Lemgo

Bürgerbegehren für Erhalt der Ostschule

Träger: Elterninitiative „Ostschule bleibt“

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Lemgo hat am 18. März 2013 beschlossen, die Ostschule mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 auslaufend aufzulösen. Dazu soll ab dem Schuljahr 2014/2015 an diesem Standort keine Eingangsklasse mehr gebildet werden.

 

Die Ostschule entwickele sich hin zu einer Dreizügigkeit, heißt es zur Begründung. Aufgrund der schulrechtlichen Rahmenbedingungen sei eine Bildung von vier Parallelklassen bei einer Schülerzahl von unter 82 ausgeschlossen. Aus schulorganisatorischer Sicht sei die Unterbringung einer dreizügigen Schule an einem Standort geboten, da die dauerhafte Fortführung eines einzügigen Standortes einer Unterrichtsversorgung in notwendiger Qualität entgegenstehe. Die Unterbringung einer dreizügigen Schule an einem Standort gewährleiste den optimalen Einsatz der vorhandenen Lehrkräfte, auch im Hinblick auf Differenzierungs- und Vertretungsbedarf. Eine Aufgabe des Schulstandortes Brake sei politisch nicht gewollt und wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Infrastruktur des Schulstandortes Brake biete mit dem großzügigen Raumangebot und der Dreifachsporthalle optimale Rahmenbedingungen für einen dreizügigen Grundschulbetrieb.

 

Ab Sommer 2014 hätten die Eltern die Möglichkeit, Ihre Kinder in der Grundschule in Brake einzuschulen. Dort stehe den Kindern ein breiteres Bildungsangebot zur Verfügung, und sie fänden im ehemaligen Hauptschulgebäude optimale Räume vor. Gleichzeitig werde die Stiftung Eben-Ezer 2014 in die Gründung einer neuen Grundschule im Gebäude der jetzigen Ostschule investieren. Somit könnten Eltern ihre Kinder in Zukunft auf der von der Stiftung Eben-Ezer übernommenen und renovierten Ostschule anmelden und fänden dort eine Schule mit individueller Förderung für Kinder mit und ohne Behinderung auf einem Niveau vor, das die Stadt zu finanzieren nicht in der Lage sei.

 

Würde zu diesem Zeitpunkt kein städtischer Schulstandort aufgegeben, dann entstünden kurzfristig Zwergschulen mit schlechterem Bildungsangebot zu höheren Kosten. Im Falle des Erhalts der Ostschule käme noch ein hoher Sanierungsaufwand hinzu, nicht finanzierbar ohne neue städtische, von kommenden Generationen zu tilgenden Schulden.

 

Eine Elterninitiative wollte den Ratsbeschluss mit einem Bürgerbegehren aufheben. Die Initiative forderte, dass die Schule im Verbund mit der Grundschule Brake langfristig erhalten bleibt. Der Landtag NRW habe im November 2012 den Weg frei gemacht zur Sicherung eines wohnortnahen Grundschulangebots mit mindestens 46 Schülern an einem Teilstandort, argumentierte die Initiative. Der Teilstandort Ostschule biete den derzeit etwa 180 Kindern ein großzügiges Raumangebot, sehr gute Spielflächen, bei der offenen Ganztagsschule ein gutes Angebot und somit ideale Voraussetzungen für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit.

 

Der Teilstandort liege in der Kernstadt, verfüge über ein großes Einzugsgebiet in dem sich derzeit ein Generationenwechsel vollziehe und in das viele junge Familien zuzögen. Der Teilstandort sei somit Teil des öffentlichen, wohnortnahen und nicht konfessionellen Grundschulangebots in Lemgo. Die Schule sei für Kinder fußläufig sehr gut und sicher zu erreichen. Wegen der kurzen Wege seien Transporte mit dem Bus nicht erforderlich. Der aktuelle Schulentwicklungsplan sehe für den gesamten Betrachtungszeitraum (bis 2021) aus schulrechtlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. Die Grundschule sei ein wichtiger Bezugspunkt des gesellschaftlichen Lebens im Lemgoer Osten und damit erhaltenswürdig.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. März 2013 begonnen. Am 18. Juni 2013 hatten die Initiatoren 2.376 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 21. Juni 2013 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid vom 14. - 27. August 2013 war ungültig. Zwar votierten 60,8 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Ostschule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 19,9 Prozent.

 

Kontakt:Oliver Drexhage

Info:Informationen der Stadt Lemgo zum Bürgerentscheid

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Bürgerbegehren gegen Wiederbesetzung von Beigeordnetenstellen

Träger: SPD und FDP Lemgo

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: CDU und Grüne im Lemgoer Rat hatten am 21. August 2006 beschlossen, in Lemgo zwei seit zwei Jahren verweiste Beigeordnetenstellen wieder zu besetzen. Damit sollte u.a. die Stelle des Stadtkämmerers zu einer eines "politischen Wahlbeamten" aufgewertet werden. Die erste Stelle sollte von der CDU, die zweite Stelle von den Grünen besetzt werden. Pro Jahr kosten die beiden Stellen mit Büro und Sekretariat die Stadt etwa 250.000 Euro.

 

Da für die Stellenbesetzung schon vor dem Ratsbeschluss Namen genannt wurden, sprachen SPD und FDP von einem "Kuhhandel" und einem "Skandal". Sie hielten die Einrichtung der Stellen zudem für Geldverschwendung.

 

Das Bürgerbegehren startete am 31. August 2006. am 18. September 2006 hatten die Initiatoren 6.363 Unterschriften eingereicht. Am 25. September 2006 hatte der Lemgoer Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Begründung: das Begehren richte sich auf die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Bürgerbegehren hierzu schließt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung jedoch aus.

 

Die Bürgerinitiative ist vor dem Verwaltungsgericht Minden und dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Beigeordnetenwahl gescheitert.

 

Kontakt:Udo Golabeck

Aktuelles

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