Angaben nicht darum, den Bau einer Moschee generell zu verhindern. Die Ahmadiyya-Gemeinde sei aber eine Sekte, die von den Muslimen selbst abgelehnt werde.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 27. März 2010 begonnen. Am 11. November hatte die Bürgerinitiative laut Zählung der Stadtverwaltung 2.074 Unterschriften eingereicht. Von diesen waren nach Angaben der Verwaltung aber nur 561 gültig. 4.600 Unterschriften wären für ein zulässiges Bürgerbegehren notwendig gewesen. Auch dann wäre das Bürgerbegehren aber wegen formeller Mängel nicht zum Tragen gekommen. So sei etwa die gestellte Frage nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten gewesen, zudem habe das Begehren keine Entscheidung zum Inhalt. Eine Fragestellung aber, die nicht auf eine Sachentscheidung gerichtet ist, kann nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Der vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag sei ebenfalls nicht gegeben. Ein weiterer Formfehler: Einer der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens war seit 2006 nicht mehr Iserlohner Bürger.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren deshalb am 23. November 2010 für unzulässig erklärt.

 

Info:Informationen der Stadt Iserlohn zum Moscheebau

Aktuelles

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