Bad Oeynhausen

Ratsbürgerentscheid über Trinkwasserenthärtung

Träger: Stadt Bad Oeynhausen

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Das Wasser in Bad Oeynhausen ist sehr kalkhaltig. Das schadet Haushaltsgeräten, fordert viel Waschpulver und Shampoo. Da enthärtetes Trinkwasser sehr viele Vorteile bietet, soll das Trinkwasser für alle Haushalte in Bad Oeynhausen zukünftig von 20 - 24 Grad deutscher Härte (°dH) „hart“ auf 13°dH „mittel“ enthärtet werden. Über den Bau von zwei Wasserenthärtungsanlagen haben die Bürger entschieden.

 

2016 hatten die Stadtwerke das Ingenieurbüro H2U mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Danach muss es zwei Anlagen für Bad Oeynhausen geben. Denn Bad Oeynhausen schöpft sein Trinkwasser aus zwei Quellen. Der Bereich nördlich der Werre bekommt das Trinkwasser vom Wasserbeschaffungsverband am Wiehen. Für den Süden schöpft das Wasserwerk in Rehme aus eigenen Quellen. Würde man eine gemeinsame Enthärtung bauen, müsste man lange Rohrleitungen bauen, um beide Wasserarten zusammenzuführen. Das wäre sehr teuer. Also wäre eine Enthärtung in Rehme und eine in Bergkirchen zu planen.

 

Für beide Anlagen hatte das Ingenieurbüro die Kosten kalkuliert. Die Enthärtung in Rehme würde 2,1 Millionen Euro kosten, die Bergkirchener 2,8 Millionen Euro. Diese Investitionen plus Betriebskosten würden auf den Wasserpreis umgelegt. Der würde sich um 27 bis 31 Cent pro Kubikmeter Wasser erhöhen, was für einen vierköpfigen Musterhaushalt eine Mehrbelastung von rund 40 Euro im Jahr bedeuten würde.

 

Durch einen geringeren Energieverbrauch bei der Warmwasseraufbereitung, durch längere Betriebszeiten der Haushaltsgeräte und durch eine Reduzierung des Waschmittel- und Reinigungsmittelverbrauchs ergeben sich laut Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wasserforschung für einen Vier-Personen-Haushalt aber jährliche Einsparungen von 72 Euro.

 

Vorteile weicheren Wassers wären nach Angaben der Stadtwerke weichere Wäsche, eine Reduzierung von Ablagerungen, Energieeinsparung in der Warmwasseraufbereitung, eine Erhöhung der Lebensdauer von Haushaltsgeräten sowie ein geringerer Wasch- und Reinigungsmittelverbrauch. Die Umwelt würde mit weniger Wasch- und Reinigungsmitteln belastet, die Gewässerqualität verbessert und der Austrag an Kupfer und Zink vermindert. Außerdem sei der Energiebedarf durch einen besseren Wärmeübergang geringer.

 

Am 28. Juni 2017 hatte der Rat der Stadt Bad Oeynhausen die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über den Bau von zwei Trinkwasserenthärtungsanlagen beschlossen. Bei der Abstimmung am 24. September 2017 erhielt das Ratsbegehren zum Bau von zwei Wasserenthärtungsanlagen mit 60,3 Prozent der Stimmen eine Mehrheit. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 57,4 Prozent.

 

Info:

  • Informationen der Stadtwerke Bad Oeynhausen zur Trinkwasserenthärtung

  • Informationen der Stadt Bad Oeynhausen zum Ratsbürgerentscheid

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    Bürgerbegehren für Verkauf der Anteile an der EON Westfalen Weser AG

    Träger: Gaspreise runter e.V.

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Das Energieunternehmen EON Westfalen Weser AG (EWA) hat Interesse am Betrieb des Stromnetzes und gegebenenfalls auch des Gasnetzes in Bad Oeynhausen. Der Verein "Gaspreise runter“ will hingegen, dass die Stadtwerke der Städte Bad Oeynhausen, Löhne und Vlotho als „kommunales Regionalwerk“ die Leitungsnetze verwalten. Diese Stadtwerke bewerben sich um eine Konzessionserteilung.

     

    Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Stadt Bad Oeynhausen hat nach Angaben des Vereins ergeben, dass die Stadt sowohl alleine als auch im Dreierbündnis mit Löhne und Vlotho die Netze wirtschaftlich betreiben könnte. Das kommunale Regionalwerk habe bei der Vergabe der Konzessionen keine Chance, die Konzessionen zu erhalten, wenn die Stadt Bad Oeynhausen wirtschaftlich mit der EON-Westfalen Weser AG verbunden bleibe.

     

    Am 27. Februar 2013 hatte der Stadtrat die Absicht bekundet, Aktien der E.ON AG zu übernehmen, um so zukünftig mindestens Anteile in Höhe von 3,45 Prozent an dem neuen Netzbetreiber zu halten. Der neue Gesellschaftsvertrag soll vorsehen, dass nur die Kommunen Anteile behalten dürfen, die dem neuen Netzbetreiber auch die Konzession erteilen. Eine Vergabe der Konzession an die örtlichen Stadtwerke ist aus Sicht der Bürgerbegehrensinitiatoren dann sehr unwahrscheinlich.

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten deshalb Stadtwerke in kommunaler Selbstverwaltung und forderten daher den Verkauf der aktuell gehaltenen Anteile. Die Stadt sollte ihre seinerzeitigen Anteile von 1,23 Prozent an der EWA nicht in eine große neue Netzgesellschaft einbringen, an der voraussichtlich mehrere Dutzend Kommunen beteiligt werden sollten.

     

    Wärme und Licht sind nach Auffassung der Bürgerinitiative elementare Bestandteile der Daseinsvorsorge. Sie sollten deswegen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vorgehalten werden. Nur im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung könne eine verbraucherfreundliche Energiepolitik und die Gestaltung der Energiewende demokratisch gesteuert werden.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 2. März 2013 begonnen. Bis zum 16. April 2013 hatten die Initiatoren hierfür 2.836 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

     

    Nach Auffassung der Stadtverwaltung war das Bürgerbegehren unzulässig. Die Fragestellung sei nicht ausreichend bestimmt. Der Inhalt der Frage könne nur durch Auslegung ermittelt werden. Die Frage, ob die Stadt Bad Oeynhausen den Stadtwerken Bad Oeynhausen AÖR die Weisung erteilen soll, "ihre Anteile an... oder deren Rechtsnachfolgerin zu verkaufen" sei keine konkrete abschließende Sachentscheidung. Bei der Beteiligung an der Rechtsnachfolgerin handele es sich zwar um geplante, aber noch nicht beschlossene und nicht umgesetzte hypothetische Möglichkeiten, deren Realisierung in der Zukunft liege. Es handele sich um eine Chance. Die Formulierung der Frage im Bürgerbegehren bewirke, eine „Bindung ins Blaue“ hinein und würde die Handlungsfreiheit der Stadt Bad Oeynhausen auf der Grundlage von noch nicht vorhandenen Sachlagen beschränken und für zwei Jahre binden.

     

    In der Begründung des Bürgerbegehrens werde der Eindruck vermittelt, dass die Konzessionserteilung mit der Aktieninhaberschaft gekoppelt sei. Diese Aussage sei unzutreffend, da die Entscheidung über die Konzessionsvergabe in einem gesonderten Verfahren, unabhängig von der Aktieninhaberschaft oder Unternehmensbeteiligung, entschieden werde. Es werde außerdem der falsche Eindruck erweckt, dass die Stadtwerke AÖR, wenn sie keine Konzession erhalte, auch kein Strom anbieten könnte. Ferner werde der Eindruck vermittelt, nur die Stadtwerke Bad Oeynhausen würden faire Preise für die Energieversorgung anbieten und könnten dieses auch nur, wenn sie die Konzession bekämen. Nach Ansicht der Verwaltung könnte sich die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens sich auch daraus ergeben, dass das Begehren mit einer Vorder- und einer Rückseite vorgelegt worden sei.

