Warendorf

Bürgerbegehren für alternative Marktplatz-Neugestaltung

Träger: Aktionsgemeinschaft "Marktplatz Warendorf"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Warendorf plant, den Marktplatz neu zu gestalten. Der Platz soll ein neues, nachhaltiges und barrierefreies Kopfsteinpflaster bekommen. Bei einer Bauzeit von neun Monaten soll der Kostenaufwand hierfür bei einer Million Euro liegen. Die Umgestaltung des Marktplatzes mit den angrenzenden Bereichen "Marktsträßchen" und "Im Ort" stellt den Auftakt der Altstadterneuerung im Rahmen eines Innenstadterneuerungskonzepts dar.

 

Eine Bürgerinitiative kritisiert, dass durch die Neugestaltung der historische Charakter des Platzes verloren gehe. Die Initiative setzt sich dafür ein, dass nur des Innenbereiches des Marktplatzes mit Naturstein-Großpflaster neugepflastert wird, wobei der derzeit bestehende Untergrund und das jetzige Kleinpflaster im Außenbereich unter Sanierung der beschädigten Bereiche erhalten werden soll. Diese Variante würde weniger Kosten und eine kürzere Bauzeit zur Folge haben und anliegerfreundlich sein, meinen die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

 

Die Stadt rechtfertigt die hohen Kosten mit den Ergebnissen von Bodenuntersuchungen. Diese hätten ergeben, dass die vorhandene Tragschicht auf dem Marktplatz von aktuell zwischen 30 und 40 Zentimeter nicht ausreiche, um alle Belastungen wie Schwerlastverkehr und Veranstaltungen. aufzufangen. Infolgedessen sei das Pflaster stellenweise stark beschädigt. Die Tragschicht soll deshalb 60 Zentimeter dick werden. Auch die Beschaffenheit des Steins, die Verlegung im Mörtelbett, eine zusätzliche Erhöhung der Barrierefreiheit durch versiegelte Fugen, was wiederum eine problemlose Reinigung und weniger Unterhaltungsaufwand bedeute, brächten Mehrkosten.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 18. April 2014 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 5. Juni 2014 begonnen. Am 11. Septembet 2014 hatten die Initiatoren 3.052 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 23. Oktober 2014 für unzulässig erklärt. Begründung: Auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens sei die Kostenschätzung der Verwaltung nicht in ihrem vollem Wortlaut übernommen worden. Diese sei vielmehr so verkürzt wiedergegeben worden, dass die Unterzeichnern falsche Vorstellungen von den tatsächlichen Auswirkungen des Bürgerbegehrens auf den Haushalt der Stadt bekommen könnten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens erweckten den Eindruck, dass sich der Kostenaufwand für die Marktplatz-Neugestaltung durch ihren Vorschlag von 980.000 Euro für die Variante der Stadt um fast 50 Prozent auf 495.000 Euro reduziere. Dabei werde aber verschwiegen, dass für den Gestaltungsvorschlag der Verwaltung eine staatliche Förderung von 60 Prozent der Kosten in Anspruch genommen werden könne.

 

Dem widersprachen die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Der Text auf der Unterschriftenliste sei im Rahmen der letzten Besprechung mit dem Rechtsamt der Stadt Warendorf am 26. Mai abgestimmt und danach von dort schriftlich bestätigt worden ist. Erst dann sei mit der Unterschriftensammlung begonnen worden. Gegen die Entscheidung des Rates haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens deshalb beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht.

 

Das Gericht hat die Klage in einem Urteil vom 8. Dezember 2015 bestätigt. Begründung: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten die schriftliche Kostenschätzung der Stadtverwaltung abwarten und die vom Bürgermeister zu verantwortende Formulierung eins zu eins in den Text, der zusammen mit den Unterschriftenlisten ausgelegt werden muss, übernehmen müssen. Das aber war nach Auffassung des Gerichts nicht im ausreichenden Maße geschehen, sodass den Anforderungen des Gesetzes, formuliert im Paragrafen 26 der Gemeindeordnung, nicht genügt wurde.

