Dortmund

Bürgerbegehren für Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Eving

Träger: FBI Dortmund

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: In Dortmund wurde 2011 darüber diskutiert, die Zahl der Stadtbezirke aus Kostengründen von zwölf auf zehn zu reduzieren. Die Bezirke Huckarde und Eving sollten aufgelöst und anderen Stadtbezirken zugeordnet werden. Der Stadtrat hatte am 16. Dezember 2010 im Rahmen der Beratung des Haushaltes 2011 beschlossen, sowohl eine Verwaltungsprojektgruppe als auch einen politischen Beirat zu der Thematik „Neustrukturierung der Stadtbezirke und der Bezirksverwaltungsstellen“ einzurichten. Der Beirat hatte die Auflösung der Bezirke Eving und Huckarde empfohlen.

 

Die Stadt sollte durch die Reform 1,2 Millionen Euro im Jahr einsparen. Sämtliche Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes sollten vor Ort erhalten bleiben. Zusätzlich sollten mobile Verwaltungsangebote eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass auch ältere und nicht mobile Bürger Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Stellen für Kfz-Zulassungen und Passangelegenheiten sollten zentralisiert werden.

 

Kritiker bezweifelten die Berechnungen und gingen von einem Einsparvolumen von höchstens 736.700 Euro jährlich aus. Das seien nur 0,04 Prozent des Dortmunder Haushalts. Das rechtfertige nicht die Auflösung zweier Stadtbezirke.

 

Die Wählergemeinschaft „Freie Bürger Initiative“ hatte ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Bezirksverwaltungsstelle Eving und gegen die Auflösung des Stadtbezirks gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. Juli 2011 begonnen. Bis zum 5. Oktober 2011 hatten die Initiatoren 1.491 Unterschriften hierfür an den Oberbürgermeister der Stadt übergeben.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 24. November 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Die Frage des Betriebs von Bezirksverwaltungsstellen liege in der Entscheidungskompetenz des Rates, ein bezirksbezogenes Bürgerbegehren sei daher nicht möglich. In der gleichen Sitzung hatte der Rat die Auflösung der Stadtbezirke Huckarde und Eving beschlossen.

 

Die Änderung der Hauptsatzung zur Auflösung der Stadtbezirke Eving und Huckarde ist im Rat am 23. Februar 2012 gescheitert. Es fehlte am Ende der von der SPD beantragten geheimen Abstimmung eine Stimme. 48 stimmten für die Auflösung. 49 wären nötig gewesen.

 

Kontakt: FBI Dortmund, c/o Detlef Münch, Postfach 50 01 63, 44201 Dortmund

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Bürgerbegehren gegen Flughafenausbau

Träger: Freie Bürgerinitiative Dortmund (FBI)

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Dortmunder Flughafen plante 2010 eine Ausweitung seines Betriebs durch die Verlängerung der Landebahn und durch die Ausweitung der Betriebszeiten. Geplant waren eine 2.800 Meter lange Start- und Landebahn und mehr Flüge nach 22 Uhr. Hierdurch sollte die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens langfristig gewährleistet bleiben.

 

Gerade in punkto Wettbewerb habe der Dortmund Flughafen deutliche Nachteile gegenüber seinen Nachbar-Flughäfen: Dauerhaft drohten weitere Einbußen, wenn weitere Fluggesellschaften Maschinen abzögen. So habe die Lufthansa bereits einen Umlauf pro Tag zum interkontinentalen Drehkreuz München gestrichen und auch easyJet habe wegen der Öffnungszeiten eine Maschine abgezogen.

 

Aus Marktsicht stehe der Dortmund Airport bereits seit längerer Zeit vor einem doppelten Problem: Die Start- und Landebahn sei mit 2.000 Metern (davon dürfen nur 1.700 Meter für Landungen genutzt werden) zu kurz für den Mittelstreckenverkehr. Zum anderen drängten die Airlines auf eine Verlängerung des Tagbetriebs: Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wollten sie den Flughafen auch nach den bislang gültigen Öffnungszeiten (6 bis 22 Uhr) noch anfliegen können - regulär bis 23 Uhr und danach noch mit Verspätungsregelungen.

 

Förmliche Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verlängerung der Start- und Landebahn würden nach Angaben der Flughafengesellschaft wohl nicht vor 2010 eingeleitet werden können. Sie setzen voraus, dass die Flughafen Dortmund GmbH und die Stadt Dortmund be­schließen, die Ausbauplanungen voranzutreiben.

