Hagen

Bürgerbegehren gegen Schulschließungen

Träger: Initiative "Ja zu Hagener Schulen!"

 

Status: Kompromiss

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Hagen plante im Sommer 2008 die Schließung von acht Grundschulen und zwei Hauptschulen. Vier Grundschulen und eine Hauptschule sollten ab 2009 keine Schüler mehr aufnehmen, die anderen ab 2012.

 

Die Stadt sah Überkapazitäten in Grund- und Hauptschulen, die abgebaut werden sollten. Dies sollte zur Einsparung von 1 Million Euro führen. Hauptkriterien für die Benennung der zu schließenden Schulen sollten die Versorgung der Grundschüler innerhalb von zwei Kilometern Schulwegentfernung, bestehender Investitionsstau und die Schülerzahlentwicklung sein.

 

Eltern, Schüler und Lehrer lehnten die Schulschließungen ab. Die tatsächlichen Schülerzahlen in den Stadtteilen ließen die Schließung von acht Grundschulen nicht zu. Eine Aufnahme an den übrigen Schulen sei in den nächsten Jahren nicht möglich, ohne Klassengrößen von 30 und mehr Kindern zu produzieren. Die in den letzten Jahren geschaffenen Ganztagsplätze könnten im Fall von Schulschließungen nicht erhalten werden, dabei sei der Bedarf hier steigend.

 

Außerdem sei das ermittelte Einsparungspotenzial rein spekulativ, da u. a. Fördergelder zurückgezahlt werden müssten und Fahrtkosten für die weiteren Schulwege entstünden. Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen in den Stadtteilen und sozial-räumliche Faktoren würden nicht hinreichend berücksichtigt.

 

Mit dem Bürgerbegehren wurde gefordert, dass alle Schulen in Hagen erhalten bleiben, sofern sie die Mindestzügigkeit und die gesetzliche Mindestgröße von 18 Kinder bei der Klassenbildung einhalten.

 

Die Unterschriftensammlung hatte am 24. Oktober 2008 begonnen. Bis zum 13. November 2008 hatten die Initiatoren 13.037 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren an die Stadt übergeben.

 

Der Rat hatte am gleichen Tag schulpolitische Beschlüsse gefasst, die den Forderungen des Bürgerbegehrens weitgehend entsprechen:

 

Die Hauptschule Dahl sollte ab 2009/10 auslaufend geschlossen werden, da sie im 2. Jahr nur noch einzügig fährt. Die Grundschule Volmetal (Rummenohl/Dahl) sollte das Gebäude der Hauptschule beziehen. Die frei werdenden Schulstandorte sollten veräußert werden. Alle anderen Schulstandorte sollten zunächst erhalten bleiben.

 

Die Schulentwicklungsplanung sollte laufend unter Einbeziehung aller Beteiligten fortgeschrieben werden, um auf Veränderungen zeitnah reagieren zu können. Der Kindergarten am Quambusch sollten abgerissen und in die Friedrich-Harkort-Schule integriert werden. Ein Bolzplatz sollte dort verlegt und die entstandene Freifläche veräußert werden.

 

Alle Schulpavillons sollten abgerissen werden, da sie energietechnisch unrentabel und kostenintensiv sind. Energiesparkonzepte sollten mit allen Schulen, also auch solchen der Sekundarstufe II, entwickelt werden. Die erzielten Einsparungen sollten den Schulen durch eine prozentuale Gewinnausschüttung zugute kommen.

 

Dieser Beschluss wurde durch den für Hagen zuständigen Regierungspräsidenten Helmut Diegel (CDU) am 14. November 2008 jedoch wieder aufgehoben. Seit Jahren verstoße die Stadt "krass und nachhaltig" gegen das Haushaltsrecht. Mit dem Beschluss vom 13. November 2008 sei der Rat seiner Pflicht zu sparen nicht nachgekommen. Seit Jahren gingen die Schülerzahlen zurück. Bis heute habe sich der Rat wirksamen Maßnahmen verweigert, damit umzugehen.

 

Der Regierungspräsident hatte die umgehende Umsetzung der am 13. November 2008 abgelehnten Verwaltungsvorlage angeordnet. Es sollten fünf Schulen benannt werden, die mit dem Schuljahr 2009/2010 aufgelöst werden. Außerdem ordnete er eine Sondersitzung des Rates an. In dieser Sitzung erklärte der Rat das Bürgerbegehren am 20. November 2008 für zulässig. Außerdem wurde der Ratsbeschluss vom 13. November 2008 bestätigt.

 

Regierungspräsident Diegel hatte Hagens Oberbürgermeister Peter Demnitz (SPD) daraufhin aufgefordert, den Beschluss zu beanstanden. Dieser ist der Aufforderung gefolgt, so dass der Rat am 27. November 2008 erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beraten hat. In dieser Sitzung wurde der Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt.

 

Regierungspräsidenten Diegel hatte auch diese Ratsentscheidung am 28. November 2008 umgehend wieder aufgehoben. Gegen diese Entscheidung hatte der Oberbürgermeister auf Beschluss des Rates Klage erhoben.

 

Der Regierungspräsident ist zum Eingreifen berechtigt, weil Hagen mit Schulden von mehr als einer Milliarde Euro unter Haushaltssicherung und damit unter Aufsicht der übergeordneten Aufsichtsbehörde steht.

 

Das Oberverwaltungsgerichts hatte am 17. Dezember 2008 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Stadt Hagen der Anordnung der Bezirksregierung Arnsberg vom 14. November 2008, ab dem Schuljahr 2009/2010 mindestens vier weitere Haupt- bzw. Grundschulen auslaufend aufzulösen, vorläufig nicht nachkommen muss.

 

Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Weiterführung bestehender Schulen haushaltsrechtlich grundsätzlich zulässig sei, es sei denn, deren Schließung sei aufgrund von Entscheidungen des Schulträgers oder nach einem Haushaltsanierungskonzept der Kommune beschlossen worden. Derartige Planungen enthalte das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Hagen aber noch nicht für 2009/10. Die Bezirksregierung habe dieses Konzept auch nicht etwa rechtsverbindlich abgeändert, sondern trage es nach ihren Erklärungen mit.

 

Das Oberverwaltungsgericht hatte ferner ausgeführt, auch der Grundsatz der Sparsamkeit der Haushaltsführung gebiete die in Rede stehenden Schulschließungen derzeit nicht. Zwar hatte das Gericht die Bedeutung sparsamer Haushaltsführung für Städte mit defizitärem Haushalt besonders hervorgehoben. Es hatte aber zugleich betont, dass sich eine Pflicht zu Einsparungen im konkreten Einzelfall erst dann ergebe, wenn die Folgewirkungen etwaiger Schulschließungen hinreichend geklärt seien. Insoweit sei nicht zu beanstanden, dass der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung vom 13. November 2008 weiteren Klärungsbedarf gesehen und deshalb noch keine abschließende Entscheidung getroffen habe.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte ihre Verfügung daraufhin am 13. Januar 2009 aufgehoben, die Stadt ihre Klage gegen die Verfügung zurückgezogen. Damit war der Beschluss des Rates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens rechtskräftig.

 

Die Bürgerinitiative hatte am 16. Februar die Durchführung eines Bürgerentscheids über ihr Begehren beantragt. Dieser hatte sich aber erledigt, weil die Initiatoren des Bürgerbegehrens mit der Stadt einen Kompromiss geschlossen hatten, den der Rat am 26. März 2009 beschlossen hat. Das Bürgerbegehren wird danach ausgesetzt, im Gegenzug wird die Stadt ohne gesetzlichen Zwang bis Frühjahr 2011 keinen Schließungsbeschluss für eine Grundschule fassen.

 

Info:Bürgerbegehren "Ja zu Hagener Schulen"

 

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Bürgerbegehren für ein alternatives Bäderkonzept

Träger: Bürgerinitiative "Ja zum Kirchbergbad"

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuell/Ergebnis: Der Hagener Stadtrat hatte am 2. März 2006 den Bau eines Multifunktionsbades beschlossen. Die Stadtteilbäder Kirchenberg, Boele und Willi-Weyer-Bad sollen hierfür geschlossen werden.

 

Das Bürgerbegehren wollte stattdessen die heutigen Freibäder Kirchenberg, Hengstey und Hestert durch Tragluftkonstruktionen zu Ganzjahresbädern umbauen. Die Hallenbäder Mitte, Lennebad und Boele sollten anschließend geschlossen werden. Zur Finanzierung sollten die Baukosten für das Multifunktionsbad von 25 auf 20 Millionen Euro abgespeckt werden.

 

Die Unterschriftensammlung startete am 22. März 2006. Am 2. Juni 2006 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens fast 15.000 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Am 22. Juni 2006 hatte der Rat das Bürgerbegehren abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 17. September 2006 war ungültig. Zwar unterstützten 66,7 Prozent der Abstimmenden das Begehren für den Bädererhalt mit ihrer Stimme, jedoch verfehlte dieses die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 19.334 Hagener stimmten für das Bürgerbegehren. Für einen gültigen Bürgerentscheid wären aber mindestens 30.908 Stimmen nötig gewesen.

 

Kontakt: Bürgerinitiative "Ja zum Kirchbergbad", Tel. 02334-55083

Info:Informationen der Stadt Hagen zum Bürgerentscheid

 

Aktuelles

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