 

Kontakt:Sara Funke

Info:Informationen der Stadt Warendorf zur Marktplatz-Neugestaltung

Nach oben

Bürgerbegehren für Übernahme des Stromnetzes durch kommunale Hand

Träger: Initiative „Unser Warendorf - Unser Stromnetz“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Zwischen der Stadt Warendorf und der RWE Rheinland Westfalen Netz AG besteht ein Vertrag, mit dem die RWE Netz AG das Recht hat, die Straßen und Wege der Stadt Warendorf für die Errichtung und den Betrieb eines örtlichen Stromnetzes zu nutzen. Dieser Konzessionsvertrag läuft am 30. November 2011 aus. Zu diesem Zeitpunkt kann die Stadt Warendorf dieses Recht neu vergeben. Die Initiative „Unser Warendorf - Unser Stromnetz“ will, dass die Stadtwerke Warendorf zusammen mit dem Bieterkonsortium aus Stadtwerken Münster und den Stadtwerken Osnabrück die Konzession und den Betrieb des Stromnetzes in Warendorf selbst übernehmen.

 

Die Stadt Warendorf hat nach Meinung der Initiative einen finanziellen Nutzen durch den Rückkauf des Stromnetzes vom jetzigen Betreiber RWE. Hinzu kämen kommunalfreundliche Bedingungen für die Kosten von Kabelverlegungen und zusätzliche Vorteile durch gemeinsame Betreuung der Strom, Gas und Wasserkunden bei den Stadtwerken. Da die Netze bisher im Wert gestiegen seien, liege langfristig ein kommunaler Vermögensaufbau vor.

 

Durch die Übertragung der Netze auf die Stadtwerke Warendorf seien Strom, Gas und Wassernetze im gleichen Besitz. Hierdurch ergäben sich Vorteile bei den Baumaßnahmen, der Abrechnung und der Entscheidung über die Versorgung von Neubaugebieten. Diese Vorteile könne die Stadt über ihren bestimmenden Einfluss auf die Stadtwerke an die Bürger weiter geben. Die Warendorfer Bürger, die ihren Strom derzeit etwa von RWE beziehen, würden nicht automatisch als Stromkunden zu den Stadtwerken wechseln. Mittelfristig würden sich die Stadtwerke bemühen, ihren Kunden neben Gas und Wasser auch Strom zu verkaufen. Denkbar seien günstige Kombinationsangebote der Stadtwerke an ihre Kunden, wenn sie zukünftig auch Strom dort bezögen.

 

Ein rein wirtschaftlich handelndes Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnmaximierung könne keine tragende Rolle bei der Einsparung von Energie spielen. Kommunal orientierte Betriebe leisteten dagegen entscheidende Beiträge. Auch bei der Erschließung von Potenzialen für die energiesparende Kraft-Wärme-Kopplung sei der gleichzeitige Besitz von Gas- und Stromnetz von wesentlicher Bedeutung.

 

Die CDU vertritt die Auffassung, dass die Stadt den Bürgern der Stadt gegenüber verpflichtet ist, eine Lösung zu suchen, die langfristig das sicherste und wirtschaftlichste Ergebnis bringt. Es sei ein Unterschied, ob man für den Netzkauf zwischen fünf und zehn Millionen Euro Kredit aufnehmen müsse, um eine Minderheitsbeteiligung am Stromnetz zu erreichen. Oder ob man ohne Kreditaufnahme bei Einbringung des Netzes durch die RWE und Bezahlung der Sacheinlage durch Gesellschaftsanteile an der WEV (Warendorfer Energieversorgung) eine Mehrheit am Stromnetz erreichen könne. Bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe gehe es nicht um die Zukunft der Energiegewinnung in Deutschland, sondern um das Eigentum am Warendorfer Stromnetz. Der Besitz des Netzes habe keinerlei Einfluss auf die Herkunft des durchzuleitenden Stroms, weil darüber die Verbraucher entschieden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. Mai 2011 begonnen. Bis zum 14. Juli 2011 hatten die Initiatoren 2.911 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 29. September 2011 mit den Stimmen von CDU und FWG für unzulässig erklärt. Die Verwaltung hatte dem Rat empfohlen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. CDU und FWG hielten das Begehren jedoch für rechtlich bedenklich. Sie beriefen sich dabei auf die NRW-Gemeindeordnung und das Energiewirtschaftsgesetz. Nach der Gemeindeordnung sei ein Bürgerbegehren unzulässig, wenn es ein gesetzwidriges Ziel verfolge. Dies war hier nach Auffassung der CDU gegeben. Die Stadt Warendorf sei verpflichtet, "die Konzession in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben".