 

Eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2.800 Meter erfordert ein luft­rechtliches Planfeststellungsverfahren, das in der Regel mehrere Jahre dauert. Die zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Münster. Sie ist im Rahmen des Verfahrens zu einer öffentlichen Anhörung verpflichtet. Die Ausweitung der Betriebszeiten erfordert eine Änderung der Betriebs­genehmigung des Flughafens. Hier ist ebenfalls die Bezirksregierung Münster zuständig.

 

Der Ausbau würde nach Ansicht der Freien Bürgerinitiative Dortmund (FBI) die bereits vorhandene Belastung der Bürger in unerträglicher Weise verstärken. Die FBI hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen die Ausbaupläne gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 6. Juni 2008 begonnen. Die Unterschriftensammlung ist versandet, das Bürgerbegehren wurde deswegen nicht eingereicht.

 

Am 18. November 2010 hatte der Stadtrat eine Verlängerung der Betriebszeiten des Flughafens beschlossen.

 

Kontakt: FBI Dortmund, c/o Detlef Münch, Postfach 50 01 63, 44201 Dortmund

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Bürgerbegehren gegen Minarettbau

Träger: Freie Bürger Initiative Dortmund

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Dortmund existieren derzeit 45 Moscheen. Eine weitere Moschee mit einem 15 Meter hohen Minarett ist in Hörde Am Grimmelsiepen geplant. In Eving soll ein 24 Meter hohes Minarett an eine Moschee angebaut werden. Bis zu 40 weitere Minarette könnten nach Ansicht der "Freien Bürger Initiative" (FBI) folgen.

 

Ein Minarett sei zur Ausübung der Religionsfreiheit nicht notwendig, so die FBI. Es sei lediglich ein islamisches Herrschaftssymbol, das integrationsfeindlich sei und Fremdenfeindlichkeit fördere. Religion sei Privatsache, durch deren Ausübung keiner gestört werden sollte.

 

Die FBI glaubt, dass alle "etablierten Parteien" dem Bau von Minaretten in Dortmund zustimmen werden. Sie hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen den Bau von weiteren Minaretten gestartet. Die Unterschriftensammlung hat am 3. Juni 2008 begonnen. Die Sammlung ist versandet, das Bürgerbegehren wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Kontakt: FBI Dortmund, c/o Detlef Münch, Postfach 50 01 63, 44201 Dortmund

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Bürgerbegehren gegen Minarettbau

Träger: Ratsherr Detlef Münch

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Selimiye-Moschee im Dortmunder Stadtteil Eving soll nach den Plänen des Moscheevereins Türk-Islam Cemiyeti ein Minarett als Anbau erhalten. Das geplante Minarett solle bis zu zwei Meter Durchmesser und maximal 25 Meter Höhe erreichen.

 

Der parteilose Ratsherr Detlef Münch hatte hiergegen ein Bürgerbegehren gestartet. Er argumentierte, dass das Minarett zur Religionsausübung nicht notwendig sei. Es sei lediglich ein islamisches Herrschaftssymbol, das integrationsfeindlich sei und die Fremdenfeindlichkeit fördere. Einige Bürger befürchteten, dass durch einen Muezzinruf die Totenruhe auf einem benachbarten Friedhof gestört wird. Nach Angaben des Moscheevereins ist ein solcher Ruf aber nicht vorgesehen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren im Bezirk Eving hatte am 18. August 2007 begonnen. Am 13. März 2008 hatte Initiator Detlef Münch 2.140 Unterschriften für das Begehren an Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer übergeben, da sich der Bezirksvorsteher des Stadtbezirks Eving geweigert hatte, diese entgegenzunehmen.

 

Nach Ansicht von Stadtdirektor Ullrich Sierau ist das Bürgerbegehren unzulässig. Die Stadt setze mit der Genehmigung geltendes Baurecht um. Danach seien in dem Evinger Wohngebiet kirchliche Bauten gleich welcher Religion zugelassen. Zudem sei nicht die Bezirksvertretung, sondern der Rat zuständig, so dass ein stadtweites Bürgerbegehren hätte gestartet werden müssen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat am 9. April 2008 mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, dass die Moschee ein Minarett bekommt.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 24. April 2008 für unzulässig erklärt. Am 4. Juni 2006 hat Detlef Münch gegen diesen Beschluss Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Diese wurde von den Richtern aber abschlägig beschieden.

 

Kontakt: Detlef Münch, Postfach 50 01 63, 44201 Dortmund

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier