Düsseldorf

Bürgerbegehren für Erhalt von Grütersaap

Träger: Bürgerinitiative Aaper Wald

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Düsseldorf plante die Bundeswehr 2010 den Verkauf ihres ehemaligen Truppenübungsgeländes Grütersaap. Der Truppenstandort sollte im Jahr 2014 bzw. 2016 aufgegeben werden. Das heutige Naherholungsgebiet gehört mit einem Segelflugplatz, dem Aaper Wald und einem Wildpark zu den beliebtesten Ausflugszielen der Stadt.

 

Die „Bürgerinitiative Aaper Wald“ will das Gelände als Naherholungsgebiet erhalten und forderte, dass die Stadt das Gelände kauft, damit es erhalten bleibt. Die Bedeutung der Freizeitfläche sei gar nicht hoch genug einzuschätzen. Sie werde im Winter zum Rodeln und im Sommer zum Grillen und für Freizeitaktivitäten wie Joggen, spazieren gehen und Seifenkistenrennen genutzt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 6. Februar 2011 begonnen. Am 28. Juni 2011 teilte die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten der Stadt mit, dass das Erholungsgebiet nicht mehr veräußert werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Bürgerinitiative bereits 14.000 Unterschriften bei der Stadt zur Prüfung eingereicht. Die Unterschriftensammlung wurde jedoch ausgesetzt.

 

Am 31. März 2012 hat der Aeroclub Düsseldorf seinen Segelflugbetrieb im Naherholungsgebiet am Aaper Wald wieder aufgenommen, da mittlerweile ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Auch die Schäferei Görsmeyer darf wieder ihre Schafe auf dem Gelände weiden lassen, allerdings nur auf der Nordseite des Grütersaaper Weges.

 

Info:Bürgerinitiative Aaper Wald

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Bürgerbegehren gegen Verkauf des Grundstücks Kö-Bogen

Träger: Bürgerinitiative "Forum Kö-Bogen"

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Nach Plänen der Stadt sollen auf dem Jan-Wellem-Platz in Düsseldorf zwei Neubauten entstehen, in die ursprünglich das Bankhaus Trinkaus & Burkhardt ziehen wollte. Von dem Erlös aus dem Verkauf des Grundstücks soll der Autoverkehr zwischen Tuchtinsel und Heine-Allee in einen Tunnel geführt werden.

 

Um gegen diese Pläne vorzugehen, hatte sich die Bürgerinitiative "Forum Kö-Bogen" gegründet. Der Protest des Forums, an dem neben Architekten auch SPD und Grüne beteiligt sind, richtete sich vor allem gegen die Größe der Neubauten und Teile der Verkehrsführung. Das Forum hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Jan-Wellem-Platzes gestartet.

 

Die Bürgerinitiative befürchtete den endgültigen Verlust des Jan-Wellem-Platzes als öffentlich nutzbarer Raum. Schadowplatz und Schadowstraße würden vom Hofgarten abgetrennt und die Sichtachsen unterbrochen. Der Hofgarten werde im Bereich der Landskrone durch eine 28 Meter hohe Baufront verschattet. Zur Baureifmachung der Bürobauten solle ein aufwändiges und 200 Mio. Euro teures Verkehrskonzept mit mehreren Tunneln und Rampen realisiert werden. Das Technische Baudenkmal "Tausendfüßler" werde abgerissen. Die beabsichtigte Verbindung der beiden Hofgartenteile durch den Tunnelbau könne nicht gelingen, da u.a. die Straßenbahn erhalten bleibe; stattdessen entfalle die bewährte Jägerhofpassage.

 

Wenn der Verkauf gestoppt worden wäre, hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Chance gesehen, über die Gestaltung der City an dieser Stelle noch einmal in Ruhe nachzudenken und einen Ideenwettbewerb auszuloben. Als Alternative konnte sich das Forum Kö-Bogen dort einen so genannten "Kulturbogen" vorstellen: Ein Gebäude mit unterschiedlichen Angeboten - Opernbühne, Literaturhaus, Mode, Galerien, aber auch Café und Tanzsaal.