 

Die CDU stellte ihre Kritik vor allem auf den Begriff der Diskriminierungsfreiheit ab. Die Stadt müsse ihre Auswahl an sachlichen Kriterien ausrichten. Sie habe eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Versorgung sicherzustellen. Dagegen verstoßen die Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens. Das Begehren bevorzuge ausdrücklich einen kommunalen Bieter und stehe damit im Gegensatz zu Aussagen in einem Leitfaden von Kartellamt und Bundesnetzagentur. Die beiden Behörden sprächen von Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung einer Gemeinde bei der Vergabe örtlicher Wegerechte, wenn diese kommunale Unternehmen bei der Vergabe von Konzessionen bevorzuge. Eine Konzessionsvergabe im Sinne des Begehrens sei deshalb kartellrechtlich angreifbar, ein Vertragsabschluss möglicherweise nichtig.

 

Nach Auffassung der Verwaltung entsprach das Angebot der Bietergemeinschaft aus Stadtwerke Münster GmbH und Stadtwerke Osnabrück AG den Auswahlkriterien weitgehender als das Angebot der RWE. Insofern sei der Antrag des Bürgerbegehrens keine unzulässige Abweichung der vorgeschlagenen Auswahlentscheidung von den Auswahlkriterien. Zum Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur sei festzustellen, dass es sich lediglich um eine Auffassung handele. Nach welchen Kriterien die Gemeinde ihre Auswahlentscheidung zu treffen habe, werde durch das Gesetz selbst nicht bestimmt und deshalb kontrovers beurteilt.

 

Eine Bevorzugung eines Bieters aus sachlichen Gründen sei durchaus zulässig und sogar geboten. Ein solcher sachlicher Grund zur Bevorzugung eines Angebots liege etwa vor, wenn dieses eine größere Übereinstimmung mit zulässigen Auswahlkriterien aufweise, als andere Angebote. Dazu gehöre auch der Einstieg in die Eigenständigkeit durch Aufbau einer kommunalen Stromversorgung unter größtmöglicher Sicherung des kommunalen Einflusses. Es sei davon auszugehen, dass dieses Kriterium der Gemeinde in Ausübung des ihr bei der Auswahlentscheidung zustehenden Ermessensspielraums grundsätzlich eine Bevorzugung eines im Eigentum der kommunalen öffentlichen Hand stehenden Bieters gestatte. Nach Meinung der Verwaltung ist eine sachfremde Bevorzugung eines Bieters und somit eine gesetzeswidrige Zielsetzung des Bürgerbegehrens nicht festzustellen.

 

Bürgermeister Jochen Walter hatte den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates beanstandet. Der Rat hatte die Beanstandung am 17. November 2011 zurückgewiesen.

 

Landrat Dr. Olaf Gericke teilte der Stadt am 17. Januar 2012 mit, dass der das Bürgerbegehren für unzulässig hält, weil es „zwei Fragen miteinander verbindet, die so nicht verbunden werden könnten“. Die Stadt müsse nach einem für die Initiatoren erfolgreichen Bürgerentscheid zwingend einen Vertrag mit dem Bieterkonsortium Münster-Osnabrück schließen. Aufgrund der zweiten Frage in der Fragestellung des Bürgerbegehrens könne die Stadt Warendorf bei einem Scheitern der Verhandlungen mit dem Bieterkonsortium aber gar nicht mehr auf einen anderen Bieter zugehen und befände sich dann in einer Sackgasse.

