Köln

Bürgerbegehren für Alternativbau für Archäologische Zone und Jüdisches Museum

Träger: Netzwerk Bürgerbegehren Rathausplatz

 

Status Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Im Mai 2006 hatte der Kölner Stadtrat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken den Bau eines Jüdischen Museums auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus beschlossen. Ein Jahr später wurde die Errichtung einer archäologischen Zone begonnen. Am 14. Juli 2011 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, die für den Bau notwendigen Fördermittel sicherzustellen.

 

Am 18. Juli 2013 hatte der Rat erneut mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken einem Kooperationsvertrag mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zum Bau des Projekts zugestimmt. Die Stadt übernimmt danach die mit 52 Millionen Euro berechneten Baukosten, der LVR den späteren Betrieb. Die Stadt Köln baut das Projekt, der LVR entwickelt ein Ausstellungskonzept.

 

Köln gilt als die deutsche Stadt mit der längsten jüdischen Tradition. Im Jahre 321 wurde die jüdische Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt. Auf einer Fläche von etwa 10.000 Quadratmetern soll ein neues Museum auf und unter dem Rathausplatz entstehen. Von den Ruinen des römischen Statthalterpalastes bis zu den Resten eines der bedeutendsten jüdischen Stadtquartiere Europas soll das weltliche Herzstück der Kölner Stadtgeschichte präsentiert werden. Speziell dem jüdischen Kulturerbe soll als integrativer Bestandteil der Archäologischen Zone der Museumsbau auf dem Rathausplatz gewidmet sein.

 

Das neue Museum soll den wichtigsten Teil des administrativen Zentrums der ehemaligen römischen Provinz Niedergermanien, den frühmittelalterlichen Palast der fränkischen, merowingischen und karolingischen Könige und Hausmeier, die Ursprungsbauten des Kölner Rathauses mit allen Nachfolgebauten bis ins Spätmittelalter und fast das gesamte Areal eines der bedeutendsten jüdischen Stadtquartiere Europas umfassen.

 

Das "Netzwerk Bürgerbegehren Rathausplatz" hatte ein Bürgerbegehren zu diesem Projekt gestartet. Die Initiatoren lehnten das Vorhaben nicht generell ab. Sie setzten sich vielmehr dafür ein, den Museumsbau in der seinerzeitigen Planung wegen der hohen Kosten von mindestens 51,7 Millionen Euro durch eine „behutsame, maßvolle Lösung“ zu ersetzen. Dadurch ließen sich die Ausgaben um die Hälfte verringern. Der Architekt Peter Busmann hielt es für möglich, die archäologischen Funde unter mehreren kleineren Glasgebilden sichtbar zu machen.

 

Der offizielle Entwurf zerstöre den Charakter des Rathausplatzes, es gebe für das Museum eingestandenermaßen kein Konzept. Abgesehen von den Bodendenkmälern gebe es keine Exponate in nennenswertem Umfang. Das Projekt sei mit über 51 Millionen Euro viel zu teuer, es seien sogar schon 60 Millionen in Rede gewesen. Auch die Folgekosten seien immens, so müsse der Landschaftsverband Rheinland mit 4,2 Millionen jährlich rechnen, die Stadt Köln habe mindestens 2,6 Millionen jährlicher Folgekosten zu tragen. Unklar sei noch die Übernahme der Bewachungskosten von rund 700.000 Euro und die der Instandhaltung von einer Million Euro jährlich.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Oktober 2013 begonnen. Am 8. Mai 2014 hatten die Initiatoren 26.757 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 2. September 2014 für unzulässig erklärt. Begründung: die Frist für ein Bürgerbegehren sei drei Monate nach dem Ratsbeschluss vom 14. Juli 2011 abgelaufen, als der Rat die Verwaltung beauftragt habe, die notwendigen Fördermittel für den Bau sicherzustellen. Gegen diese Entscheidung haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht.

 

Das Gericht hat die Klage am 10. Juni 2015 verworfen. Begründung: das Bürgerbegehren richte sich gegen den Ratsbeschluss aus dem Jahre 2011 und sei damit verfristet. Anders als vom Gesetz vorgesehen, sei gegen den Beschluss nicht binnen drei Monaten vorgegangen worden. Der Ratsbeschluss sei auch nicht in einer Weise geändert worden, die die kassierende Wirkung des Bürgerbegehrens in den Hintergrund treten lasse und eine neue Entscheidung erforderlich mache. Insoweit ziele das Bürgerbegehren nicht auf eine eigene, konkrete Sachentscheidung. Es gehe vielmehr in der Art einer Resolution um den Erhalt des Rathausplatzes. Die zur Abstimmung gestellte Frage genüge nicht den Bestimmtheitsanforderungen. Für den Bürger sei unklar, ob er bei einem etwaigen Bürgerentscheid auch über die Frage eines erneuten Architektenwettbewerbs mit abstimmen solle. Zudem werde nicht hinreichend klar, was unter einer "behutsamen, maßvollen Lösung" zu verstehen sei.

 

Info:

  • Bürgerbegehren Rathausplatz

  • Archäologische Zone/Jüdisches Museum

  • Wikipedia: Archäologische Zone Köln

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    Bürgerbegehren für Sanierung des Schauspielhauses

    Träger: Bürgerinitiative „Mut zu Kultur“

     

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Köln hatte am 17. Dezember 2009 mit den Stimmen von SPD und FDP beschlossen, Finanzmittel für den Abriss und Neubau des Schauspielhauses bereitzustellen. Hierbei wurde ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006 korrigiert, der die Zusammenführung aller derzeit über Köln verteilten Betriebseinrichtungen der Bühnen in einem Neubau garantieren sollte. Die gestiegenen Kosten während der Planungszeit machten einen Verzicht auf dieses ursprüngliche Vorhaben notwendig. Der neue Ratsbeschluss sah für den Neubau nur noch ein reduziertes Raumprogramm vor, das die Betriebseinrichtungen über Köln verteilt gelassen hätte.

     

    Das Gebäude des Kölner Schauspielhauses war veraltet. Zwar wurden Technik und Sicherheitstechnik vielfach nachgerüstet, das Haus war aber aufgrund seines Raumkonzeptes nicht auf den neuesten sicherheitstechnisch erforderlichen Stand. Das von Rat und Verwaltung verfolgte Konzept war für die Neubau-Befürworter die wirtschaftlichste und aus betrieblicher Sicht die beste Lösung. Für das Schauspiel sollte ein Neubau mit angepasster Zuschauerkapazität und zusätzlicher Studiobühne errichtet werden. Die Betriebsgröße des Schauspielhauses mit 900 Sitzplätzen sei nicht mehr zeitgemäß. Das neue Schauspielhaus sollte eine optimierte Kapazität von rund 650 Plätzen bekommen.

     

    Das vom Architekten Wilhelm Riphahn geplante und heute denkmalgeschützte Schauspielhaus gilt im Verbund mit dem dominanten Opernbau als Baudenkmal von nationalem Rang. Der Denkmalschutz sollte nur aufgehoben worden, weil man sich von dem Neubau durch die Zusammenführung aller Betriebseinrichtungen der Bühnen an einem Ort deutliche Verbesserungen der Betriebsabläufe versprochen habe, argumentierten die Abriss-Gegner. Mit dem Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009 wären die die Betriebseinrichtungen aber über Köln verteilt geblieben. Die gewünschten Synergien wären ausgeblieben, damit sei der Abriss des Baus nicht mehr gerechtfertigt gewesen. Auch Intendanz und Belegschaft des Schauspielhauses hätten den Erhalt des Gebäudes gefordert.

     

    Die Kosten für den Neubau sollten 295 Mio. Euro nicht überschreiten. Es seien für einen Neubau aber mögliche Kostensteigerungen von 20 Prozent eingeräumt worden. Zusätzlich hätten Zeitverzögerungen durch die Unwägbarkeiten des historischen Baugrundes gedroht. Köln wäre sehenden Auges auf eine neue Kostenfalle zu marschiert. Eine Sanierung des Schauspielhauses sei deutlich günstiger als die Neubaulösung. Die 2003 in einem Gutachten mit Kosten von 142 Mio. Euro bezifferte Sanierung sei nur in der Hoffnung auf eine viel größere Neubaulösung aufgegeben worden. Seriöse Rechnungen gingen von einem Einsparpotential von mindestens 100 Mio. Euro aus, bei gleichem oder besserem Raumprogramm. Die Verwaltung habe für eine Kombination aus umfassender Sanierung mit größerem Raumprogramm als der beschlossenen Neubauversion schon allein eine Einsparung von 40 Mio. Euro errechnet.

     

    Laut den Abriss-Befürwortern ist das Gutachten, auf dass sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens beziehen, veraltet. Es sei seinerzeit lediglich von der Sanierung des Bestandes ausgegangen worden. Es habe nicht das Raumprogramm zugrunde gelegen, das die Bühnen inzwischen selbst entwickelt hätten. Vor allem der Backstage-Bereich erfülle längst nicht die Anforderungen der Bühnen. Ein drei Jahre später verfasstes neues, differenzierteres Gutachten sei ganz anderen, höheren Zahlen gekommen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 26. Januar 2010 begonnen. Bis zum 17. März 2010 hatten die Initiatoren rund 52.000 Unterschriften hierfür an Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) übergeben. Der Rat hatte sich dem Bürgerbegehren am 13. April 2010 gegen die Stimmen von SPD und FDP angeschlossen und damit seinen Beschluss vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.

     

    Am 1. März 2011 hatte der Rat eine Sanierung mit zweiter Schauspielbühne und Kinderoper beschlossen. Diese soll 253 Millionen Euro kosten.

     

    Info:

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  • Initiative „Mut zu Kultur“

  • Kunstaktion "Ihr seid Künstler und wir nicht!"

  • Wikipedia: Schauspiel Köln

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    Bürgerbegehren gegen Hafenausbau

    Träger: Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Köln hat am 30. August 2007 mit den Stimmen von CDU und SPD den Ausbau des Godorfer Hafens im linksrheinischen Kölner Süden beschlossen.

     

    Nach Ansicht von CDU und SPD bietet der Ausbau wirtschaftliche Vorteile. In einem im Auftrag des Hafenbetreibers Hafen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) erstellten Gutachten hatte der Verkehrswissenschaftler Prof. Herbert Baum ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von 2,5 errechnet. Jeder Euro, der in den Godorfer Hafen investiert werde, stifte einen Nutzen von 2,50 Euro. Außerdem prognostiziert der Gutachter rund 100 zusätzliche Arbeitsplätze.

     

    Die Ausbaugegner stellen die Seriosität des Gutachtens in Frage. Die positiven Prognosen stützten sich auf veraltetes und unvollständiges Datenmaterial. Nicht berücksichtigt habe Baum darüber hinaus, dass eine Modernisierung und Neustrukturierung des Niehler Hafens in Köln möglich sei, wo es genügend freie Kapazitäten gebe. Das prognostizierte Wachstum der HGK bei der Binnenschifffahrt von bis zu 6 Prozent sei nicht haltbar, weil sich die Güterverkehre zunehmend auf andere Verkehrsträger wie die Schiene verlagern würden. Es wird eine Fehlinvestition von 60 Millionen Euro befürchtet.

     

    Umweltschützer befürchten die Zerstörung der dortigen Rheinaue und des Naturschutzgebietes Sürther Aue. Dieses etwa 700 m lange und 270 m breite Naturschutzgebiet sei ein Refugium für viele seltene Pflanzen und Tiere. Zudem diene die Rheinaue Spaziergängern, Skatern und Radfahrern zum Verbringen ihrer Freizeit. Dies sei durch den Hafenausbau gefährdet.

     

    Laut einer am 6. Juni 2008 veröffentlichten Recherche der Bürgerinitiative bietet der Niehler Hafen riesige Reserveflächen für das Verladen von Containern. Sofern diese genutzt würden, sei der mehr als 60 Millionen Euro teure Ausbau des Godorfer Hafens überflüssig. Die HGK widersprach dieser Darstellung.

     

    Die "Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen" hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens als Spezialhafen für Containerumschlag gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 21. September 2007 begonnen. Am 29. November 2007 wurden 31.128 gültige Unterschriften für das Begehren an den städtischen Baudezernenten Bernd Streitberger übergeben.

     

    Am 18. Januar 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Die Thematik des Begehrens beziehe sich auf eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Solche Angelegenheiten sind in NRW vom Bürgerentscheid ausgeschlossen. Außerdem sei das Bürgerbegehren unzulässig, weil es keine eigene abschließende Sachentscheidung der Bürger darstelle, sondern dem Rat lediglich eine Vorgabe für eine weitere, nachliegende Sachentscheidung gebe. Ein Bürgerentscheid über das Begehren würde auch die Unternehmensfreiheit der HGK AG berühren, auch deshalb sei das Bürgerbegehren unzulässig. Ein von der SPD-Fraktion in Auftrag gegebenes zusätzliches Gutachten kam zum gleichen Ergebnis

     

    Der Stadtrat hat sich am 29. Januar 2008 der Auffassung der Verwaltung angeschlossen und das Bürgerbegehren mit den Stimmen von SPD und CDU für unzulässig erklärt.

     

    Am 10. März 2008 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen diesen Stadtratsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gericht hat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens am 23. Oktober 2008 bestätigt.

     

    Nach Auffassung der Richter verstößt das Bürgerbegehren in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung. So fehle es an der erforderlichen abschließenden Sachentscheidung. Ein Erfolg des Bürgerbegehrens habe nur zur Folge, dass der Beschluss des Rates aus dem August 2007 aufgehoben werde. In diesem Beschluss hatte sich der Rat für den Ausbau des Godorfer Hafens ausgesprochen. Ob und welche Haltung der Rat in dieser Frage künftig einnehme, bleibe auch bei Erfolg des Bürgerbegehrens offen. Außerdem sei das Bürgerbegehren nach der Gemeindeordnung unzulässig, weil es mit dem Hafenausbau ein Vorhaben betreffe, über das in einem Planfeststellungsverfahren zu entscheiden sei.

     

    Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 8. Januar 2009 beim Verwaltungsgericht Köln die Berufung gegen das Urteil beantragt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am 2. März 2009 entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Berufung zuzulassen.

     

    Am 2. September 2009 hat das Verwaltungsgericht Köln nach Klagen von Anwohnern den Hafenausbau vorerst gestoppt. Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die beklagte Bezirksregierung Köln für einen wesentlichen Teil der notwendigen Genehmigungen nicht zuständig war. Im Rahmen des für die Errichtung des neuen Hafenbeckens erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hatte die Bezirksregierung auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche, immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Erlaubnisse zur Herstellung aller Hafeneinrichtungen erteilt. Für die Erteilung der notwendigen baurechtlichen Erlaubnisse wäre jedoch die Stadt Köln zuständig gewesen. Für die von der Bezirksregierung in diesem Zusammenhang in Anspruch genommene "Konzentrationswirkung" (einer einheitlichen Behördenzuständigkeit für alle einschlägigen Rechtsbereiche) sieht das Gericht keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

     

    Das Oberverwaltungsgericht hatte die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf am 15. März 2011 bestätigt.

     

    Am 1. März 2011 hatte der Stadtrat die Durchführung einer Einwohnerbefragung zum Hafenausbau beschlossen. Bei dieser Abstimmung am 10. Juli 2011 erreichten weder die Befürworter, noch die Gegner des Ausbaus die vom Stadtrat geforderte Mindestunterstützung von zehn Prozent aller Stimmberechtigten. 72.787 Einwohner oder 56 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Hafenausbau. 87.901 Stimmen hätten es mindestens sein müssen. 14,8 Prozent der Kölner nahmen an der Befragung teil.

     

    Info:

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  • Bürgerbegehren gegen Hafenausbau

  • Info-Seite Hafenerweiterung.de

  • Video: "Bürgerbegehren Contra Ausbau Godorfer Hafen"

  • Info-Seite "Bürgerbefragung Godorfer Hafen"

  • Info-Seite "Hafen für Köln"

  • Info-Seite "Hafenausbau jetzt"

  • Informationen der Stadt Köln zur Einwohnerbefragung

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    Bürgerbegehren gegen Moscheebau in Köln-Porz

    Träger: Pro Köln

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die rechtsextreme Vereinigung "Pro Köln" wandte sich 2006 mit einem Bürgerbegehren gegen den Bau einer Moschee in der Bahnhofstraße in Köln-Porz. Der Verein "Mevlana" plante an diesem Standort den Bau einer Moschee mit Kuppel und Minarett. Eine Bauvoranfrage wurde von CDU, SPD, Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Köln-Porz begrüßt.

     

    Pro Köln vertrat als Trägerin des Bürgerbegehrens die Meinung, dass eine solche Moschee städtebaulich nicht nach Porz passt. Außerdem befürchtete Sie Verkehrsprobleme bei der Anreise vieler Gläubiger. Die Moschee verfestige außerdem die "islamische Parallelgesellschaft" und behindere die Integration türkischer Bürger.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 7. August 2006. Für eine Befassung der Bezirksvertretung Köln-Porz mit dem Anliegen wären rund 6.000 Unterschriften notwendig gewesen. Das Bürgerbegehren wurde jedoch nicht eingereicht.

     

    Kontakt: Pro Köln, Postfach 99 01 33, 51083 Köln

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    Bürgerbegehren gegen Moscheebau in Köln-Ehrenfeld

    Träger: Pro Köln

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren der rechtsextremen Vereinigung "Pro Köln" wandte sich gegen den Bau einer geplanten zentralen Moschee in Köln-Ehrenfeld.

     

    Pro Köln vertrat als Trägerin des Bürgerbegehrens die Meinung, dass eine solche Moschee städtebaulich nicht nach Köln passe. Außerdem befürchtete Sie Verkehrsprobleme bei der Anreise vieler Gläubiger. Die Moschee verfestige außerdem die "islamische Parallelgesellschaft" und behindere die Integration türkischer Bürger.

     

    Nach Ansicht der Moschee-Befürworter brauchen die Moslems in Köln eine repräsentative Zentralmoschee. Der Neubau des Kulturzentrums soll einen Gebetsraum für 2.000 Personen, einen Veranstaltungsbereich für 1.500 Personen, eine Cafeteria, einen Jugendclub, das Büro für interreligiöse Angelegenheiten, einen Schul- und Seminarbereich, sechs kleine Geschäfte, ein türkisches Dampfbad (Hammam) und eine Tiefgarage mit 110 Plätzen umfassen. Bis auf "Pro Köln" befürworten alle Ratsfraktionen den Moscheebau.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 23. Juni 2006. Am 12. April 2007 hatten die Initiatoren mehr als 23.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht.

     

    Am 7. Mai 2007 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Jede dritte Unterschrift sei ungültig, das notwendige Quorum damit nicht erreicht. Weiterhin seien in der Begründung des Bürgerbegehrens falsche Behauptungen aufgestellt worden. Außerdem greife das Bürgerbegehren in die Bauleitplanung ein, Begehren zu solchen Fragen schloss die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung seinerzeit aber aus. Der Stadtrat hat sich der Einschätzung der Verwaltung am 15. Mai 2007 angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

     

    Am 28. August 2008 hatte der Stadtrat den Moscheebau gegen die Stimmen von CDU und "Pro Köln" gebilligt.

     

    Kontakt: Pro Köln, Postfach 99 01 33, 51083 Köln

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier