Minden

Bürgerbegehren für Erhalt von Nostalgielaternen

Träger: Bürgerinitiative „Minden braucht Minden“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Minden hat am 18. Dezember 2013 beschlossen, auf dem Scharn Leuchtstelen aufzustellen und die Bäckerstraße und das Teilstück Marienwall mit Hängelampen zu versehen.

 

Die in den 1970er Jahren im Rahmen der Stadtsanierung geplante Fußgängerzone wurde über einen längeren Zeitraum realisiert. Die Gestaltung folgte keinem einheitlichen Konzept, sondern dem jeweiligen Zeitgeschmack, erklärt die Stadtverwaltung. Die Ausstattung und Beleuchtungssysteme besitze keinen Bezug zueinander. In der Bäckerstraße herrsche eine abgehängte Beleuchtung vor. Im Bereich von der Poststraße bis zum Wesertor stünden Kugel-Mastleuchten. Am Scharn, in der Marienstraße und am Markt stünden unterschiedliche historisierende Leuchten und in der Obermarktstraße beherrschten Kugel-Mastleuchten das Bild.

 

Oberstes Ziel der Neugestaltung der Fußgängerzone ist für die Stadtverwaltung die Gestaltung eines einheitlichen Gesamtkonzeptes. Die attraktive Gestaltung der Fußgängerzone soll als Stärkung des Einzelhandelsstandortes Innenstadt fungieren und den Bürgerinnen und Bürgern Mindens sowie den Touristen das Verweilen in ihren Straßen angenehmer gestalten.

 

Die Beleuchtung unterstütze den Ausdruck einer lebendigen Stadt und reagiere auf unterschiedliche Nutzungsanforderungen. Dem Thema Licht werde eine besondere Bedeutung beigemessen, denn in den Abendstunden sorge die Beleuchtung für die in der Stadt dominierende Atmosphäre. Neben einem geringen Energieverbrauch spreche auch eine robuste, nicht vandalismusanfällige Ausführung für Leuchtstelen.

 

Ein Bürgerbegehren setzte sich für den Erhalt der Nostalgielaternen auf dem Scharn und für den Ersatz der Kugellaternen auf der Oberstraße durch eben solche Laternen ein. Mit der Beibehaltung der historisierenden Laternen sollte das historische Stadtbild der mehr als 1.200 Jahre alten Stadt bestehen bleiben, argumentierten die Initiatoren. Dies gewährleiste, dass die Mindener Innenstadt für die Bürger und auch den Tourismus weiterhin attraktiv bleibe. Auch zeichneten sich die klassizistischen Leuchten durch eine lange Haltbarkeit und hohe Ersatzteilsicherheit sowie Wertbeständigkeit aus. Darüber hinaus könnten die historisierenden Laternen auf modernste LED-Technik nachgerüstet bzw. für die Obermarktstraße mit LED-Ausstattung beschafft werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde im Januar 2014 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 15. Februar 2014 begonnen. Wegen Verfehlens der notwendigen Unterschriftenzahl wurde das Begehren nicht eingereicht. 3.942 Mindener hätten unterschreiben müssen, nur 3.236 Bürger hatten sich in die Unterschriftenlisten eingetragen.

 

Kontakt:Initiative "Minden braucht Minden"

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Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan Ringstraße/Botanischer Garten

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Eine Investorengemeinschaft aus Volksbank Mindener Land und WEZ plant eine Bebauung der Brache Klinikum I in Minden. Vorgesehen ist eine hochwertige Wohnbebauung auf großen Grundstücken, ein Supermarkt sowie kleinerer Einzelhandel. Der Stadtrat hatte hierzu am 1. März 2012 mit den Stimmen von CDU und SPD den Bebauungsplan Ringstraße/Am Botanischen Garten beschlossen.

 

Eine Bürgerinitiative kritisiert, dass die Supermarktfläche in den Entwürfen viel zu groß ausgewiesen sei. Die Bevölkerungszahl sei in den letzten Jahren stetig zurückgegangen und sinke nach derzeitigen Prognosen weiter. Deshalb sei eine Ausweisung einer Sonderfläche von 13.700 Quadratmetern mit einer Verkaufsfläche von 3.574 Quadratmetern nicht erforderlich. Die Belebung der Innenstadt werde durch die zusätzlichen Verkaufsflächen behindert. Der Bebauungsplan diene nur den Interessen des Investors und zukünftigen Nutzers sowie denen des Grundstücksverkäufers, er laufe den Interessen von Anwohnern und der Mindener Bevölkerung aber zuwider.

 

Die Planung stehe den Aussagen des Konzeptes der städtebaulichen Rahmenplanung „ZKIM - Nachnutzung Klinikum I Minden“ diametral entgegen. Laut diesem vom Zweckverband Kliniken im Mühlenkreis beauftragten Konzept sei die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in der geplanten Größenordnung nicht möglich, da dieser Planung Gesichtspunkte der bestehenden historischen Bebauung mit reiner Wohnnutzung, Aspekte der Verkehrsführung und des Verkehrsaufkommens, der Immissionsentwicklung, der über Jahrzehnte geplanten Realisierung einer durchgehenden Grünfläche vom Botanischen Garten bis zum Mittellandkanal entgegenstünden.

