Voerde

Bürgerbegehren gegen Umbenennung der Hindenburgstraße

Träger: Bürgerinitiative „Bürgerwillen ernst nehmen“

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Kultur- und Sportausschuss des Rates der Stadt Voerde hatte am 27. November 2012 mit den Stimmen von SPD, Grünen, WGV und Linken beschlossen, die Hindenburgstraße in Willy-Brandt-Straße umzubenennen.

 

Die Ratsmehrheit hielt die mit der Namensgebung für die Straße verbundene Wertschätzung Hindenburgs angesichts historischer Forschungen zur Person des ehemaligen Reichspräsidenten für nicht geboten. Paul von Hindenburg habe den I. Weltkrieg als Chef der Obersten Heeresleitung der Wehrmacht radikalisiert und verlängert. Er habe zu den Gegner eines Verhandlungsfriedens gehört und die Verantwortung für die militärische Niederlage auf die zivilen Unterzeichner des Versailler Friedensvertrages abgewälzt, die die Wehrmacht nicht hinreichend unterstützt hätten. Daraus entstand die „Dolchstoßlegende“, nach der die Wehrmacht „von hinten“ aus den eigenen Reihen zu Fall gebracht worden sei. Hindenburg habe zum demokratischen Staatswesen ein zumindest ambivalentes Verhältnis gehabt und ein antiparlamentarisches Präsidialsystem installiert. Adolf Hitler sei durch den Willen Hindenburgs und des Milieus, das er verkörpert habe, zum Kanzler ernannt worden. Hindenburg habe mehrere Notverordnungen und das Ermächtigungsgesetz unterzeichnet, die zur Abschaffung der Pressefreiheit und zur Zerstörung der bürgerlichen Rechte geführt hätten.

 

Die Anlieger und Anwohner der betroffenen Straße hätten von dem Vorhaben der Straßenumbenennung zumeist erst aus der Presse erfahren, kritisierte die Bürgerinitiative „Bürgerwillen ernst nehmen“. Aus Sicht vieler Anlieger und Anwohner der Straße gebe es keine Notwendigkeit und keinen Handlungsbedarf einer Straßenumbenennung, zumal der aktuelle Name bereits seit fast 80 Jahren bestehe. Von Seiten der Politik habe es keine ausreichende Information, geschweige denn eine Bürgerbefragung gegeben. Der mehrheitliche Beschluss des Kultur- und Sportausschusses der Stadt Voerde sei insofern über die Köpfe der Anlieger und Anwohner hinweg erfolgt.

 

Für Stadt, Bürger und Betriebe entstünden Kosten und Belastungen für Neubeschilderungen, Neudrucke, Änderungen in Personalausweisen und Fahrzeugpapieren. Für die Betriebe entstünden Folgekosten im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich unter anderem für Werbungen, Geschäftsbriefe, Lieferanten- und Kundenkontakte oder Fahrzeugbeschriftungen. Es werde noch Jahre dauern, bis Karten und Navigationsgeräte auf dem neuesten Stand seien. Daher erreichten Notarzt- und Rettungsfahrzeuge verspätet ihren Einsatzort. Dafür gebe es belegte Beispiele mit Konsequenzen. Pakete, Briefe und Anlieferungen erreichten den Empfänger verspätet oder überhaupt nicht.

 

Seit über 80 Jahren trage die Hindenburgstraße ihren Namen. Viele Bürger verbänden mit dieser Straße ein Stück Heimat. Man wolle Erinnerungskultur schaffen, statt ein Stück Geschichte unkommentiert auszulöschen. Selbst, wenn sich die Bewertungsmaßstäbe geändert haben sollten, gehöre die Hindenburgstraße zur Geschichte der Stadt Voerde.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 21. Februar 2013 begonnen. Bis zum 18. April 2013 hatten die Initiatoren 7.432 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 30. April 2013 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 27. Juni bis zum 17. Juli 2013 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 92,6 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die Umbenennung der Hindenburgstraße. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 31,7 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren „Bürgerwillen ernst nehmen“

  • Informationen der Stadt Voerde zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Friedrichsfelder Sportanlagen

    Träger: Aktionsbündnis "Pro Wald Voerde"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Voerde hatte am 28. September 2010 entschieden, einen Teil der Sportstätten der Friedrichsfelder Sportanlagen auf das ehemalige Babcock-Gelände zu verlegen. Begründet wurde der Beschluss mit niedrigeren Energie- und Betriebskosten für die neue Anlage. In Friedrichsfeld könnten neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Die Stadt könne durch die Sportstätten-Verlagerung eine Attraktivitätssteigerung erfahren, die helfe, junge Familien in die Stadt zu locken und so dem demographischen Wandel entgegen zu wirken. Die Errichtung neuer Anlagen am neuen Standort koste etwa gleich viel wie die Sanierung der Altanlagen.