 

Zudem sei die Angelegenheit zum Zeitpunkt der Behandlung des Bürgerbegehrens durch den Rat noch nicht entscheidungsreif gewesen, weil die Verhandlungen mangels verbindlicher Angebote nicht so weit vorangeschritten seien, dass schon zwischen den beiden Bietern RWE und Bieterkonsortium Münster-Osnabrück hätte entschieden werden können. Die zweite Frage des Bürgerbegehrens habe zudem nur Appellcharakter und lasse die Umsetzbarkeit für den Bürgermeister vermissen, heißt es in der kommunalaufsichtlichen Verfügung des Landrats.

 

Das Verwaltungsgericht Münster hatte am 27. März 2012 einen Antrag des Bürgerbegehrens auf Zulässigkeit des Begehrens abgelehnt. Begründung: „Das Bürgerbegehren ist unzulässig, weil die Antragsgegnerin mit der erstrebten Entscheidung zur Unzeit auf ein bestimmtes Vorgehen gegenüber den Anbietern für den Erwerb der Stromkonzession in Warendorf festgelegt werden soll.“ Mit einem Bürgerbegehren dürften dem Rat nicht Vorgaben für eine von ihm erst nach mindestens einem weiteren Verfahrensschritt noch zu treffende Entscheidung gemacht werden. Vielmehr müssten die Bürger die eigentlich vom Rat zu treffende, abschließende Entscheidung an dessen Stelle selbst treffen. Entscheidungsreife liege im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Gerichts hier nicht vor.

 

Ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Beschluss dürfe im derzeitigen Stadium eines noch laufenden Vergabeverfahrens nicht getroffen werden. Die Angebote, die die Bietergemeinschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterbreitet hätten, seien „verhandlungsbedürftig und verhandlungsfähig“. Es handele sich damit nicht um endgültig verbindliche Angebote, die – ohne weitere Verhandlungen - von der Antragsgegnerin angenommen oder abgelehnt werden könnten.

 

Ein dem Bürgerbegehren inhaltlich entsprechender Bürgerentscheid würde eine dem gemeindehaushaltsrechtlichen Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens widersprechen. Bei einer derartigen Bindung hätte es die Bietergemeinschaft in der Hand, ihre vertraglichen Vorstellungen einseitig durchzusetzen, so das Gericht. Der Rat wäre in diesem Fall – unabhängig davon, wie das endgültige Angebot der Bietergemeinschaft inhaltlich aussähe - kommunalverfassungsrechtlich gebunden, den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit dieser zu bewirken und verfüge demzufolge über keinerlei Verhandlungsspielraum mehr.

 

Kontakt:Volker Cornelsen

Nach oben

Bürgerbegehren für Übernahme des Stromnetzes durch kommunale Hand

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Warendorf will eine Bürgerinitiative mit einem Bürgerbegehren erreichen, dass das lokale Stromnetz von der Stadt übernommen wird. Die Stadt muss 2012 entscheiden, mit wem sie das Stromversorgungsnetz in Warendorf in den nächsten Jahren betreiben will. Mit der Bietergemeinschaft der Stadtwerke Münster/Osnabrück, der ETO (Unternehmen der Gemeinden Ennigerloh, Telgte, Ostbevern) und dem Energiekonzern RWE sind noch drei Bieter im Rennen.

 

Nach dem Willen der Initiatoren des Bürgerbegehrens soll die Konzession für das Stromnetz und dessen Betrieb durch die Stadtwerke zusammen mit den Stadtwerken ETO oder dem Bieterkonsortium aus Stadtwerken Münster und den Stadtwerken Osnabrück übernommen werden.

 

Die Bürgerbegehrensvertreter argumentieren, dass durch die Übernahme des Stromnetzes verstärkt Energie dezentral und umweltfreundlich vor Ort erzeugt werden könnte. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse jegliche Beteiligung der RWE Rheinland Westfalen Netz AG ausgeschlossen sein. Auf diese Weise werde die Möglichkeit geschaffen, mittelfristig zu einer veränderten umweltfreundlicheren Energieerzeugung zu kommen. Gleichzeitig würden die Stadtwerke Warendorf gestärkt und die Bürger nicht durch überhöhte Stromkosten übermäßig belastet.

