Gelsenkirchen

Bürgerbegehren gegen Moscheebau

Träger: Pro Gelsenkirchen

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der "Islamische Sozialverband und Bildungszentrum" plant an der Schüngelbergstraße in Gelsenkirchen-Buer den Bau einer Moschee, die im Erdgeschoss einen Gebetssaal für 180 Männer, im Obergeschoss (Empore) Gebetsplätze für 115 Frauen enthalten soll. Im Untergeschoss ist ein Speisesaal vorgesehen. Auf dem Gelände entstehen außerdem eine Toilettenanlage und ein kleines Gebäude zur rituellen Waschung.

 

Die rechtsextreme Vereinigung "Pro Gelsenkirchen" hatte hiergegen am 5. Juni 2008 ein Bürgerbegehren gestartet. Eine solche Moschee passe städtebaulich nicht in die alte Bergbausiedlung, so Pro Gelsenkirchen. An dem geplanten Standort würde sie außerdem jeden Freitag erhebliche Verkehrsprobleme verursachen.

 

Das Westfälische Amt für Denkmalpflege in Münster sieht nach Prüfung der Pläne nur eine "geringfügige Beeinträchtigung" der denkmalgeschützten Siedlung durch die geplante Moschee. Die Gelsenkirchener Stadtverwaltung sieht sich deshalb verpflichtet, eine Baugenehmigung zu erteilen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren ist versandet, es wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Kontakt: Pro Gelsenkirchen, Postfach 30 04 43, 45863 Gelsenkirchen

 

Bürgerbegehren für die Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Klärung der fehlgeschlagenen Sanierung "Hans-Sachs-Haus"

Träger: AUF Gelsenkirchen, PDS, WASG

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Intiatoren des Bürgerbegehrens wollten sowohl eine Untersuchungskommission zur fehlgeschlagenen Sanierung wie auch einen Architekturwettbewerb, Bürgerversammlungen usw. zum Bürgerzentrum "Hans-Sachs-Haus" erreichen.

 

Der Stadtrat hatte am 15. Dezember 2005 den Abriss des Hans-Sachs-Hauses beschlossen.

 

Am 19. Januar 2006 hatten die Initiatoren 10.010 Unterschriften eingereicht. Als gültig wurden 8.578 Unterschriften gewertet.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 23. März 2006 für unzulässig erklärt. Es sollte jedoch eine Kommission zur Untersuchung der fehlgeschlagenen Sanierung eingesetzt werden.

 

Zunächst nicht umsetzen konnte die Verwaltung die beiden weiteren Forderungen des Begehrens: die Einberufung von Bürgerversammlungen und die Durchführung eines überregionalen Architektenwettbewerbs.

 

Wegen der laufenden Verhandlungen mit dem Investor konnte laut Oberbürgermeister Baranowski keine Transparenz hergestellt werden. Auch für einen (von der Stadt grundsätzlich befürworteten) überregionalen Architektenwettbewerb habe es seinerzeit keine Grundlage gegeben.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten am 26. Juni 2006 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens eingereicht.

 

Das Verwaltungsgericht hatte am 13. Juni 2008 den Antrag des Bürgerbegehrens "Licht in das Dunkel um das Hans-Sachs-Haus" abgelehnt, die damalige Ablehnung im Rat der Stadt aufzuheben. Begründet wurde dies damit, dass aus heutiger Sicht mit der unstrittig erfolgten Durchführung eines Architektenwettbewerbes (ohne Wertung über dessen Qualität) ein möglicher Bürgerentscheid für den Bürger unverständlich wäre, weil dieser dem O-Text des Bürgerbegehrens entspreche und damit erneut einen Architektenwettbewerb abfragen würde.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag der Initiative Bürgerbegehren auf Zulassung der Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil am 31. Oktober 2008 abgelehnt.

 

Das OVG ging dabei noch über das erstinstanzliche Urteil hinaus: Die Richter urteilten, dass das Begehren von Anfang an aus formalen Gründen unzulässig gewesen sei. Grund: Der Text sei von der Initiative zu unbestimmt formuliert worden.

 

Info:AUF Gelsenkirchen

Aktuelles

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