Alsdorf

Bürgerbegehren für Erhalt der Gerhart-Hauptmann-Hauptschule

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Alsdorf hatte am 15. Juli 2010 beschlossen, die Hauptschule-Ost und die Grundschule Kellersberg zu schließen. Die Schüler sollen ab 2011 andere Schulen im Stadtgebiet besuchen. Die Stadt will die beiden Schulen schließen, weil die Schülerzahlen in den kommenden Jahren stark sinken werden.

 

Eine Elterninitiative wollte die Schulschließungen mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Gerhart-Hauptmann-Hauptschule weise konstante Schülerzahlen auf, argumentieren die Initiatoren des Begehrens. Mit insgesamt 330 Schülern und 45 Neuanmeldungen liege man deutlich über dem Durchschnitt. Zwar deuteten die derzeitigen Zahlen des Schulentwicklungsplanes auf einen Rückgang des Bedarfes an Grund - und Hauptschulplätzen in den Stadtteilen Ost, Kellersberg und Schaufenberg hin, jedoch zeige er auch, dass noch genügend Zeit sei, um ruhige und sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Hierbei solle die Bevölkerung mitgenommen werden.

 

Zu bedenken sei auch, dass zur Zeit die schulpolitische Entwicklung in NRW in der Schwebe sei, sich aber andeute, dass die rot-grüne Koalition ein anderes Schulkonzept mit längerem gemeinsamen Lernen anstrebe. Wer heute Schulen auf der Basis des bisherigen Schulentwicklungsplanes schließen wolle, ohne die schulpolitischen Entwicklungen und Veränderungen im Land abzuwarten, handele grob fahrlässig.

 

Ein Problem sei außerdem, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule eine integrative Schule mit einem integrativen Lernverfahren. Es werde im Klassenverband unterrichtet, an der Pestalozzi-Hauptschule, an die die Schüler wechseln sollen, aber klassenübergreifend. Wenn die Schüler wechselten, müsse auf die Schnelle ein neues Programm entwickelt werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. September 2010 begonnen. Am 15. Oktober 2010 hatten die Initiatoren 2.646 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 9. Dezember 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Kostendeckungsvorschlag sei unzureichend, weil er auf eventuell erzielbare Einnahmen durch den Verkauf der Alsdorfer Burg verweise. Diese seien jedoch im Hinblick auf die Kostenfolge des Begehrens nicht auskömmlich. Darüber hinaus darf die Stadt ihr Vermögen nur dann veräußern, wenn sie dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht brauche.

 

Auch der Vorschlag, die Schulfläche Alsdorf-Busch zu verkaufen, sei nicht umsetzbar. Nach Beendigung der schulischen Nutzung werde das Gelände der ehemaligen Grundschule als Jugendhilfeeinrichtung und Jugendkunstschule genutzt. Nach Fertigstellung des Kultur- und Bildungszentrums solle diese Einrichtungen dort untergebracht werden. Derzeit stünden andere Unterbringungsmöglichkeiten noch nicht zur Verfügung. Das Gelände werde folglich zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung noch benötigt. Eventuelle Verkaufserlöse nach Abriss der Gebäude und Erschließung des Grundstücks seien bereits in der Haushalts- und Finanzplanung 2010 bis 2013 mit rund 500.000 Euro zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt, daher bereits verplant und nicht als neuer Deckungsvorschlag anzuerkennen. Es handele sich zudem um einen einmaligen Ertrag.

 

Gegen die Schulschließung hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 8. Februar 2011 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Das Gericht erklärte das Bürgerbegehren in der Verhandlung am 6. November 2011 für fehlerhaft und demnach unzulässig. Wegen mangelnder Erfolgsaussichten wurde die Klage deshalb zurück gezogen.

 

Kontakt:Natascha Kerres

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Bürgerbegehren gegen Friedhofsschließungen

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Alsdorf hatte am 7. September mit den Stimmen von CDU und SPD 2006 beschlossen, die Friedhöfe in der Broicher Siedlung, in Warden, Begau und Schaufenberg ab 2032 zu schließen, die Gräberfelder einzuebnen und in Parkanlagen umzuwandeln.

 

Aufgegeben werden sollten die vier Friedhöfe, weil dort bei seltenen Bestattungen aber nötiger Pflege die Gebühren höher seien als auf den übrigen. Durch die Schließungen sollte Gebührengerechtigkeit für die Bürger erreicht werden.

 

Die Bürgerinitiative wollte die von der Umnutzung bedrohten Friedhöfe aus Gründen der Pietät und christlicher Tradition als Beisetzungsorte unbefristet offen halten.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 10. Oktober 2006. Am 7. November 2006 hatten die Initiatoren 5.381 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben.

 

Am 22. November veröffentlichte die Stadt ein nach dem Start des Bürgerbegehrens auf den Weg gebrachtes Gutachten, das die Bestattungskosten auf den acht Alsdorfer Friedhöfen analysiert hat. Das Gutachten zeige deutlich, dass nicht zwangsläufig die Bewirtschaftkosten der Friedhöfe mit wenigen Bestattungen höher sind als die jener mit vielen Beisetzungen.

 

Der Bürgermeister hatte dem Rat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 die Übernahme des Bürgerbegehrens und damit den Verzicht auf die Friedhofsschließungen empfohlen. Der Rat ist dieser Empfehlung gefolgt. Das Bürgerbegehren war damit erfolgreich.

 

Kontakt:Michael Schneiderwind

 

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Bürgerbegehren für wohngebietsnahe Grundschulen II

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Alsdorf hatte am 7. September 2006 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, Grundschulen zusammen zu legen, um damit mittelfristig Kosten in Höhe von 362.400 Euro zu sparen.

 

Nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens sparte die Stadt damit an der falschen Stelle. Viele Experten sprächen sich aus pädagogischen, sozialen und schulplanerischen Gründen für wohnortnahe Schulen aus. Diese sorgten für mehr Sicherheit und soziale Kontrolle, für weniger gefährliche Schulwege und eine intensivere Elternmitwirkung. Schulen in Wohngebieten seien Begegnungs- und Kulturstätten.

 

Das Bürgerbegehren forderte deshalb, dass die Stadt Alsdorf für 5- bis 10-jährige Kinder grundsätzlich nur wohngebietsnahe Grundschulen mit einer Größe von i.d.R. 144 bis 240 Schülern anbietet. Eine vier- oder noch höhere Zügigkeit sollte ausgeschlossen werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 23. November 2006. Am 7. Dezember 2006 hatten die Initiatoren 2.507 Unterschriften eingereicht.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 12. Dezember 2006 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Vorschlag des Bürgerbegehrens zur Deckung der Kosten für den Weiterbetrieb der dezentralen Schulen sei unzureichend, die Fragestellung des Begehrens ungenau.

 

Am 15. Januar 2007 hatte die Bürgerinitiative Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung eingelegt. Dieser wurde am 12. Juni 2007 mit 19 :16 Stimmen zurück gewiesen.

 

Kontakt:Klaus Bobisch

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Bürgerbegehren für wohngebietsnahe Grundschulen

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Alsdorf hatte am 7. September 2006 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, Grundschulen zusammen zu legen, um damit mittelfristig Kosten in Höhe von 362.400 Euro zu sparen.

 

Nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens sparte die Stadt damit an der falschen Stelle. Viele Experten sprächen sich aus pädagogischen, sozialen und schulplanerischen Gründen für wohnortnahe Schulen aus. Diese sorgten für mehr Sicherheit und soziale Kontrolle, für weniger gefährliche Schulwege und eine intensivere Elternmitwirkung. Schulen in Wohngebieten seien Begegnungs- und Kulturstätten.

 

Das Bürgerbegehren forderte deshalb, dass die Stadt Alsdorf für Grundschüler nur wohngebietsnahe Grundschulen mit einer Größe von 160 bis 250 Schülern anbietet.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 9. Oktober 2006. Nach einer Prüfung durch Stadtverwaltung und Kommunalaufsicht wurde eine teilweise Fehlerhaftigkeit der Unterschriftenliste festgestellt. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren wurde deshalb am 22. November 2006 eingestellt, ein neu formuliertes Bürgerbegehren am 23. November gestartet.

 

Trotzdem wurde auch dieses Bürgerbegehren am 7. Dezember 2006 mit 4.150 Unterschriften eingereicht, jedoch am 12. Dezember 2006 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Kostendeckungsvorschlag sei unzureichend, die Fragestellung ungenau.

 

Am 15. Januar 2007 hatte die Bürgerinitiative Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung eingelegt. Dieser wurde am 12. Juni 2007 mit 19 :16 Stimmen zurück gewiesen.

 

Kontakt:Klaus Bobisch

Aktuelles

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