Blomberg

Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Istrup II

Träger: Initiative „Rettet die Grundschule Istrup“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: In der Gemeinde Blomberg gibt es fünf Grundschulen, zwei in der Kernstadt, je eine in Reelkirchen, Istrup und Großenmarpe. Aufgrund des demografischen Wandels sind die Schülerzahlen rückläufig. Mit einem Schreiben der Bezirksregierung Detmold vom 24. November 2009 wurde der Bürgermeister aufgefordert schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. In der Sitzung des Rates der Stadt Blomberg am 16. September 2010 wurde beschlossen, für das Schuljahr 2011/2012 keine Eingangsklasse an der Grundschule Istrup mehr zu bilden. Dieser Ratsbeschluss wurde in der Sitzung am 18. November 2010 dahingehend konkretisiert, dass die Schule zum 31. Juli 2014 ausläuft.

 

Die Ratsmehrheit begründet die Entscheidung für die Schließung der Grundschule Istrup mit der Stärkung der Grundschulen in der Fläche und der Haltung der Bezirksregierung, die eine Grundschulschließung im Stadtgebiet fordere. Die Bürgerinitiative „Rettet die Grundschule Istrup“ befürchtet, dass die Schließung der Grundschule mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Istrup haben wird. Die Schülerzahlen für Istrup seien in den kommenden Jahren voraussichtlich ausreichend, so dass die Mindestschülerzahl aus dem Landesschulgesetz NRW (derzeit 18 Schüler) in den nächsten sechs Jahren erreicht wird. Dabei geht die Initiative davon aus, dass die Kinder aus dem alten Grundschuleinzugsbezirk in Istrup angemeldet werden. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre zeigten die Beliebtheit der Grundschule Istrup. Die Schule verfüge über eine hervorragende Betreuung, wie die „Laube“, in der die „8 bis 1“ Betreuung erfolgt. Ebenso sei im vergangenen Schuljahr eine Offene Ganztagsschule (OGS) errichtet worden, die mit einem vielfältigen Angebot überzeuge.

 

Mit dem Bürgerbegehren sollte deshalb erreicht werden, dass an der Grundschule Istrup eine Eingangsklasse für das Schuljahr 2011/2012 gebildet und die Grundschule für zunächst acht Jahre fortgeführt wird, wenn die Vorgaben des NRW-Schulgesetzes und der zugehörigen Verwaltungsordnung erfüllt sind.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. Dezember 2010 begonnen. Am 15. Dezember hatten die Initiatoren hierfür 2.016 gültige Unterschriften an den Bürgermeister der Gemeinde übergeben.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren aufgrund eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens am 27. Januar 2011 mit den Stimmen von SPD und FDP für unzulässig erklärt. Begründung: Es seien bereits so viele Istruper Kinder an anderen Schulen angemeldet, dass für eine Eingangsklasse in Istrup gar nicht genügend Kinder vorhanden seien. Die Gutachter sehen auch einen Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse. Damit sind die Kinder gemeint, die bereits an anderen Schulen angemeldet wurden und somit ein Rechtsverhältnis eingegangen seien. Weiterhin wird die Fragestellung bemängelt, in der die Bildung einer neuen Eingangsklasse an der Grundschule Istrup an die Bedingung geknüpft wird, dass die Vorgaben des NRW-Schulgesetzes und die Verwaltungsordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW erfüllt sind. Dies knüpfe die Grundsatzentscheidung der Unterzeichner an eine Bedingung, und das sei nicht rechtens. Außerdem hätten die Initiatoren gleich drei Vorschläge zur Kostendeckung gemacht, die Nennung von Alternativen widerspreche aber dem geltenden Recht.

 

Das zweite Bürgerbegehren war notwendig geworden, weil die Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens mit gleicher Zielsetzung in Zweifel steht. Die Bürgerinitiative hatte argumentiert, dass der Stadt nur zusätzliche Kosten entstünden, wenn keine Eingangsklasse gebildet würde. Dies durch die Beförderung der Kinder an andere Grundschul-Standorte. Deshalb fehlte auf der Unterschriftenliste ein Kostendeckungsvorschlag, der vorgeschrieben ist, wenn der Gemeinde bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens Kosten entstehen. Nachdem der Rat am 18. November 2010 den eigenen Beschluss noch präzisiert und die "auslaufende Auflösung der Grundschule" bis spätestens 2014 beschlossen hatte, hegten auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens Zweifel an der Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens und starteten eine erneute Unterschriftensammlung auf einer veränderten Unterschriftenliste.

