Pressemitteilung

Wieder Bürgerbegehren in Düsseldorf unterlaufen

Oberbürgermeister verkauft Gründstück trotz laufenden Verfahrens

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) mit einem Verkaufsbeschluss ein Bürgerbegehren unterlaufen. Am Montag hatte er zusammen mit der FDP-Fraktionsvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann einen Dringlichkeitsbeschluss zum Verkauf eines Grundstücks am Golzheimer Friedhof an die Victoria-Versicherung unterzeichnet und den Verkauf abgewickelt. Heute soll der Stadtrat den Beschluss bestätigen.

 

Durch den Verkauf gefährdet die Stadt nach Ansicht der Initiatoren eines im August eingereichten Bürgerbegehrens den Denkmalschutz für den historischen Friedhof und das dort befindliche Atelierhaus. Sie verschärfe zudem die Parkplatzsituation in den angrenzenden Wohngebieten. Die Bürgerinitiative fordert deshalb, dass das Grundstück im Besitz der Stadt verbleibt.

 

Der Rat hatte im August zunächst eine Behandlung des Bürgerbegehrens verweigert und dieses im September dann mit einer umstrittenen Begründung für unzulässig erklärt. Gegen diese Unzulässigkeitserklärung hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens inzwischen Widerspruch eingelegt, so dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert das Vorgehen des Oberbürgermeisters als "Demokratie nach Gutsherrenart". Die Gründe für den Dringlichkeitsbeschluss von Erwin und Strack-Zimmermann seien offensichtlich an den Haaren herbei gezogen. "Der Verkauf hätte in einer Sitzung des zuständigen Hauptausschusses in der letzten Woche genauso auf normalem Weg behandelt werden können wie in der heutigen Ratssitzung", so Daniel Schily, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. Erwin habe offensichtlich Geschmack daran gefunden, Bürgerbegehren bewusst zu unterlaufen.

 

Schon vor knapp zwei Jahren hatte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Kritik auf sich gezogen, als er den inzwischen vollzogenen Verkauf der Stadtwerke-Mehrheit an den Energieversorger EnBW so kurzfristig angesetzt hatte, dass ein hiergegen gestartetes Bürgerbegehren nur zu spät kommen konnte. Weil der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Behandlung des Begehrens im Rat bereits unterzeichnet war, war das Bürgerbegehren seinerzeit für unzulässig erklärt worden.

 

"Erwins Erfolg, die Schulden der Stadt Düsseldorf auf Null zu reduzieren ist unumstritten, er sollte dabei aber nicht auch das Vertrauen der Bürger in ihre gewählten Vertreter auf Null bringen", so Schily. Mit seiner Politik treibe das Stadtoberhaupt viele Bürger in Frustration und Wahlverweigerung. Dass eine wachsende Zahl von Menschen überhaupt nicht mehr wählen gehen wollen, sei als Reaktion auf ein solches Politikerverhalten nur allzu verständlich.

 

<link>Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof"

 

Pressesprecher


Jens Mindermann
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