Pressemitteilung

Streit auf dem Rücken der Bürger

Initiative kritisiert Auseinandersetzung über Bürgerbegehren in Brühl

„In Brühl wird der Streit über ein Bürgerbegehren auf dem Rücken der Bürger ausgetragen.“ Mit diesen Worten kritisiert Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, die Auseinandersetzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Rathausanbaus am Steinweg in Brühl. Während die Bezirksregierung das Begehren für zulässig hält, hat der Landrat dem Rat die aus seiner Sicht richtige Entscheidung bestätigt, das Bürgerbegehren aus formalen Gründen zu stoppen. CDU, SPD und FDP haben diese mit ihren Stimmen gefällte Entscheidung in der gestrigen Ratssitzung bestätigt. Die Grünen haben sich deshalb in dieser Sache nun an das Innenministerium gewandt.

 

„Bezirksregierung und Landrat sind sich nicht einig, das Prozessrisiko tragen aber allein die Initiatoren des Bürgerbegehrens“, sagte Slonka unter Verweis auf die bereits eingereichte Klage der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens gegen den Unzulässigkeitsbeschluss. In Nordrhein-Westfalen fehle eine neutrale Ombudsstelle zur Klärung solcher Differenzen. Der Landtag hatte den Vorschlag von Mehr Demokratie zur Schaffung einer solchen Stelle bei der Reform der Spielregeln für Bürgerbegehren in der vergangenen Woche nicht berücksichtigt.

 

Das Bürgerbegehren für den Erhalt des Rathausanbaus war im Oktober vom Rat für unzulässig erklärt worden. In einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten war den Initiatoren des Begehrens vorgeworfen worden, den Bürgerwillen durch eine unvollständige Kostenaufstellung in der Begründung verfälscht zu haben. So seien zwar die Investitions-Gesamtkosten für Neubau und Sanierung zutreffend wiedergegeben, es fehle aber der Hinweis auf die unterschiedliche Restnutzungsdauer und die jährlichen Kosten für einen Rathaus-Neubau und einen sanierten Anbau.

 

Die Bezirksregierung hält diese Begründung für "nicht überzeugend". Der skizzierte Vergleich der prognostizierten jährlichen Kosten führe hinsichtlich der von den Initiatoren des Bürgerbegehrens favorisierten Sanierungsvariante nämlich nicht zu einer abweichenden Bewertung, weil auch die Kosten für einen sanierten Anbau niedriger anzusetzen seien als die für einen Neubau.

 

Nach der jüngsten Änderung der Gemeindeordnung muss die Kostenfrage in Zukunft durch die kommunalen Verwaltungen geklärt werden. Die so ermittelte Kostenschätzung wird dann zur Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gesetzt.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt des Rathausanbaus in Brühl

<link>Ombudsperson für direkte Demokratie

Pressesprecher


Jens Mindermann
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