     

    Der Stadtrat hatte das Begehren am 15. Mai 2013 für zulässig erklärt. In einer weiteren Sitzung am 5. Juni 2013 hatte der Rat diese Entscheidung bestätigt. Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann hatte das Bürgerbegehren der Kommunalaufsicht in Person des Landrats zur Prüfung vorgelegt.

     

    Das Verwaltungsgericht Minden hatte am 20. Juni 2013 einen Antrag der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, weil der zu sichernde Anspruch, der Stadt Bad Oeynhausen zu untersagen, den Ratsbeschluss vom 18. Juni 2013 für eine Beteiligung der Stadtwerke Bad Oeynhausen als Kommanditistin an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids auszuführen, ins Leere gehe. Der Ratsbeschluss vom 18. Juni sei bereits vollzogen.

     

    Weiterhin hätten die Antragsteller keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens seien durch den Beschluss des Rates in ihren Rechten nicht verletzt. In einer Absichtserklärung hätten andere Gesellschafter der künftigen Westfalen Weser Energie GmbH der Stadt Bad Oeynhausen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Ein Bürgerentscheid nach einem „möglicherweise zulässigen Bürgerbegehren“ und ein eventuell daraus resultierender Austritt aus der Westfalen Weser Energie GmbH seien durch das Sonderkündigungsrecht immer noch möglich.

     

    Es spreche auch viel dafür, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, da es an einer Kongruenz zwischen Fragestellung und Begründung fehle. Die Begründung sei außerdem inhaltlich irreführend, weil darin der Eindruck erweckt werde, dass mit der Absichtserklärung des Rates vom 27. Februar 2013 bereits eine Entscheidung in der Sache getroffen worden sei. Weiterhin mache der in Rede stehende Anteil an der E.ON AG, den die Stadt verkaufen sollte, nicht wie auf der Unterschriftenliste angegeben 3,45 Prozent, sondern nur 1,57 Prozent aus. Insgesamt bleibe unklar, in welchem Zusammenhang der geforderte Verkauf und die beabsichtigte Übernahme eines höheren Anteils stünden. Auch bleibe unklar, wie durch einen Verkauf der Anteile der Einstieg in eine kommunale Versorgungsstruktur erreicht werden solle.

     

    Es fehle zudem jeder Hinweis darauf, dass die Gesellschaft, an der sich die Stadt Bad Oeynhausen laut Unterschriftenliste nicht beteiligen soll, ausschließlich im Eigentum von Kommunen bzw. kommunalen Einrichtungen der Region befinden werde, nachdem sich die E.ON AG vollständig aus ihrer Eigentümerschaft zurückgezogen habe. Es fehle auch ein Hinweis darauf, dass die Kommunen Löhne und Vlotho eine Beteiligung an der neu zu gründenden Gesellschaft beabsichtigten. Es spreche zuletzt alles dafür, dass das Bürgerbegehren überhaupt erst mit der Gründung der neuen Gesellschaft in Zusammenhang mit dem den Stadtwerken Bad Oeynhausen eingeräumten Sonderkündigungsrechten rechtlich durchsetzbar sei, weil die Aktien der Westfalen Weser AG nur nach Zustimmung der Gesellschaft verkauft werden dürften.

     

    Die Kommunalaufsicht im Kreis Minden-Lübbecke hatte sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Minden angeschlossen. Der Rat hat das Bürgerbegehren deshalb am 17. Juli 2013 für unzulässig erklärt. Gegen diesen Beschluss haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 31. Oktober 2013 beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.

     

    Kontakt:Stefan Ott

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    Bürgerbegehren gegen Kommunalisierung des Rettungsdienstes

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hatte am 8. Juni 2011 beschlossen, den Rettungsdienst in der Stadt vollständig selber zu übernehmen. Die Stadt hatte zuvor die Kooperation mit der Johanniter-Unfallhilfe am 31. Dezember 2011 per Vertragskündigung beendet. Ab 2012 sollte der Rettungsdienst ganz in kommunaler Hand liegen. Damit sollte eine seit 1998 vertraglich besiegelte Kooperation mit den Johannitern enden. Die Stadt wollte dafür 2,2 Millionen Euro in neue Fahrzeuge und die Erweiterung der Rettungswache investieren und 19 neue Mitarbeiter einstellen. Die Investition sollte über Gebühreneinnahmen für Rettungstransporte, die von den Krankenkassen bezahlt werden, refinanziert werden.

     

    Durch die Kommunalisierung soll der Rettungsdienst in Bad Oeynhausen langfristig gesichert werden. Es sei ohnehin eine Neufassung des Vertrages notwendig, so die Stadt. Bei einer weiteren Teilvergabe von Rettungsdienstleistungen an Dritte müsste der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung muss alle vier bis fünf Jahre wiederholt werden, wobei unklar ist, ob die Stadt dann nicht immer wieder neue Partner für den Rettungsdienst bekommt. Eine Ausschreibung ist nicht notwendig, wenn die Stadt den kompletten Dienst in die eigenen Hände nimmt. Dadurch könnten durch Bündelungs-Effekte außerdem womöglich die Kosten für den Rettungsdienst insgesamt gesenkt werden.

     

    Die Johanniter sahen durch die Kommunalisierung des Rettungsdienstes ohne Grund Arbeitsplätze vernichtet. Es würden 2,7 Millionen Euro für die Anschaffung neuer Rettungsmittel und den Neubau einer Rettungswache verschwendet, obwohl bei den Johannitern Fahrzeuge und Rettungswache komplett vorhanden seien. Außerdem seien die weiteren Folge- und Unterhaltungskosten nicht kalkulierbar, es drohe eine Kostensteigerung. Sparen solle bei der Haushaltslage der Stadt oberstes Gebot sein.

     

    Würde der Rettungsdienst kommunalisiert, bedeute dies, dass die Stadt die Strukturen zur Ergänzung des Rettungsdienstes und zur Abdeckung der Spitzenbedarfe bei Großschadenlagen selbst aufbauen müsse. Im Ergebnis müsse die Stadt mehr hauptamtliches Personal vorhalten oder eigene freiwillige Reservestrukturen entwickeln. Diese Aufbauarbeit koste Zeit und Geld und könne über Gebühren nicht refinanziert werden. Eine nicht repräsentative Stichprobenuntersuchung aus Niedersachsen belege, dass im Durchschnitt die kommunalen Dienste (inkl. Feuerwehr) um fast 50 Prozent teurer seien und eine Rückführung des Rettungsdienstes in die Leistungserbringung durch die Kommunen das System der Notfallrettung insgesamt verteuere, ohne eine Qualitätsverbesserung zu erreichen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 17. Juli 2011 begonnen. In einem Mediationsgespräch einigten sich Stadt und Johanniter am 22. Juli 2011 darauf, dass die Kündigung der Zusammenarbeit erst am 31. Dezember 2012 wirksam wird. Bis dahin soll der Rettungsdienst wie bisher weiterlaufen. Die Klage, die die Johanniter gegen die Kündigung des Vertrages erhoben hatten, ist damit hinfällig. Bis Ende 2011 soll geprüft werden, wie die Johanniter auch künftig am Rettungsdienst beteiligt werden können. So soll überlegt werden, ob und wie ehrenamtliche Kräfte der Johanniter in den Rettungsdienst einbezogen werden können. Auch die Einbeziehung von hauptamtlichen Johanniter-Kräften soll bedacht werden. Ebenso wird geprüft, ob die Stadt Fahrzeuge und medizinische Ausrüstung von den Johannitern übernehmen kann.

     

    Trotz der Einigung hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens die Unterschriftensammlung weiter betrieben. Sie befürchten weiterhin steigende Kosten und das Verschwinden von Arbeitsplätzen. Die Johanniter unterstützen das Bürgerbegehren jedoch nicht mehr.

     

    Am 9. September 2011 hatten die Initiatoren des Begehrens 2.409 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. 2.746 Unterschriften hätten es mindestens sein müssen. Der Rat hat das Bürgerbegehren deshalb am 12. Oktober 2011 für unzulässig erklärt.

     

    Kontakt:Oliver Tölken

    Aktuelles

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