2016 viele Bürgerentscheide wirkungslos

Im Jahr 2016 gab es in Nordrhein-Westfalen mehr Bürgerentscheide als im Jahr zuvor, aber auch mehr ungültige Abstimmungen. Bei 14 Abstimmungen wurde neunmal die vorgeschriebene Mindestzustimmung zum jeweiligen Bürger- oder Ratsbegehren nicht erreicht. Damit ein Bürgerentscheid verbindlich ist, müssen die Ja- oder Nein-Stimmen je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. 2015 hatte es bei zehn Bürgerentscheiden nur drei „Quorumsopfer“ gegeben.

 

Ein Bürger- und ein Ratsbegehren fanden in Abstimmungen Mehrheiten. Dabei ging es im Münster um ein Bürgerbegehren gegen verkaufsoffene Sonntage und in Winterberg um ein Ratsbegehren zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine Sekundarschule. Zwei Bürgerbegehren wurden abgelehnt.

Bürgerbegehren in NRW

Bürgerbegehren in NRW
Jahr nicht einge- reicht/ zurück- gezogen / versandet unzu- lässig vom Rat über- nommen Kom- pro- miss läuft noch zum Bürger- entscheid führten Gesamt
1994 - 2014 102 251 109 18   191 671
2015 6 6 7     5 24
2016 6 8 4   7 12 37
Gesamt 114 265 120 18 7 208 732
Stand: 31.12.2016              

Der bessere Weg zum Erfolg war für Bürgerbegehren 2016 die Übernahme des jeweiligen Anliegens durch den Stadtrat. So hat der Rat in Datteln ein Begehren gegen einen Fachmarkt ebenso übernommen wie der Rat in Dülmen eine Initiative gegen eine dritte Beigeordnetenstelle. In Düren entschieden sich die Lokalpolitiker aufgrund eines Bürgerbegehrens bzgl. einer CarSharing-Station für einen anderen Standort als den ursprünglich geplanten. In Wesel konnte ein Bürgerbegehren auf dem Weg der Übernahme das Bislichbad retten.

 

Insgesamt waren von 30 abgeschlossenen Bürgerbegehren fünf erfolgreich. Acht wurden hingegen für unzulässig erklärt. Dies kann aus dem einfachen Grund geschehen, dass nicht genügend Unterschriften eingereicht wurden. Es kann aber auch daran liegen, dass etwa zu Bauprojekten oft keine Bürgerbegehren zulässig sind, was einem Begehren in Münster zum Verhängnis wurde. Oder es liegt an der Detail-Ungenauigkeit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens. In Steinhagen und Werdohl musste die Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren mit neuen Listen erneut gestartet werden, weil die ersten Listen fehlerhaft waren. Solch ein Unzulässigkeitsgrund ist genauso überflüssig wie der Ausschluss wichtiger kommunalpolitischer Themen von Bürgerbegehren.

(Rats)Bürgerentscheide in NRW

(Rats)Bürgerentscheide in NRW
Jahr Abstimmungsvorlage angenommen Abstimmungs- vorlage abgelehnt (Rats-)Bürger- entscheid ungültig Gesamt
1994 - 2014 74 39 95 208
2015 2 5 3 10
2016 2 3 9 14
Gesamt 78 47 107 232
Stand: 31.12.2016        

Mehr Demokratie fordert deshalb, Bürgerbegehren zu Bau- und Großprojekten generell zu ermöglichen. Außerdem sollten Bürgerbegehren schon vor der Unterschriftensammlung verbindlich auf vermeidbare Fehler geprüft werden, um das Scheitern an Kleinigkeiten zu verhindern. Bisher geschieht die Prüfung erst nach Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl. Auch sollte die Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden abgeschafft werden, denn sie macht oft unterlegene Minderheiten zu Mehrheiten. Und sie verzerrt die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse, weil die Gegner eines zur Abstimmung stehenden Bürgerbegehrens dem Bürgerentscheid häufiger fernbleiben, wenn sie mit einem Scheitern des Begehrens am Quorum rechnen können.

 

Alle Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aus dem Jahr 2016 finden Sie in unserer Übersicht

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