 

Bei der geplanten Bebauung gerate der vorgesehene Grünzug zu klein. Dieser sollte nach den Vorstellungen der Initiative ein Drittel der Brache einnehmen und sich großzügig verjüngend vom Alten Friedhof in Richtung Westen ziehen. Gefordert wird dabei auch die Anlage eines Spielplatzes, da es im näheren Umfeld kein weiteres Spielangebot gebe. Der Supermarkt solle auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche als Ergänzung zu den Discountern begrenzt werden, die an der Ringstraße angesiedelt sind.

 

Die Brache biete die letzte Chance für die Erweiterung innerstädtischen Grüns. In den vergangenen Jahrzehnten seien in Minden vor allem Grünflächen verloren gegangen. Erst müssten die Leerstände gefüllt, dann Baulücken geschlossen und zuletzt große Freiflächen wie die Brache an der Friedrichstraße bebaut werden. Es gebe in Minden viele leer stehende Häuser und Wohnungen. Außerdem müsse von der Stadtverwaltung zwingend der tatsächliche Wohnbaubedarf in Minden ermittelt werden. Nur so könne in Zukunft vernünftig geplant werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 18. März 2012 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 3. April 2012 begonnen. Bis zum 7. Mai 2012 kamen statt der erforderlichen rund 4.000 Unterschriften nur rund 1.400 Unterschriften zusammen. Das Begehren ist damit gescheitert.

 

Info:Bürgerbegehren "Gelände ehemaliges Klinikum Ringstraße"

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Bürgerbegehren für Erhalt des Stadthauses

Träger: Aktionskreis "Historische Kulturstadt Minden"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Minden hatte 2006 beschlossen, das Stadthaus als Standort des Rathauses abzureißen. Dafür sollte ein 80 Millionen Euro kostendes Einkaufszentrum mit Namen "Domhof-Galerie" entstehen, das auch ein neues Rathaus integrieren sollte. Dies sollte mit einem Bürgerbegehren verhindert werden.

 

Der Aktionskreis "Historische Kulturstadt Minden" verwies auf den historisch-kulturellen Anspruch, den es in Minden zu wahren gelte. Dazu zählt die Initiative den Erhalt des Kleines Domhofes als Ort der Ruhe zwischen den Einkaufszonen. Die intakte Bausubstanz sollte erhalten werden.

 

Das von dem renommierten und mit nationalen und internationalen Preisen ausgezeichneten Architekten Prof. Harald Deilmann entworfene und erst 1978 eingeweihte Stadthaus dürfe nicht wirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen. Gleichzeitig bedeute der Abriss dieses Komplexes die Verschwendung von Steuergeldern. Andere Lösungen, beispielsweise das Einkaufscenter auf dem jetzigen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu errichten, würden nicht öffentlich diskutiert.

 

Die Befürworter des Stadthaus-Abrisses argumentierten, dass das Einkaufsangebot den Kundenwünschen in Minden nicht mehr gerecht werde. Deshalb sei ein neues Einkaufszentrum anstelle des Stadthauses notwendig. Bleibe der Rathauskomplex aus den 70er Jahren bestehen, lasse sich Minden eine einmalige Entwicklungschance im Einzelhandel und für die ganze Stadt entgehen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. Dezember 2006 begonnen. Am 2. Februar 2007 hatten die Initiatoren 7.392 Unterschriften hierfür an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Am 29. März 2007 hatte der Rat das Bürgerbegehren mehrheitlich für unzulässig erklärt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass sich das Begehren gegen eine Bauleitplanung richte. Der Rat folgte damit der Auffassung des Zentralbereichs Recht der Stadt Minden, der Kommunalaufsicht Kreis Minden-Lübbecke und des Deutschen Städtetages. Die Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu solchen Themen aus.

 

Gegen die Unzulässigkeit wurde von der Bürgerinitiative Widerspruch eingereicht, den der Rat am 3. Mai 2007 aber zurück gewiesen hat. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten daraufhin Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung vor dem Verwaltungsgericht Minden angekündigt.

 

Am 16. Mai 2007 hatte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag abgelehnt, mit dem der Mindener Rat verpflichtet werden sollte, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Es sei keine Eile geboten, die Beschreitung des normalen Klagewegs deshalb zumutbar.

 

Am 18. Juli 2007 hatte das Oberverwaltungsgericht den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates als unbegründet beurteilt. Anfang August 2007 hatte auch das Verwaltungsgericht Minden bei der Stadt angefragt, ob die Kläger nicht "klaglos gestellt" werden sollten, deren Forderung nach Erklärung der Zulässigkeit für das Bürgerbegehren also vom Rat erfüllt werden sollte. Am 23. August 2007 hat der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, es inhaltlich aber abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 2. - 23. November 2007 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 57 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt des Stadthauses. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 46,2 Prozent.

 

Kontakt:Herwig Schenk

Info:Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

Aktuelles

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