Pressemitteilung

Schauspielhaus-Bürgerbegehren eingereicht

Mehr Demokratie fordert Bürgerentscheid in Köln am 9. Mai

Die Initiative „Mut zu Kultur“ hat heute rund 30.500 Unterschriften für ihr Bürgerbegehren zu Erhalt und Sanierung des Kölner Schauspielhauses an Oberbürgermeister Jürgen Roters (SPD) übergeben. Damit steht fest, dass der Rat sich erneut mit der Zukunft des denkmalgeschützten Baus befassen muss. Unklar ist, wann ein eventueller Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren stattfindet. Die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert, die Abstimmung mit der Landtagswahl am 9. Mai zusammen zu legen.

 

Stadtdirektor Guido Kahlen hat gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger geäußert, dass der Bürgerentscheid erst im Sommer stattfinden soll. Wegen der vielen formalen Schritte müsse mit einer Vorbereitungszeit von zwei Monaten gerechnet werden. Deshalb könne die Abstimmung über einen Bürgerentscheid frühestens in einer Sondersitzung im April fallen. „Die Politiker müssen auch die Gelegenheit haben, ihre Entscheidung für den Neubau möglicherweise noch zu ändern“, begründete der Stadtdirektor seinen Vorschlag.

 

„Eine solche Argumentation widerspricht dem in der Kölner Bürgerentscheid-Satzung festgelegten Ziel, Bürgerentscheide möglichst mit Wahlen zusammen zu legen“, kritisierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Vorschlag. Dort ist festgelegt, dass ein Bürgerentscheid dann zusammen mit einer Wahl stattfinden muss, wenn der Rat ein Bürgerbegehren zwischen der fünften und dreizehnten Woche vor der Wahl ablehnt. Dieser Fall träte ein, wenn der Rat in seiner nächsten regulären Sitzung am 23. März über das Bürgerbegehren entscheiden würde.

 

Nach Angaben von Mehr Demokratie findet die Prüfung von Bürgerbegehren in anderen Städten oft sehr zügig statt. Einen Rekord hat dabei die Stadt Münster aufgestellt, die vor zwei Jahren binnen vier Tagen mehr als 28.000 Unterschriften prüfte. Zwischen Einreichungsdatum und Behandlung durch den Rat lagen 23 Tage. In Düren fand 2003 ein Bürgerentscheid binnen 23 Tagen nach Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch den Rat statt.

 

Wichtig ist eine Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Landtagswahl aus Sicht von Mehr Demokratie vor allem wegen des dabei zu erreichenden Zustimmungsquorums. Damit ein Begehren erfolgreich ist, benötigt es neben der Mehrheit der Abstimmenden nämlich auch die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 87,5 Prozent aller Bürgerentscheide in NRW-Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern waren wegen Nichterreichen dieses Quorums ungültig. „Die Stadt sollte nicht den Eindruck erwecken, das Bürgerbegehren durch Tricksereien zu Fall bringen zu wollen“, fordert Slonka.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Erhalt und Sanierung des Schauspielhauses

<link>Faire Bürgerentscheide

Pressesprecher


Jens Mindermann
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