 

Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) sowie CDU und FDP im Rat wollen den Platz mit Flanierzonen und einem Übergang vom Hofgarten zur Königsallee nach historischem Grundriss aufwerten. Der Jan-Wellem-Platz verliere durch den Bau einer neuen U-Bahnlinie seine bisherige Funktion. Er werde im wahrsten Sinne des Wortes 'nutzlos'. Dadurch habe die Stadt die historische Chance, die Lebensqualität im Zentrum Düsseldorfs nachhaltig zu steigern. So könnten auch Wirtschaftsunternehmen angesiedelt und Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 5. Oktober 2007 begonnen. Bis zum 13. Dezember 2007 hatte die Bürgerinitiative 14.017 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 7. Februar 2008 für zulässig erklärt, es aber mit den Stimmen von CDU und FDP inhaltlich abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 13. April 2008 erhielt das Bürgerbegehren zwar eine Mehrheit von 82,4 Prozent der Abstimmenden, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,8 Prozent. Der Bürgerentscheid ist damit ungültig.

 

Am 17. Oktober 2008 wurde bekannt, dass das Bankhaus Trinkaus & Burkhardt sich nicht an der europaweiten Ausschreibung zur Bebauung des Platzes beteiligt hatte und somit den Platz nicht bebauuen wird. Gründe: Der geforderte Mindestkaufpreis von 46 Millionen Euro sei mit den zahlreichen Auflagen nicht mehr marktgerecht. Auch sei das Einzugsdatum 2014 zu spät, geplante habe man für 2011.

 

Info:

Bürgerbegehren "Der Jan-Wellem-Platz gehört uns allen!"

Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

 

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Bürgerbegehren gegen Verkauf eines Grundstücks vor dem Golzheimer Friedhof

Träger: BürgerinitiativeStatus: Bürgerentscheid ungültigAktuelles/Ergebnis: Der "Golzheimer Friedhof" war bis zum Jahr 1897 die zentrale Begräbnisstätte Düsseldorfs. Auf ihm finden sich noch heute ca. 330 Grabmale, darunter einige berühmte Düsseldorfer Persönlichkeiten (z.B. von Schadow, Weyhe, Immermann, Pastor Jääsch, Rethel, u.a.). Angrenzend an den Friedhof befindet sich das in seiner Art einmalige Künstleratelierhaus. Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, das dem Friedhof und dem Künstleratelierhaus vorgelagerte Grundstück, das derzeit als Parkplatz genutzt wird, an die Victoria-Versicherung zu verkaufen. Es gilt nach Angaben der Versicherung, den Standort langfristig attraktiv zu machen. Dies gelänge nur mit dem auch städtebaulich wertigen Gebäuderiegel. Der Erweiterungsbau werde außerdem für den Ausbau des Rechenzentrums der Versicherung gebraucht. Der Friedhof werde durch das neue Gebäude nicht verschattet, sondern besser vom Verkehrslärm abgeschottet.Durch den Grundstücksverkauf gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens "Rettet den Golzheimer Friedhof" den Denkmalschutz für den historischen Friedhof und das Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten.Die Bürgerinitiative fordert deshalb, dass das Grundstück zwischen der Klever Straße, der Fischerstraße, dem Denkmal "Künstleratelierhaus" und dem Denkmal "Golzheimer Friedhof" in unbeschränktem Eigentum und unmittelbarem Besitz der Stadt Düsseldorf verbleibt.Die Unterschriftensammlung für das Begehren hatte am 2. Mai 2007 begonnen. Am 10. August 2007 hatten die Initiatoren 14.008 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Aufgrund des Bürgerbegehrens wurden die Baupläne verändert. Das dort geplante Gebäude wurde verkleinert, die Geschosshöhe verringert, der Abstand zum benachbarten Künstlerhaus an der Sittarder Straße vergrößert. Am 22. August 2007 teilte die Verwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Argument der Rathaus-Juristen: Bürgerbegehren dürfen sich nicht gegen "Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung" von Bauleitplänen wenden. Dadurch, dass sich das Bürgerbegehren gegen den Grundstückskauf wende, seien auch Bauleitplanungsfragen bzgl. der Bebauung des umstrittenen Geländes berührt.Der Stadtrat hat sich der Auffassung der Verwaltung angeschlossen und das Bürgerbegehren am 17. September 2007 für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens legten hiergegen Widerspruch ein, der vom Rat am 15. November 2007 zurück gewiesen wurde. Am 15. Oktober 2007 hatte Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) die Verkaufsvertrag mit der Victoria-Versicherung auf den Weg gebracht, nachdem die FDP in Person von Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) einen Dringlichkeitsbeschluss hierzu mit unterzeichnet hatte. Am 18. Oktober 2007 hatte der Stadtrat mit den Stimmen von CDU und FDP dem Dringlichkeitsbeschluss zum Grundstücksverkauf zugestimmt.In einem am 6. Dezember 2007 ergangenen Beschluss vertraten die Richter des Oberverwaltungsgerichts die Auffassung, dass das Bürgerbegehren zulässig, die Unzulässigkeitserklärung damit unbegründet gewesen sei.Laut Oberverwaltungsgericht ist ein sachlicher Grund für die Vertragsschließung zum vom Oberbürgermeister gewählten Zeitpunkt nicht ersichtlich. Der einzige Zweck des Dringlichkeitsbeschlusses sei es gewesen, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit die Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern. Der wahre Sinn des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses sei es gewesen, einen Verkaufsstopp mit Hilfe der nur zwei Tage später in Kraft getretenen aufschiebenden Wirkung für Bürgerbegehren und einen darauf folgenden Bürgerentscheid zu umgehen, so die Richter. Der Respekt vor Bürgerbegehren hätte es aber vielmehr geboten, die direkte Entscheidungsmöglichkeit der Bürger zu akzeptieren und für einen Verkauf offensiv zu werben, statt zu versuchen, sich durch "überstürzte Vertragskonstruktionen" dem Votum der Bürger zu entziehen. So hätte binnen kurzem legitimierte Klarheit geschaffen werden können. Die Richter hatten deshalb angeordnet, dass das Bürgerbegehren umgehend für zulässig zu erklären ist. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren in seiner nächsten Sitzung am 13. Dezember 2007 für zulässig erklärt, es inhaltlich aber abgelehnt. Im Bürgerentscheid am 17. Februar 2008 erreichte das Bürgerbegehren zwar eine Mehrheit von 84,3 Prozent der Abstimmenden, verfehlte jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Damit ist der Bürgerentscheid ungültig. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14,7 Prozent.Info:Das Abstimmungsergebnis des BürgerentscheidsSendung von Center.tv Düsseldorf vom 08.01.2008 zum Bürgerentscheid (6.4 MB)

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Bürgerbegehren für Erhalt der kommunalen Mehrheit an der Stadtwerke Düsseldorf AG

Träger: Gewerkschaft ver.di

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuell/Ergebnis: Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) wollte im Dezember 2005 eine beim Verkauf des ersten Aktienpakets der Stadtwerke von 29,9 Prozent im Jahr 2001 mit dem Energieversorgungsunternehmen Energie Baden-Württemberg (EnBW) vereinbarte Vereinbarung nutzen, nach der sich das Unternehmen verpflichtet hatte, bis zum 31. Dezember 2005 zusätzliche Anteile zu einem Festpreis zu kaufen, falls eine Ratsmehrheit deren Verkauf beschließt. Der Verkauf sollte 361 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen.

 

Die Unterschriftensammlung gegen den von Erwin angekündigten Verkauf von 25 Prozent der Düsseldorfer Stadtwerke an EnBW lief seit dem 7. Dezember 2005. Die Verkaufspläne wurden von CDU und FDP im Rat unterstützt. Alle anderen Ratsfraktionen lehnten den Verkauf ab.

 

Am 14. Dezember hatten die Initiatoren rund 90.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren eingereicht. Trotzdem beschlossen CDU und FDP mit ihrer Ratsmehrheit am 15. Dezember 2005 den Verkauf. Der Verkauf der Stadtwerke-Anteile wurde noch vor Jahresende 2005 abgewickelt.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 9. Januar 2006 für unzulässig erklärt. CDU und FDP stimmten für eine entsprechende Verwaltungsvorlage. Die Unzulässigkeit wurde damit begründet, dass der Verkauf inzwischen vollzogen und die Erreichung des Ziels des Bürgerbegehrens damit unmöglich geworden sei. Auch enthalte das Bürgerbegehren keinen hinreichenden Vorschlag zur Deckung der bei einem Nichtverkauf entfallenden Einnahmen. Zudem sei die Behauptung, die Stadt halte 50,1 Prozent der Stadtwerke-Anteile, durch den Verkauf inzwischen unrichtig geworden.

 

In einem Bürgerentscheid am 20. Mai 2001 hatten seinerzeit 89,2 Prozent der Düsseldorfer gegen den damals bereits einmal geplanten Verkauf gestimmt.

 

Kontakt:ver.di Düsseldorf

Aktuelles

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