 

Die CDU vertritt die Auffassung, dass die Stadt den Bürgern der Stadt gegenüber verpflichtet ist, eine Lösung zu suchen, die langfristig das sicherste und wirtschaftlichste Ergebnis bringt. Es sei ein Unterschied, ob man für den Netzkauf zwischen fünf und zehn Millionen Euro Kredit aufnehmen müsse, um eine Minderheitsbeteiligung am Stromnetz zu erreichen. Oder ob man ohne Kreditaufnahme bei Einbringung des Netzes durch die RWE und Bezahlung der Sacheinlage durch Gesellschaftsanteile an der WEV (Warendorfer Energieversorgung) eine Mehrheit am Stromnetz erreichen könne. Bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe gehe es nicht um die Zukunft der Energiegewinnung in Deutschland, sondern um das Eigentum am Warendorfer Stromnetz. Der Besitz des Netzes habe keinerlei Einfluss auf die Herkunft des durchzuleitenden Stroms, weil darüber die Verbraucher entschieden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 13. Mai 2011 begonnen. Wegen formaler Fehler auf der Unterschriftenliste wurde die Sammlung am 16. Mai gestoppt. Die Initiatoren hatten das Bürgerbegehren umformuliert und neu gestartet.

 

Kontakt:Frank Böning

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Schulschließung

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Warendorf hatte am 13. Dezember 2007 mit 35 : 7 Stimmen beschlossen, die Freiherr-von-Ketteler-Schule auslaufen zu lassen. Ab 2008 sollen keine neuen Schüler mehr aufgenommen werden. Die Schule ist eine von drei Hauptschulen in Warendorf.

 

Sinkende Schülerzahlen, ein unstimmiges Lehrer-Schüler-Verhältnis und die Unmöglichkeit einer optimalen Differenzierung machten die Schulschließung unumgänglich, so deren Befürworter. Aufgrund der zentralen Lage könnten die Schulräume für andere Schulen genutzt werden.

 

Schließungsgegner hatten vor vorschnellen Beschlüssen gewarnt. Sie hatten dafür plädiert, die Anmeldeverfahren im Frühjahr 2008 abzuwarten. Auf pädagogische Arbeit, Zufriedenheit der Eltern und Schüler, Berichte der Schulinspektion, Anmeldezahlen usw. sei keine Rücksicht genommen worden. Der Erhalt der viel kleineren und weit vom Schulzentrum liegenden Hauptschule in Freckenhorst sei unverständlich. Stattdessen solle die zentral liegende, mit ihrer Nähe zu Bahnhof, Stadtbücherei, Schülermensa und den anderen Schulen Freiherr-von-Ketteler-Schule geschlossen werden. Schüler aus anderen Ortsteilen müssten dann quer durch die Stadt Warendorf gefahren werden.

 

Eine Schülerzahlerhöhung in Freckenhorst werde mangels Nachwuchs und Akzeptanz nicht erfolgen. Daher sei die Schließung des Standortes Freckenhorst nur eine Frage der Zeit. Das scheine aber beabsichtigt zu sein, um die Hauptschule auf einen Standort zu reduzieren.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 4. Januar 2008 begonnen. Am 21. Januar 2008 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 2.888 gültige Unterschriften an Bürgermeister Jochen Walther übergeben. Der Rat hatte das Begehren am 24. Januar 2008 für zulässig erklärt. Am 14. Februar 2008 hatte der Rat das Begehren mit vier Gegenstimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 20. April 2008 wurde das Bürgerbegehren von den Abstimmenden mehrheitlich abgelehnt. 57,1 Prozent votierten gegen das Bürgerbegehren und unterstützten damit den Ratsbeschluss zur Schulschließung. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 21,7 Prozent.

 

Kontakt: Bianca Füchtenkötter, Tel. 02581-5120

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier