Kreis Lippe

Bürgerbegehren gegen privaten Straßenbetrieb

Träger: Verdi Lippe, SPD, FWG, Attac

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Kreistag Lippe hat am 19. Juni 2006 mit den Stimmen von CDU und Grünen eine Grundsatzentscheidung für ein so genanntes "Public Private Partnership" (PPP) im Bereich Straßenbau gefällt. Die Straßen im Kreis sollen durch private Unternehmen unterhalten und betrieben werden. Der Verkauf dieser Leistungen soll einen Erlös von 3,5 Mio. Euro erbringen.

 

CDU und Grüne versprechen sich durch das Projekt Kosteneinsparungen für den Kreis von bis zu 20 Prozent. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet durch die europaweite Ausschreibung von Aufträgen die Gefährdung lippischer Arbeitsplätze. Außerdem werde beim Straßenbau ein Teil der bisherigen Mitbestimmung aufgegeben.

 

Beim Public Private Partnership ist die öffentliche Hand nicht mehr selber Dienstleister, sondern vermehrt Gewährleister öffentlicher Leistungen. Die gesetzlich vorgegebene Verantwortung zur Erfüllung von Aufgaben bleibt erhalten, die Durchführung wird aber privaten Dritten übertragen. Planung, Bau, Finanzierung und Instandhaltung der Straßen im Kreis Lippe wären demnach in Zukunft Aufgabe privater Unternehmen. Auch die von den Einzelkommunen des Kreises betriebenen Verkehrswege sowie Landes- und Bundesstraßen sollen in das Projekt miteinbezogen werden. Der Kreis Lippe unterhält alleine rund 460 Kilometer Straßen, 110 Kilometer Radwege, 17 Kilometer Gehwege und 105 Brücken. Hinzu kommen rund 3.000 Kilometer Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begann am 3. Juli 2006. Am 19. September 2006 haben die Initiatoren 18.757 Unterschriften hierfür eingereicht.

 

Der Kreistag des Kreises Lippe hat das Bürgerbegehren am 6. November 2006 mit den Stimmen von CDU und Grünen für unzulässig erklärt. CDU und Grüne begründeten ihre auf einem von einer Anwaltskanzlei erstellten Gutachten beruhende Entscheidung damit, dass die Fragestellung des Begehrens nicht eindeutig und die Begründung nicht sachgerecht formuliert worden sei. Ferner sei in der Begründung der Kreistagsbeschluss für das Vorhaben nicht richtig wieder gegeben, eine gebotene Gegenüberstellung von Aufwand und Erträgen sei außer Acht gelassen worden. Ein von den Initiatoren des Bürgerbegehrens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erklärt das Bürgerbegehren hingegen für zulässig.

 

Zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen hat der Kreistag ein den ursprünglichen Plänen gegenüber verändertes PPP-Konzept. Die nächsten Planungs- und Baumaßnahmen sollen danach in einem PPP-Modell mit nur fünfjähriger Dauer ausgeschrieben werden. Nur bei neu gebauten Straßen soll die Vertragsdauer 25 Jahre betragen. Beim Straßenunterhalt strebt der Kreis danach eine enge Zusammenarbeit mit den Bauhöfen des Landes an. Hierdurch bleibt nach Aussage von Landrat Friedrich Heuwinkel (CDU) das Vermögen in öffentlicher Hand, die Mitarbeiter blieben bei ihren jetzigen Arbeitgebern. Gleichzeitig wüchsen die Chancen des Mittelstandes, Aufgaben zu übernehmen.

 

Am 19. Dezember 2006 hat der Kreistag dieses Konzept beschlossen.

 

Am 22. Januar 2007 hat der Kreistag mit den Stimmen von CDU und Grünen den Widerspruch der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Unzulässigkeitserklärung das Bürgerbegehren betreffend zurück gewiesen. Diese haben daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Die Richter haben die Auffassung des Rates in einem Urteil am 1. August 2007 bestätigt. Die Kläger haben gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Bürgerinitiative auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden am 23. Oktober 2007 abgelehnt. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft und das rechtliche Vorgehen der Bürgerinitiative gegen die Überlegungen des Kreises zur Bewirtschaftung der Straßen endgültig gescheitert.

 

Am 20. August 2009 hat der Kreis Lippe einen Vertrag über die Straßenunterhaltung mit Vertretern des französischen Konzerns Eiffage unterzeichnet. Die Vertragslaufzeit beträgt 25 Jahre.

 

Info:Webseite des Bürgerbegehrens

 

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