 

Vor dem Verwaltungsgericht Minden hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 25. Februar 2011 einen Erfolg erringen können. Die Mindener Richter urteilten, dass der Beschluss zur Schulschließung nicht ausreichend abgewogen wurde und somit in die Rechte der Eltern eingreife. Es sei aus dem ganzen Prozess um die Schulschließung nicht ersichtlich, warum die Entscheidung auf Istrup gefallen sei. Die fehlende Schulentwicklungsplanung und die rechtzeitige Beteiligung der Grundschule Istrup wurden ebenfalls moniert. Die Stadt hatte gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

 

Am 14. Februar 2011 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens außerdem beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Beschluss zur Unzulässigkeit ihres Begehrens eingereicht.

 

Am 28. April 2011 hatten sich Bürgermeister Klaus Geise und die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf Eckpunkte zur Schlichtung des Schulstreits geeinigt. Danach sollen die Anmeldungen für das Schuljahr 2011/2012 an der Grundschule in Istrup Bestand haben. Am 19. Mai 2011 hatte der Rat die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 16. September 2010 beschlossen. An der Grundschule Istrup konnte damit zum Schuljahr 2011/12 eine Eingangsklasse gebildet werden. Die drei anhängigen Klageverfahren wurden für erledigt erklärt und der einberufene "Runde Tisch" erweitert. Dieser beendete seine Beratungen am 30. Mai 2011 allerdings ohne Ergebnis.

 

Der Stadtrat hatte am 20. Juli 2011 mit 17 zu 12 Stimmen, bei einer Enthaltung dafür gestimmt, dass die Grundschule Istrup 2012/13 und die Grundschule am Paradies 2013/14 geschlossen werden.

 

Kontakt:Jürgen Berghahn

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Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Istrup

Träger: Initiative „Rettet die Grundschule Istrup“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: In der Gemeinde Blomberg gibt es fünf Grundschulen, zwei in Blomberg, je eine in Reelkirchen, Istrup und Großenmarpe. Aufgrund des demografischen Wandels sind die Schülerzahlen in der Gemeinde rückläufig. Mit einem Schreiben der Bezirksregierung Detmold vom 24. November 2009 wurde der Bürgermeister deshalb aufgefordert, die entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen zu treffen. In der Sitzung des Rates der Stadt Blomberg vom 16. September 2010 wurde mit den Stimmen von SPD und FDP beschlossen, keine Eingangsklasse an der Grundschule Istrup für das Schuljahr 2011/2012 zu bilden.

 

Eine Elterninitiative will diese verhindern. Wenn keine Eingangsklasse gebildet werde, werde die Schule in den nächsten Jahren geschlossen. Die Initiative befürchtet, das dies mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Istrup haben wird. Die Schülerzahlen für Istrup seien in den kommenden Jahren voraussichtlich gut. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre zeigten die Beliebtheit der Grundschule Istrup. Die Schule verfüge über eine hervorragende Betreuung, wie die „Laube“, in der die „8 bis 1“ Betreuung erfolgt. Ebenso wurde im Schuljahr 2009/2010 eine Offene Ganztagsschule errichtet, die mit einem vielfältigen Angebot überzeuge. Aus diesen Gründen fordert die Elterninitiative die Bildung einer Eingangsklasse an der Grundschule Istrup.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 7. Oktober 2010 begonnen. Am 19. Oktober 2010 hatten die Intiatoren 1.746 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 16. Dezember 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Es fehle der notwendige Kostendeckungsvorschlag. Die Bürgerinitiative hatte argumentiert, es fielen keine zusätzlichen Kosten an, wenn wieder eine Eingangsklasse in Istrup gebildet würde. Laut einem im Auftrag der Gemeinde erstellten Rechtsgutachten hätten die Istruper jedoch zum Beispiel die Einsparungen durch eine Schulschließung auf lange Sicht einrechnen müssen. Weil bis zum Anmeldestichtag, dem 15. November, nicht genügend Anmeldungen für die Weiterführung der Grundschule vorgelegen hätten, seien außerdem die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. Und da die Bezirksregierung die sofortige Vollziehung des Ratsbeschlusses zur auslaufenden Schließung der Schule angeordnet habe, richte sich das Bürgerbegehren auf ein "gesetzeswidriges Ziel." Im Übrigen greife es auch in bereits bestehende Rechtsverhältnisse, nämlich die Anmeldungen von Kindern an anderen Grundschulen im Stadtgebiet, ein.

 

Kontakt:Jürgen Berghahn

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