     

    Das „Aktionsbündnis Pro Wald Voerde“ hatte gegen den Verlegungsbeschluss ein Bürgerbegehren gestartet. Ziel war der Erhalt des 90.000 Quadratmeter großen Waldes auf dem Babcock-Gelände. Voerde habe schon jetzt einen geringen Waldanteil von nicht einmal acht Prozent der Gesamtfläche. Es gebe in der Bevölkerung eine starke emotionale Bindung an die Standorte Am Tannenbusch und Heidestraße, so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Diese Standorte sei positive in das Wohnumfeld integriert, hierdurch gebe es eine hohe soziale Akzeptanz. Die Friedrichsfelder Anlagen seien gut erreichbar auch für Nutzer aus Schulen und Kindergärten. Der Erhalt der Anlagen habe einen positiven Effekt auf Klima und Landschaftsschutz für Friedrichsfeld und ganz Voerde. Bei einer Verlagerung gebe es nur geringe Synergien bei Betriebs- und Unterhaltungskosten.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. November 2010 begonnen. Bis zum 28. Dezember 2010 hatte das Aktionsbündnis hierfür 2.685 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.

     

    Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 26. Januar 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Die Zielsetzung des Bürgerbegehrens sei nicht eindeutig. Während die Fragestellung sich lediglich darauf beziehe, dass die Sportanlagen am aktuellen Standort verbleiben sollen, habe der Kostendeckungsvorschlag darüber hinaus auch die Kosten der notwendigen Sanierung zum Gegenstand. Damit werde nicht hinreichend klar, ob lediglich über den Verbleib der Sportanlagen am bisherigen Standort oder aber auch über deren Sanierung entschieden werden soll.

     

    Der Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens sei nicht umsetzbar, weil das Aktionsbündnis dafür die Erlöse heran ziehe, die in Zukunft aus der Vermarktung von Flächen als Wohnbauland entstehen könnten. Das dafür vorausgesetzte Baurecht bestehe allerdings noch gar nicht. Gegenwärtig seien die Grundstücke als landwirtschaftliche Flächen zu bewerten, was einen möglichen Verkaufserlös von insgesamt knapp 320.000 Euro bedeute. Auch die Hinzunahme der Sportförderpauschale, die das Aktionsbündnis in seinen Deckungsvorschlag mit einrechnet, hebe die Summe nicht auf die benötigten 1,5 Millionen Euro.

     

    Am 28. Februar 2011 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Beschluss über die Unzulässigkeit ihres Begehrens eingereicht. In der mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht am 18. Oktober 2011 machten die Richter deutlich, dass die Kläger keine Erfolgsaussichten für ihre Klage hätten. Das Gericht argumentierte, dass in der Fragestellung nicht deutlich geworden sei, worüber man entscheide. Der Hinweis in der Überschrift , dass das Bürgerbegehren "in Verbindung mit einer Sanierung der Sportanlagen am Tannenbusch und Heidestraße" erfolgen soll, reiche nicht aus. Dem Bürger müsse deutlich gemacht werden, dass es etwas kostet. Den Einwand der Kläger, dass durch den Kostendeckungsvorschlag dieses ja bestätigt werde und bereits seit dem Jahre 2005 der Sanierungsbedarf öffentlich diskutiert wurde, hat das Gericht nicht gelten lassen.

     

    Auch hatte das Gericht entschieden, dass bereits mit Einbringung der Machbarkeitsstudie im Jahre 2008 und dem Mehrheitsbeschluss darüber bereits ein Grundsatzbeschluss zur Verlagerung vorgelegen hat. Den Beschluss vom September 2010 sah die Kammer lediglich als Verdichtung der Entscheidung an, der keine neue Frist ausgelöst habe. Somit habe aus rechtlicher Sicht das Bürgerbegehren die 3-monatige Frist überschritten. Der Hinweis, dass die Drucksache 140 von September 2010 die Überschrift ‚Grundsatzentscheidung’ trägt, war für die Kammer nicht relevant. Beim Kostendeckungsvorschlag, der den Verkauf von städtischen Grundstücken als Bauland vorschlug, hatte die Kammer erhebliche Zweifel angemeldet, da die zeitliche Perspektive nicht deutlich sei.

     

    Die Klage wurde aufgrund dieser Einschätzung des Gerichts zurück gezogen.

     

    Info:Aktionsbündnis Pro Wald Voerde

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